mtn Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Hallo, mich würde mal interessieren wieviele Heimfahrten mir im Jahr zustehen und ob ich diese beim Familienamt irgendwie nachweisen muss. Hab schon gegoogelt aber nichts gefunden was mir weiterhelfen könnte. Mein Ziel ist es natürlich, während der Ausbildung weiterhin Kindergeld zu beziehen Vielen Dank für eure Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuldaer_Bub Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Also soweit ich weiss, steht Dir eine Heimfahrt pro Monat zu. Und Kindergeld dürftest Du in der Ausbildung eigentlich mehr beziehen können/dürfen. Aber wo Du das nachlesen kannst, weiss ich auch nicht. Am besten Mal beim Amt fragen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Original geschrieben von Fuldaer_Bub Und Kindergeld dürftest Du in der Ausbildung eigentlich mehr beziehen können/dürfen. So nicht ganz richtig. Wie lange gibt es Kindergeld? Sind Sohn oder Tochter in einer Schul- oder Berufsausbildung oder studieren sie, können sie bis zum 27. Lebensjahr die Unterstützung beziehen. Allerdings ist der Kindergeldanspruch dann von der Höhe des Einkommens der Kinder im Kalenderjahr abhängig. Die Grenze liegt derzeit bei 7188 Euro. @Fuldaer: Da hilft Google schon mit der Eingabe "Wie lange Kindergeld". Man kann nicht pauschal sagen, dass es in der Ausbildung nix mehr gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Original geschrieben von Saga So nicht ganz richtig. Wie lange gibt es Kindergeld? @Fuldaer: Da hilft Google schon mit der Eingabe "Wie lange Kindergeld". Man kann nicht pauschal sagen, dass es in der Ausbildung nix mehr gibt. @Saga Leider ist deine Quelle etwas veraltet, da zum 01.01.04 das Gesetz mal wieder geändert wurde. Im Moment liegt der Freibetrag bei 7680€ + 920€ Werbungskosten. Du kannst bei der Familienkasse deiner Stadt anrufen und einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen. Unter Werbungskosten fallen u.a. Abos von Fachzeitschriften, Fachbücher, der Weg zur Schule, Rechner, uvm. einfach mal da anrufen und dir den Wisch zuschicken lassen. Auf deinen Bruttojahres verdienst incl. aller sonstigen Einnahmen, wie VL, Urlaubsgeld usw., kommen noch 3% evtl. Tariflohnsteigerungen, die aber am Ende des Jahres bei nichtgewähren wieder abgezogen werden und du kannst dann dein Kindergeld rückwirkend einfordern. /me hat sich da bei seiner örtlichen Familienkasse des Vertrauen Beraten lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mickey26 Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Hallo zusammen, Grundsätzlich wird das Kindergeld während der Ausbildung gezahlt, natürlich vorausgesetzt, dass Du nicht zu alt bist und auch nicht zu viel verdienst. So wie sich das anhört, wirst Du Deine Ausbildung wohl etwas weiter weg von zuhause absolvieren, da Du nach den Heimfahrten fragst. Dies ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt, da Du die Kosten für die Heimfahrt natürlich steuerlich gelten machen kannst. Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen. Dies gilt aber nur dann, wenn Du glaubhaft machst, dass Dein Lebensmittelpunkt noch bei Deinen Eltern ist. Hier reicht z.B. eine Freundin bzw. ein eigenes Kind oder Du mußt dieses oder jenes..... Hast Du diesen Status, so kannst du nicht nur jede Woche eine Heimfahrt geltend machen, sondern auch alle Kosten für die sogenannte doppelte Haushaltsführung geltend machen. Spätestens dann ist die Sache mit dem Kindergeld kein Problem mehr, da Du wohl kaum ein solche Ausbildungsvergütung bekommst. Gruß Mickey26 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 So wie sich das anhört, wirst Du Deine Ausbildung wohl etwas weiter weg von zuhause absolvieren, da Du nach den Heimfahrten fragst. Dies ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt, da Du die Kosten für die Heimfahrt natürlich steuerlich gelten machen kannst. Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen. Hmm, normaler Weise macht man in der Ausbildung keine Steuererklärung, da meistens keine Steuern gezahlt werden. Das kommt natürlich auf die höhe der Ausbildungsvergütung an. Aber soviel ich weiß lassen sich solche Sachen aufs Kindergeld anrechnen. Kann aber auch sein, dass ich mich irre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 25. März 2004 Teilen Geschrieben 25. März 2004 Original geschrieben von Ragdalf Im Moment liegt der Freibetrag bei 7680€ + 920€ Werbungskosten. Asche auf mein Haupt, aber den Betrag unterschreiten eh fast alle Azubis. Gibt's da nicht noch ne Differenzierung zwischen erstem und zweitem Bildungsweg? Dass man z.B. nach einer abgeschlossenen Ausbildung während eines Studiums nicht mehr finanziert wird? Oder verwechsel' ich da gerade die Bezüge? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Original geschrieben von Saga Asche auf mein Haupt, aber den Betrag unterschreiten eh fast alle Azubis. Gibt's da nicht noch ne Differenzierung zwischen erstem und zweitem Bildungsweg? Dass man z.B. nach einer abgeschlossenen Ausbildung während eines Studiums nicht mehr finanziert wird? Oder verwechsel' ich da gerade die Bezüge? :confused: Nein, nicht alle bin ca 3,5€ drüber => kein Kindergeld Da hab ich keine Ahnung von und habe ich mich auch noch nicht mit befasst, da ich noch in der ersten Ausbildung bin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Mir gehts genauso . Ich bin 50 € drüber Wobei mir gesagt wurde, dass man möglicherweise etwas mit hilfe von der Gehaltsumwandlung deichseln kann. Ich muss mich aber deswegen noch mit meiner Familienkasse auseinandersetzten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Wenn du nicht im öffentlichen Dienst bist, so wie ich, kannst du auch sicherlich auf dein Urlaubsgeld o.