branding Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Hi Leutz, ich habe bald schriftliche Prüfungen und kurz danach mündliche Prüfungen. Nach meinen mündlichen Prüfungen ist die Ausbildung abgeschlossen. Nur leider darf ich bis dahin kaum noch Urlaub nehmen. Mein Resturlaub beträgt 28 Urlaubstage. Was passiert damit ? Kann ich mir den Resturlaub auszahlen lassen oder wie läuft das ab ? greetz branding Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von branding Kann ich mir den Resturlaub auszahlen lassen oder wie läuft das ab ? Ja, kannst Du. Die gesetzliche Regelung dafür: BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) ... (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paqurilo Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Hallo, nehmen wir mal an, ein Azubi hat pro Jahr 30 Tage Urlaub und am 31.06. ist die mündliche Prüfung. Ich dachte immer, dass bei so einem Fall der Azubi dann nur einen Anspruch auf insgesamt 15 Tage (30 / 12 * 6) und nicht auf 30 Tage Urlaub hat. Ansonsten würde ich Dir unbedingt dazu raten, möglichst darauf zu bestehen, Deinen Resturlaub doch noch abzufeiern; denn davon hast Du deutlich mehr, als wenn dieser ausbezahlt werden würde. Ich habe damals am Tag der mündlichen Prüfung noch ein paar Tage Resturlaub gehabt aber das was ich für meine 5 Tage Resturlaub damals letztendlich netto herausbekommen habe, dass konnnte man mehr oder minder knicken. Das deine Firma nicht so gerne möchte, dass Du den Urlaub vorher noch komplett abfeierst ist auch klar; denn Du bist für die nichts anderes als eine günstige Arbeitskraft. mfg paqurilo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von paqurilo nehmen wir mal an, ein Azubi hat pro Jahr 30 Tage Urlaub und am 31.06. ist die mündliche Prüfung. Ich dachte immer, dass bei so einem Fall der Azubi dann nur einen Anspruch auf insgesamt 15 Tage (30 / 12 * 6) und nicht auf 30 Tage Urlaub hat. Ja, das ist auch so, danke für den Hinweis. :-) Dazu auch aus dem BUrlG: BUrlG § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Es kann aber auch sein, dass durch Betriebsvereinbarungen der nicht genommene Resturlaub aus dem vorherigen Kalenderjahr nicht am 31.03. verfallen ist. @branding: Was trifft nun von den letzten Aeusserungen zu? - anteiliger Jahres-Urlaub oder - Resturlaub aus dem vorhergehenden Kalenderjahr, der durch Betriebsvereinbarungen nicht am 31.03 verfallen ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
branding Geschrieben 24. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2004 danke für Eure bisherigen Antworten. Mein Ausbildungsverhältnis hat am 20.August XXXX begonnen. Damals hatte ich für das restliche Jahr 10 Tage Urlaub. Jedoch leider auch 3 Wochen weniger Sommerferien. 28 Tage Urlaub (hab ich sicherheitshalber mal weg gerechnet) 38 Tage Urlaub für ganze Jahr Wir beantragen unseren Urlaub über Lotus Notes, deshalb vermute ich das hier auch Buchungstechnisch einfach das komplette Jahr Urlaub gutgeschrieben werden. Sicherheitshalber habe ich mal 10 Tage abgezogen. Man weiß ja nie. @paqurilo ich glaub das ich wohl besser den Urlaub vollen nehme. Danke für den Hinweis @bimei danke für die Info. Noch eine Frage, wenn mir meine Abteilung keinen Urlaub geben will, gibt es da keine Regelung das ich ein Recht darauf habe meinen Resturlaub zu verbrauchen. Die Abteilung hat für mich noch Aufgaben, jedoch werde ich vermutlich nach der Ausbildung Schule weitermachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Hallo, also Deine Urlaubstagerechnerei verstehe ich jetzt zwar nicht aber Du solltest mal in der Personalabteilung nachfragen ob Urlaub ausgezahlt wird. Wenn nein dann müssen die Dir den Urlaub gemäß Bundesurlaubsgesetzt bzw. Tarifvertrag gewähren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 Original geschrieben von branding danke für Eure bisherigen Antworten. Mein Ausbildungsverhältnis hat am 20.August XXXX begonnen. Damals hatte ich für das restliche Jahr 10 Tage Urlaub. Jedoch leider auch 3 Wochen weniger Sommerferien. Sommerferien haben nichts mit dem Urlaub zu tun. Diese hast Du nur als Schueler. 