Geller Geschrieben 12. April 2004 Teilen Geschrieben 12. April 2004 Hallo, letzte Woche hat mir mein Ausbildungsbetrieb mitgeteilt, das ich nicht übernommen werde. Dies kam für mich sehr überaschend, da im Vorfeld mehr oder weniger Andeutungen darauf gemacht wurden, das ich wahrscheinlich übernommen werde. Habe im Juni meine Abschlussprüfung und danach bin ich ja weg. Wann muss mir mein Ausbilder eigentlich ne Beurteilung geben, oder muss er das überhaupt? Stehen mir da sonst noch irgendwelche Leistungen seitens meines Nocharbeitgebers zu? Steh da noch ein bissel im Dunkeln! MfG Geller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 12. April 2004 Teilen Geschrieben 12. April 2004 Hallo, Dein Arbeitgeber muss Dir mindestens ein einfaches Zeugnis geben. Du hast aber auch Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Das muss er aber nur auf Wunsch von Dir ausstellen. Die Frage wann er Dir das geben muss, dass handhaben viele unterschiedlich. Manche Betriebe geben das am letzten Arbeitstag aus und andere erstellen das erst nach dem letzten Arbeitstag und man muss das dann irgendwann abholen. Im BBiG § 8 steht nur bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 12. April 2004 Teilen Geschrieben 12. April 2004 Tut mir Leid für dich, dass du nicht übernommen wirst. Aber so mündliche Aussagen von der Übernahme sind leider nicht verbindlich. In 3 Jahren kann sich schließlich in einer Firma sehr viel ändern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Todo Geschrieben 12. April 2004 Teilen Geschrieben 12. April 2004 Hi! War bei mir auch ganz ähnlich. Einen Monat vor der Abschlussprüfung hat man mir mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werden obwohl zuvor immer die Rede davon war. Das Arbeitszeugnis (einfaches oder qualifiziertes) wird dir höchstwahrscheinlich erst nach dem Ausbildungsende ausgestellt. Bleib dann dran und frag nach, wenn du es nicht gleich bekommen solltest, denn es sollte in deinen Bewerbungen nicht fehlen! Oder spricht jetzt schon mit deinem Ausbildungsbetrieb. Immerhin willst du dich ja bewerben. Frag ob du dein Zeugnis nicht schon vor Ausbildungsende haben kannst, da es zu den Bewerbungsunterlagen dazu gehört! Wenn Du das Arbeitszeugnis bekommen hast, lässt Du es am Besten von jemandem prüfen. Dann weißt du ob du gut abgeschnitten hast oder nicht. Gruss Todo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 14. April 2004 Teilen Geschrieben 14. April 2004 Original geschrieben von Nomade Aber so mündliche Aussagen von der Übernahme sind leider nicht verbindlich. Das kann man so eigentlich nicht sagen. Eine müdnliche Aussage kann auch ein Vertrag sein, und Verträge sind verbindlich. Nur einen mündlichen Vertrag nachzuweisen ist nicht ganz so einfach! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 14. April 2004 Teilen Geschrieben 14. April 2004 Jo, Verträge müssen nicht direkt schriftlich entstehen, aber da hier Worte wie "vermutlich" und "wahrscheinlich" benutzt wurden ist davon eher nicht auszugehen. Natürlich halten sich die Arbeitgeber alle Optionen offen, solange sie können. wie motiviert wärst du denn bei deiner jetzigen Arbeit noch, wenn du 6 Monate vorher weisst, dass sie dich nun doch nicht übernehmen wollen? Ich muss ehrlich sagen, dass ich als Arbeitgeber genauso handeln würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 15. April 2004 Teilen Geschrieben 15. April 2004 Also du kannst jederzeit in deinem Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis einfordern... Das solltest du jetzt auch tun und auch einen Termin setzen (sollte möglich sein dir so was in einer Woche auszustellen) da du es für deine Bewerbung ja benötigst.... Das Abschlußzeugnis gibt es den am Ende nach der Ausbildung. Man hat zwar als Auszubildender sowieso ein Recht auf ein Qualifiziertes – also ausführliches – Zeugnis aber man sollte es ruhig noch mal sagen... Im allgemeinen bin ich immer wieder Überrascht