ä. verzichten und bist so wieder unter der Grenze. Geht leider alles nicht im öD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Original geschrieben von Ragdalf Nein, nicht alle bin ca 3,5€ drüber => kein Kindergeld Nee, nicht Dein Ernst, oder? Das fasst man ja nicht... :eek: Wär das bei mir damals der Fall gewesen, hätte ich mit meiner Chefin geredet, damit sie mein Gehalt so zusammenstutzt, dass das KiGeld noch bei rumkommt. Gibt's da gar nix, was man machen kann? Kann ja nicht sein, dass das an weniger als 5 Euro scheitert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Nein, nicht alle bin ca 3,5€ drüber => kein Kindergeld Hast du nicht irgendwelche Ausgaben, z.B. Fahrtkosten etc, die dein Gehalter so schmälern, dass du wieder Anspruch auf Kindergeld hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Original geschrieben von Saga Nee, nicht Dein Ernst, oder? Das fasst man ja nicht... :eek: Wär das bei mir damals der Fall gewesen, hätte ich mit meiner Chefin geredet, damit sie mein Gehalt so zusammenstutzt, dass das KiGeld noch bei rumkommt. Gibt's da gar nix, was man machen kann? Kann ja nicht sein, dass das an weniger als 5 Euro scheitert... Nee, geht nicht. Weil öD, Tarifgebunden und so... Kann man nix machen, hätte ich dieses Jahr nicht 2 Gehaltserhöhungen bekommen von 1% (6€) wäre ich noch drunter Naja, muss ich halt versuchen auf über 920€ Werbungskosten zu kommen, so au 924 *fg* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick the boss Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 ich werde wenn das ganze nicht klappt meine Werbungskosten in die höhe schnellen lassen (neuer "erster" pc, event. Lehrgang, bücher, ...) damit meine webungskosten die 50 euro auch noch auffangen (werbungskosten müssten bei mir 1000 € betragen. Dann würde ich auch wieder Kindergeld bekommen. (immerhin 1800 €) Sollte man eventuell in erwägung ziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Beim Pc wird der aber auf 3 Jahre abgeschrieben und du musst angeben zu wievielen Teilen du den privat/für die Arbeit brauchst. => näheres beim Arbeitsamt eures Vertrauens, die schicken dir so einen Wisch zu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hasso11 Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 7XXX € als brutto oder netto gewertet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast King555 Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Wie ist es denn, wenn ich offiziell zwar über diese 7xxx € komme, aber tatsächlich deutlich weniger Geld bekommen habe, weil mein Arbeitgeber mit den Zahlungen im Verzug ist? Bekomme ich dann Kindergeld? Und kann man auch noch für das letzte Jahr Kindergeld fordern, wenn es mir da eigentlich zustand aber ich nichts bekommen habe, weil ich eben dachte, ich wäre über den 7xxx €? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Servus, Kindergeld steht Dir auch rückwirkend zu, da es - im Gegensatz zum z.B. Arbeitslosengeld - nicht erst ab Beantragung bezahlt wird. Zum Thema Rückstand des AG: Das wird nicht zählen, da Du ja Anspruch darauf hast und es somit so gilt, als hättest Du es bekommen. Alles Andere wäre zu leicht zu manipulieren ("Chef, wie wärs, wenn ich das Dezembergehalt im Januar bekomme?") Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 26. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2004 Danke für die zahlreichen Antworten und Anregungen Was mich nochmal genau interessieren würde: Wieviele Heimfahrten stehen mir denn im Jahr zu, wenn mein Lebensmittelpunkt nicht mehr bei den Eltern ist. Ich habe mal was von 30 Heimfahrten im Jahr gehört, die mir auf jeden Fall zustehen sollten. Stimmt das? Bei der Strecke Hamburg-Dresden sollte das ja genügen um das Kindergeld weiterhin zu bekommen, auch wenn ich ehrlich gesagt nicht vorhabe 30x im Jahr nach Dresden zu fahren Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Original geschrieben von Mickey26 Solltest Du nun ein Zimmer oder Wohnung in der neuen Stadt haben, so hast Du die Möglichkeit Kosten bei der Steuererklärung gelten zu machen. Dies gilt aber nur dann, wenn Du glaubhaft machst, dass Dein Lebensmittelpunkt noch bei Deinen Eltern ist. Hier reicht z.B. eine Freundin bzw. ein eigenes Kind oder Du mußt dieses oder jenes..... [...] alle Kosten für die sogenannte doppelte Haushaltsführung geltend machen. Spätestens dann ist die Sache mit dem Kindergeld kein Problem mehr, da Du wohl kaum ein solche Ausbildungsvergütung bekommst. das ist so nicht richtig... ab diesem jahr wird dir nämlich nur eine doppelte haushaltsführung genehmigt, wenn du wirklich eine eigene wohnung in deiner heimatstadt hast - ein zimmer bei den eltern reicht nicht mehr - leider... und ich weiss das aus eigener erfahrung, hab letzten monat erst eine "absage" von der familienkasse bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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