38 Tage Urlaub für ganze Jahr Arbeitstage oder Werktage? Sicherheitshalber habe ich mal 10 Tage abgezogen. Man weiß ja nie. Deine Berechnung verstehe ich nicht. Du hast pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von: Jahresurlaubstage / 12 * n Monate Wobei n die Anzahl der Monate ist, die Du in dem betreffenden Kalenderjahr in der betreffenden Firma beschaeftigt bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 24. März 2004 Teilen Geschrieben 24. März 2004 wirst du übernommen? dann wäre es lohnenswert den urlaub in die "angestelltenzeit" zu schieben, falls du urlaubsgeld erhältst. wenn du nicht übernommen wirst, solltest du sobald du deinen präsi termin kennst, deinen urlaub ausrechnen und nehmen. abgeltung zum azubigeld ist im vergleich zu ein paar freie tage nicht viel wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Urlaub ist ein heikles Thema... Den es gibt viele Betriebsvereinbarungen die man berücksichtigen muss und deshalb kann dir auch Hier keiner genau sagen wie es bei DIR in der Firma ist... Bei uns verfällt der Urlaub am 01.01. des nächsten Jahres (nichts mit 31.03..) und wenn man ihn bis dahin nicht genommen hat ist er Futsch ohne Auszahlung oder Ersatz.... basta ! Also Rate nicht rum sondern geh zur Personalabteilung und Frage..... wie sie das machen wollen mit deinem Urlaub... wenn du keinen Nehmen darfst dann müssen sie dir aber den auszahlen oder bei Übernahme könnte man ihn ja auch dann Übernehmen so das man an ihn später nehmen könnte... ABER das mußt du klären und nicht mal schauen was passiert... Und ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle dafür sorgen das du um die Prüfung herum ein paar Tage frei haben kannst.... Aber gehe Nachfragen... Der einzige Vernünftige Tipp ! Nadine PS. 38 Tage Urlaub für ganze Jahr ? glaube ich jetzt mal inklusive Samstage oder ? Ansonsten währe das ein Traum !!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
branding Geschrieben 25. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2004 @hades Wenn ich am 20.August 2001 mein Ausbildungsverhältnis begonnen habe, war ich davor natürlich Schüler. (Und die 3 Wochen, die mir von den Sommerferien gefehlt haben, waren durch den frühen Ausbildungsstart bedingt.) 38 Tage Urlaub für ganze Jahr Arbeitstage oder Werktage? (Urlaub halt, hab 8 Tage Resturlaub vom Vorjahr mit in dieses Jahr genommen plus die 30 Tage normalen Urlaub gleich 38 Urlaubstage fürs Jahr 2004) Ich habe einfach mal die 10 Tage die ich am Anfang meiner Ausbildungszeit bekommen habe, abgezogen. Da ich ma einfach davon ausgegangen bin das ich nach der Ausbildung woanders hingehe. Bin von folgender Rechnung ausgegangen, da ich den Schlüssel bis dahin noch nicht kannte. ;)brandingsche Formel: Jahr 2001 10 Tage Urlaub Jahr 2002 30 Tage Urlaub Jahr 2003 30 Tage Urlaub Jahr 2004 20 Tage Urlaub (da aber 30 Tage bekommen, habe ich 10 Tage abgezogen) (gleich 30 Tage Urlaub pro Jahr) Jahr 2004 20 Tage + 8 Tage Resturlaub = 28 Urlaubstage Mit deiner Formel: Jahresurlaubstage / 12 * n Monate 30 Tage Jahresurlaub / 12 = 2,5 * 7 = 17,5 Tage + 8 Tage Resturlaub = 26 Urlaubstage (knapp vorbei mit meinem brandingschen Urlaubsschlüssel ) Fazit: hab wohl leider 2 Tage weniger Urlaub als mit meiner Rechnung. Alles klar ? @api wollte es mir vorbehalten dem Betrieb mitzuteilen, ob ich bleibe oder nicht. Halte es für Klüger, noch die Abschlussnote abzuwarten, um zu sehen, ob ich übernommen werden würde oder nicht. Da nur eine unbefristete Übernahme mir einen sicheren Arbeitsplatz garantiert. @Soulmate werd mich ma wegen Resturlaub bei der Personalabteilung erkundigen. Die zweite Osterwoche darf ich Urlaub nehmen, jedeoch hab ich dann immernoch massig übrig. Weil wir bekommen von unserem Betrieb 2 unbefristete Tage Urlaub (um uns auf die schriftliche Prüfungen vorzubereiten), Oster Montag ist frei, so brauch ich nur noch 2 echte Urlaubstage zu nehmen. Das mit den 38 Tagen, müsste sich aus den vorherigen Antworten von selbst erklären. Sind natürlich echte Urlaubstage. (A) Mal ne Frage, bei uns ist es üblich das Azubis noch 6 Monate übernommen werden können, wenn sie wollen. Ist das vom Staat bzw. IHK Gesetzlich vorgeschrieben oder unternehmenseigene Entscheidung. Soweit ich weiß, ist das gesetzlich Geregelt, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Da sonst einige Betriebe sich Azubis als billige Arbeitskräfte anlachen und direkt nach der Ausbildung rauswerfen würden. ( Meine Kollegen meinen, das es eine unternehmenseigene Entscheidung ist und eine Art Geschenk vom Betrieb ist. Da man durch das halbe Jahr im Fall das man keine Arbeit bekommt, mehr Arbeitslosengeld bekäme. (:)thx für Eure Antworten:)) greetz branding Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 @Branding Deine Kollegen haben da recht, es gibt überhaupt keine Pflicht einen Azubi nach der Ausbildung weiterzubeschäftigen. Ich hatte nach meiner Ausbildung auch gleich mal 3 Monate "Urlaub"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Original geschrieben von branding ;)brandingsche Formel: :D (A) Mal ne Frage, bei uns ist es üblich das Azubis noch 6 Monate übernommen werden können, wenn sie wollen. Ist das vom Staat bzw. IHK Gesetzlich vorgeschrieben oder unternehmenseigene Entscheidung. Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist bei euch im Betrieb entweder eine unternehmerische Entscheidung, durch Betriebsvereinbarung o. ä., oder durch Tarifvertrag geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Original geschrieben von branding Urlaub halt ... Was es genau ist, steht in Deinem Ausbildungsvertrag. Es ist fuer Dich wichtig, ob Deine Urlaubstage Arbeits- oder Werktage sind. Hintergrund: Arbeitstage = 5 Tage, in der Regel Mo-Fr Werktage = 6 Tage, Mo-Sa D.h. wenn Du Werktage als Urlaubstage hast, dann ist der Samstag mit drin. Auch wenn am Samstag in Deiner Firma nicht gearbeitet wird. Resturlaub aus dem/n vergangenen Jahr(en) kannst Du nicht einfach von Dir aus nach Belieben dazunehmen. Grundsaetzlich gilt erstmal das oben bereits oefter zitierte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) ... Falls Du noch minderjaehrig bist, dann gilt fuer Dich zusaetzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Darueberhinausgehende Ausnahmen koennen mit Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Fazit: Wieder im Betrieb nachfragen. Bin von folgender Rechnung ausgegangen, da ich den Schlüssel bis dahin noch nicht kannte. Der Schluessel ist aus dem Bundesurlaubsgesetz. Genauer, §5 Teilurlaub. Der zutreffende Paragraph steht bereits weiter oben in einem Posting von bimei drin. wollte es mir vorbehalten dem Betrieb mitzuteilen, ob ich bleibe oder nicht. Halte es für Klüger, noch die Abschlussnote abzuwarten, um zu sehen, ob ich übernommen werden würde oder nicht. Da nur eine unbefristete Übernahme mir einen sicheren Arbeitsplatz garantiert. Nicht abwarten, sondern das Thema Uebernahme jetzt von Dir aus ansprechen. Einige Unternehmer meinen sonst, Du bist an einer Uebernahme nicht interessiert und dann hast Du nach Deiner Projektpraesentation ein Problem. BUrlG zum Nachlesen: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e307/e263/Datei/gesamt_ger.pdf JArbSchG zum Nachlesen: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e307/e246/Datei/jugend_ger.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
branding Geschrieben 25. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2004 @grueni Danke. @bimei tja, die Formel kannte ich auch nich und da hab ich halt ma ne grobe für mich selbst erstellt. So arg falsch lag ich damit ja nich. Ich vermute das es bei uns eine unternehmerische Entscheidung war. Ging um ne kleine Wette mit nem Mitazubi, hatten das Thema beim Essen besprochen. So wie's Aussieht hatte er leider recht. @hades bei mir sind es eindeutig Arbeitstage. Wusste gar nicht das es sowas wie Werktage gibt. Ich kenne eigentlich auch niemanden bei dem das zutreffen würde. War mir neu. Ich weiß, das in den vorherigen Jahren bei uns maximal 10 Tage Urlaub mit ins neue Jahr übernommen werden dürfen und das es bei unserem Betrieb im Bereich der Ausbildung nicht ganz so Eng gesehen wird. Wollt mir den Urlaub für die wärmeren Tage des Jahres aufheben. Bin schon Volljährig! Den Schlüssel von bimei hab ich gesehn, hab nur nochmal zum Verständnis in meiner vorherigen Antwort den Vergleich zwischen den beiden Formeln gemacht. (meine notdürftige eigene Formel und die Formel von Bimei) Das Thema Übernahme wurde bei uns schon öfters angesprochen (auch von mir). Viele Abteilungen würden gerne ihre Azubis übernehmen, sogar die zuständigen GL/AL's würden ein gutes Wort einlegen. Wenn die Personalabteilung jedoch Einstellungsstop von höherer Ebene vorgegeben hat, (was derzeit bei uns der Fall ist) bringt das auch nichts. Die einzige Chance eine unbefristete Übernahme zu erreichen, ist den vorgegebenen Durchschnitt zu schaffen. Andernfalls halbes Jahr bleiben und neuen Job suchen. Oder alternativ wie ich es gemacht hab, sich an einer weiterführenden Schule bewerben. Der ich noch ne Antwort schicken muss. ( thx @ all ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Du mußt Dich schon entscheiden. Wenn Du am Tag der Prüfung ankommst und sagst, ich nehme jetzt doch das halbe Jahr, dann wird Dir die Personalabteilung wohl was husten. Das würde ich nämlich machen. Erst keine Entscheidung treffen und dann kommen und sagen, ich nehme jetzt doch das halbe Jahr. Aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.