wenn ich so was Lese wie .... "Habe erst einen Monat vor Ende.... Erfahren das ich nicht Übernommen werde..." Und kann hier allen Azubis noch mal Raten das man 3 – 4 Monate vor der Abschlußprüfung SELBER das Gespräch suchen sollte und dann genau Nachfragt und sich nicht mit Eventuell, vielleicht abspeisen lassen... Wenn dann der Ausbilder / Chef keine Zusagen machen kann dann verlangt man DANN ein Zwischenzeugnis und fängt an sich zu Bewerben... Jeder Chef hat dafür Verständnis das man nicht auf dem letzten Drücker alles machen / wissen möchte... Und wenn man den doch übernommen wird waren die Bewerbungen eine Gute Übung bzw. man hat dann auch vielleicht eine gewisse Wahl wo man arbeiten möchte.... Wenn der Chef einem sagt das man Übernommen wird sollte man eine schriftliche Bestätigung verlangen (!) Wenn der Chef die nicht ausstellt will, Zwischenzeugnis einfordern und wie Oben Bewerben... Das man seine eigene Zukunft – gerade bei der heutigen schlechten Arbeitsmarktlage – so Lasch angeht ist mir immer wieder unbegreiflich... Und solche Themen: "Ausbildungsende überraschend... " Sollten einem Selber zu denken gebe man weiß doch seit dem 1. Ausbildungsjahr wann die Ausbildung zu Ende ist und um die Zukunft muss man sich selber kümmern... das ist eben der Unterschied zwischen Schule und Arbeitswelt... (auch Ausbildung) man muss sich selber darum kümmern wie es weitergeht und nicht bis zur Prüfung warten das der Chef sagt ich habe dich lieb... Mit mehr oder weniger Andeutungen sich niemals zufrieden geben...... Immer auf konkrete Aussagen Bestehen... das ist auch für die Künftige Arbeitswelt wichtig... Man ist nicht unter Freunden sondern unter Kollegen und Vorgesetzten .. Da herrschen andere Gesetze.... aber durch so Erfahrungen lernt man das wahrscheinlich... Also Rechtzeitig Zwischenzeugnis einfordern oder schriftliche Bestätigung der Übernahme... und frühzeitig Bewerben... Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 15. April 2004 Teilen Geschrieben 15. April 2004 Original geschrieben von Woodstock Das kann man so eigentlich nicht sagen. Eine müdnliche Aussage kann auch ein Vertrag sein, und Verträge sind verbindlich. Nur einen mündlichen Vertrag nachzuweisen ist nicht ganz so einfach! Kommt natürlich drauf an wie es gesagt wurde. Wenn der Ausbilder sagt, dass die Azubis in der Regel übernommen werden, ist das kein Vertrag. Ich denke, dass man so etwas nie nachweisen kann, auch wenn so etwas mal gesagt wurde. Auch wenn mündliche Verträge verbindlich sind. Die Grenzen werden da wohl verschwimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Todo Geschrieben 15. April 2004 Teilen Geschrieben 15. April 2004 Original geschrieben von Nomade Kommt natürlich drauf an wie es gesagt wurde. Wenn der Ausbilder sagt, dass die Azubis in der Regel übernommen werden, ist das kein Vertrag. Ich denke, dass man so etwas nie nachweisen kann, auch wenn so etwas mal gesagt wurde. Auch wenn mündliche Verträge verbindlich sind. Die Grenzen werden da wohl verschwimmen. Nein, ein Vertrag ist es nicht. Ärgerlich ist es dennoch wenn man bereits ein halbes Jahr vor Ausbildungsende ein solches Gespräch mit Ausbilder und Geschäftsleitung hatte. Einen Monat vor der AP gab es dann auf Wunsch der Azubis nochmals Auskunft von der Geschäftsleitung - da wurde dann nicht mehr übernommen! Das zieht dich schon runter wenn du weißt, dass du nach bestandener Prüfung arbeitslos bist.... ganz fair sind solche Aktionen wirklich nicht...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nomade Geschrieben 15. April 2004 Teilen Geschrieben 15. April 2004 Nein sind sie nicht, stimmt. Aber bei sowas darf man halt nicht zu hoffnungsvoll rangehen. Man muss halt mit dem Schlimmsten rechnen und dann eben flexibel sein. Diese Illusion sollte man sich nicht machen bzw. anderen diese Illusion nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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