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Projektantrag und geplante Dokumentation


tozu

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hallo

was genau beinhaltet das Pflichtenheft?

was soll denn noch aufgeführt werden - ich hätte noch deckblatt, inhaltsverzeichniss zeitplan netzplan liste der eingesetzten hardware und software datenblätter ---aber kommt das denn nicht im pflichtenheft vor.

kann ich das pflichtenheft alleine aufführen????

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Es muss zusammen mit deinem Auftraggeber erstellt und unterschrieben werden.
Um es einmal korrekt darzustellen: Dieser Fall ist durchaus möglich und oft auch "üblich", aber eher "ungewöhnlich" und abseits jeder Empfehlung, Richtlinie und Norm (Ja, ich weiß, timmi-bonn.).

Da das Pflichtenheft normalerweise von kryptischen Fachbegriffen, Diagrammen, Plänen, usw. nur so wimmelt, wird der Auftraggeber sich schwer hüten, irgendwas zu unterschreiben, was er nicht eindeutig entziffern kann. Oder würdest du eine in einem südostchilenischen Hochlanddialekt verfasste Steuererklärung unterschreiben?

Statt dessen wird eigentlich so vorgegangen, dass der Auftraggeber einen Anforderungskatalog zusammenstellt oder zusammenstellen lässt, welcher im Allgemeinen "Lastenheft" genannt wird. Dort stehen solche Sachen, wie "Ich will eine Software, die, wenn ich auf diesen Knopf drücke, laut *quiek* macht.", drin.

Diesen Auftrag besiegeln beide - also Auftraggeber wie Auftragnehmer - mit ihrer Unterschrift.

Aus diesem Lastenheft wird anschließend eine detaillierte Arbeitsaufgabe erarbeitet, deren Ziel und Zweck es ist, die Anforderungen für die beteiligten Mitarbeiter (Programmierer, Techniker, etc.) sehr genau zu beschreiben. Da schreibt man dann rein, wo sich der o.g. Knopf genau befindet, wie er genau aussieht, und was genau passiert, wenn man 1x, 2x, ..., X-Mal, draufklickt. Das Resultat dieser Arbeit nennt man Pflichtenheft.

Wenn all das getan ist, kann die "handwerkliche" Arbeit beginnen: Wir basteln uns eine Software.

Da wir ja ein überaus detailliertes Pflichtenheft haben, können wir Punkt für Punkt auf der Liste abhaken. Wenn alle Punkte markiert sind, ist der Auftrag erfüllt, und kann abgerechnet werden.

That's it ... (jedenfalls was den "technischen Part" betrifft).

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Worauf genau willst du hinaus?

In deine Projektdokumentation gehören alle Dokumente, die notwendig sind, um den Verlauf eindeutig zu beschreiben. Das kann (nicht muss) Vorabdokumentationen (beispielsweise aus Referenzprojekten), Lastenheft, Pflichtenheft, codesnippets, Diagramme, Tabellen, und und und ... betreffen. Was genau, kannst nur du selbst entscheiden, denn du bist der Einzige, der den vollen Umfang des Projektes kennt und daher weiß (wissen müsste), was notwendig ist.

Ein Lastenheft ohne das entsprechende Pflichtenheft beizulegen, macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Projektierung durchschaubar und ohne weiteres nachvollziehbar ist. Es birgt aber die Gefahr, dass zumindest einer der Gutachter, für die du diese Dokumentation ja letztlich entwickelst, sich auf die Hinterbeine stellen und sagen könnte "Hey, da sehe ich jetzt aber nicht durch. Das ist übel ... ganz übel, für den Schreiberling dieser Dokumentation.".

Wenn du mich fragst, würde ich mir darüber also länger als fünf Minuten Gedanken machen, ob ich das Pflichtenheft "mal eben" weglasse.

also sollte man lieber lastenheft statt pflichtenheft schreiben????
*mööööööp*! Falsch!

BEIDE Dokumente zusammen ergeben erst eine sinnvolle Übersicht.

Das Lastenheft beschreibt grob und kundenorientiert, was gefordert wird - das Pflichtenheft beschreibt detailliert und zielorientiert, was gefordert wird. Was willst du daran weglassen? Und warum? Wenn du das sauber(!) begründen kannst, ziehe ich meine Behauptung zurück.

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Original geschrieben von just_me

Da das Pflichtenheft normalerweise von kryptischen Fachbegriffen, Diagrammen, Plänen, usw. nur so wimmelt, [...]

Verwechselst Du jetzt nicht die Begriffe Pflichtenheft und Fachkonzept?

In allen PMS, die ich kenne, endet die Einflußnahme des AGs mit der Unterschrift unter das Pflichtenheft. Daraus wird dann vom PL (TPL oder APV) das Fachkonzept erstellt.

Aber wahrscheinlich ist das eine Folge der unterschiedlichen Interpretationen der Begriffe Pflichten-, Lastenheft und Fachkonzept in den verschiedenen PMS.

gruß, timmi

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Original geschrieben von just_me

BEIDE Dokumente zusammen ergeben erst eine sinnvolle Übersicht.

Das Lastenheft beschreibt grob und kundenorientiert, was gefordert wird - das Pflichtenheft beschreibt detailliert und zielorientiert, was gefordert wird. Was willst du daran weglassen? Und warum?

In vielen PMS wird das, was Du Lastenheft nennst, Pflichtenheft genannt. Und Dein Pflichtenheft heißt dort dann Fachkonzept.

In etlichen PMS, die ich kenne, ist ein Fachkonzept nicht immer unbedingt (explizit) notwendig.

Der immer wieder umstrittenste Begriff ist das "Lastenheft". Viele Azubis haben den - je nach in Schule und Betrieb zugrunde gelegtem PMS - im Rahmen ihrer Ausbildung noch niemals gehört. Und das ist nicht einmal als falsch anzukreiden. Dazu müßte man die Unternehmen zu genau einem PMS zwingen.

Btw., es gibt Unternehmen, die unter "Lastenheft" das Papier verstehen, in dem Regress, Vertragsstrafen usw.. geregelt sind.

gruß, timmi

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Original geschrieben von just_me

Um es einmal korrekt darzustellen: Dieser Fall ist durchaus möglich und oft auch "üblich", aber eher "ungewöhnlich" und abseits jeder Empfehlung, Richtlinie und Norm (Ja, ich weiß, timmi-bonn.).

Da das Pflichtenheft normalerweise von kryptischen Fachbegriffen, Diagrammen, Plänen, usw. nur so wimmelt, wird der Auftraggeber sich schwer hüten, irgendwas zu unterschreiben, was er nicht eindeutig entziffern kann. Oder würdest du eine in einem südostchilenischen Hochlanddialekt verfasste Steuererklärung unterschreiben?

Ich glaube, daß die Definition von Lasten - bzw. Pflichtenheft hier leicht unterschiedlich interpretiert wird.

Die zugehörige Norm für beides ist die DIN VDI/VDE 3694:91-04 (PDF - Link). Dort steht eindeutig geschrieben, daß ein PH ohne LH keinen Sinn macht. Ebenso ist das PH vom Auftraggeber zu genehmigen.

Das Orginal ist zu beziehen vom Beuth - Verlag bzw. von dem DIN.

Eine sehr gute Zusammenfassung findet sich im IT - Handbuch FI / SE (/Me 2. Auflage S. 271 - 273) und sollte somit diese Begrifflichen Unterschiede anhand der zugehörigen Norm eindeutig erklären.

Das Verfahren (und bezeichnungen) in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt werden (können), hatten wir schon an anderer Stelle diskutiert.

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