chickie Geschrieben 6. April 2004 Teilen Geschrieben 6. April 2004 Hi, will nur sicher gehen ob ich das richtig verstanden habe Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende. Das heisst also, wenn ich bis Ende Juni kündige bin ich Ende September "frei"? Da Juni ja Quartalsende ist und 3 Monate später September ist (bzw. eh beides Quartalsenden sind). Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 6. April 2004 Teilen Geschrieben 6. April 2004 du hast es richtig verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 6. April 2004 Teilen Geschrieben 6. April 2004 Richtick! Und bevor jemand auf falsche Gedanken kommt..... (bzw. hält sich immer wieder hartnäckig das Gerücht, dass sich solche vertraglichen Vereinbarungen immer nur auf den Arbeitgeber beziehen): Diese vertraglich vereinbarten Fristen sind von beiden Seiten einzuhalten. Vertragliche Regelung: Möchte ein Arbeitnehmer wissen, welche Kündigungsfrist für ihn maßgeblich ist, sollte er zunächst in seinem Arbeitsvertrag nachsehen. Sagt dieser nichts aus über die Kündigungsfrist oder besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag, gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung bzw. bei Tarifbindung des Arbeitgebers die tarifliche Regelung. Die gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen dürfen durch Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden, da es sich um Mindestkündigungsfristen handelt. Sind dagegen längere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart, so sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber daran gebunden. aus:Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Faltblatt der Arbeitskammer des Saarlandes (Stand: 04/2001) Weitere Quellen: anwalt-im-Netz.de jobware.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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