Tinitus Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 hallo, suche ein paar Informationen und zwar von denen, die die Lehre zum Fachinformatiker erfolgreich abgeschlossen haben und danach in die Arbeitslosigkeit gehen mussten. In welchem Tarifvertrag wurdet ihr zwecks der Leistungsbemessung eingestuft ? z.B. IG Metall Gr. 3 (da hat wohl fast jeder nen anderen) würde die Informationen nur dringend benötigen, da ich schon seit geraumer Zeit gegen das Arbeitsamt klage. thx Zitieren
diana Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 Hallo, willst du wissen, was dir in der Arbeitslosigkeit an Geld zusteht?:confused: Zitieren
bimei Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von diana willst du wissen, was dir in der Arbeitslosigkeit an Geld zusteht? Steht doch da, was Tinitus wissen will. Wie andere, die sich im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos gemeldet haben, eingruppiert wurden, um das theoretische Gehalt bei Weiterarbeit festzulegen, das für die Vergleichsberechnung benötigt wird. Zitieren
diana Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 Hallo bimei, ich wollte nur eine zweckmäßige Antwort geben, da erstens Tinitus nichts damit anfangen kann, wenn ich (oder jemand anders) schreiben würde, dass er nicht eingestuft wurde und zweitens ich auch gerade per Klage mit dem AA verfahre und deshalb detalliertere Auskunft geben könnte. Zitieren
bimei Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von diana ich wollte nur eine zweckmäßige Antwort geben, Hörte sich mehr danach an, dass Du die Fragestellung nicht herauslesen konntest. Eine zweckmässige Antwort wäre eine Antwort auf die eigentliche Frage. ;-) Zitieren
bimei Geschrieben 24. März 2004 Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von Tinitus In welchem Tarifvertrag wurdet ihr zwecks der Leistungsbemessung eingestuft Die einzigen beiden mir persönlich bekannten Fälle, beide FISI, wurden in keinem Tarifvertrag eingestuft, es wurde von einem Anfangsbrutto von Eur 1800,- ausgegangen. (Norddeutschland) Zitieren
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