Technician Geschrieben 2. April 2004 Teilen Geschrieben 2. April 2004 Hallo, angenommen, folgender Fall: jemand kündigt selbst sein Arbeitsverhältnis (Kündigung zum 30.06.) und besucht ab September eine Schule (zweiter Bildungsweg). Da derjenige selbst gekündigt hat, erhält er für die Dauer von 12 (?) Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Wie sieht es nun mit Krankenversicherung, allg. Sozialversicherung aus? Muss man sich für diese Zeit in der man quasi "arbeitslos" ist, selbst versichern? Mit Beginn der Schulzeit wäre derjenige übrigens wieder beim Vater mit krankenversichert. Wäre schön, wenn mir jemand dazu ein paar Infos geben könnte Grüße, Technician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 2. April 2004 Teilen Geschrieben 2. April 2004 Wenn Du Dich arbeitslos meldest, bist Du versichert, egal ob Du Bezüge hast oder gesperrt bist. Aber melden musst Du Dich halt, sonst kriegst Du im Falle des Falles nix... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 2. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2004 Okay - habe nun hier folgendes gelesen: "Für die Zeit der Sperrzeit ist der Arbeitslose krankenversichert. Im ersten Monat nach der Beschäftigung ist der Arbeitslose durch die Krankenkasse selbst noch versichert, d.h. es besteht nach Beendigung eines Versicherungspflichtverhältnisses ein Monat Nachversicherungspflicht. Ab dem zweiten Monat der Sperrzeit erfolgt die Übernahme der Beitragszahlung zur Krankenkasse durch das Arbeitsamt bis zum Ende der Sperrzeit." Bedeutet dies nun, dass ich mich während des ersten Monats der Arbeitslosigkeit selbst versichern?! :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 2. April 2004 Teilen Geschrieben 2. April 2004 nein, es gibt eine art "karenzzeit", nach der letzten beitragszahlung. d.h. du bist noch durch die bereits gezahlten beiträge versichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 2. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2004 Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 22. April 2004 Teilen Geschrieben 22. April 2004 Aber nicht wenn jemand einfach so zur Schule geht. Dann ist dafür das Sozialamt zusändig. Denn selbst wenn der Mitarbeiter gekündigt worden wäre, würde das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld zahlen und keine Krankenversicherung. Was anderes wäre es wenn es eine schulbesuch gefördert vom Arbeitsamt wäre. Aber das habe ich hier so nicht verstanden. Und während eines Schulbesuches (aus Eigeninitiative) ist das Sozialamt zuständig! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Technician Geschrieben 22. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2004 Hallo Bine, Original geschrieben von Woodstock Aber nicht wenn jemand einfach so zur Schule geht. Dann ist dafür das Sozialamt zusändig. Denn selbst wenn der Mitarbeiter gekündigt worden wäre, würde das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld zahlen und keine Krankenversicherung. Was anderes wäre es wenn es eine schulbesuch gefördert vom Arbeitsamt wäre. Aber das habe ich hier so nicht verstanden. Und während eines Schulbesuches (aus Eigeninitiative) ist das Sozialamt zuständig! Bine das ist mir klar - aber ich denke, du hast hier evl. etwas falsch verstanden: Es ging mir nicht um die Zeit während des Schulbesuches, sondern zwischen letzter Arbeitstag und erster Schultag. Gruß, Technician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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