Winlux Geschrieben 15. April 2004 Geschrieben 15. April 2004 An die IHK-Prüfer Hallo, bei der Abschlußprüfung dürfen wir ja das offizielle IT-Handbuch verwenden. Nun habe ich seit Anfang der Ausbildung mehr als intensiv mit diesem gearbeitet, das heisst, Textmarker, Reiter und jede Menge Bleistiftkomentare und Verweise auf andere Seiten. Die Kommentare sind Teils Synonyme zu den dortigen begrifflichkeiten.. Teils habe ich hauch vorhandene Tabellen neu eingetragen wobei ic´h den Ursprünglichen Inhalt in eigenen Worten eintrug. Darf ich dieses nun in der Prüfung verwenden oder muß ich mir ein jungfräuliches zulegen ??? MfG Winlux Zitieren
Sariel Geschrieben 15. April 2004 Geschrieben 15. April 2004 Hallo Winlux, da Notizen in den Büchern in den meisten (allen!) Bundesländern verboten sind, wirst Du Dir wohl oder übel ein neues zulegen müssen. Desweiteren gibt es mittlerweile die 3. Auflage des Buches welches Du nicht haben wirst, wenn Du Dir dein Buch zu Anfang deiner Ausbildung gekauft hast. Dieses Buch enthält afaik Erweiterungen sowie Korrekturen welche für die Prüfung nützlich sein könnten und ist somit zu empfehlen. Zitieren
Winlux Geschrieben 16. April 2004 Autor Geschrieben 16. April 2004 Wie sieht es mit Textmarker in allen Farben und den Randmarkern aus ??? Zitieren
Spooky23 Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 hmm, seit wann sind notizen verboten? bei uns darf man das tabellenbuch ergänzen wie man will, muss nur formelcharakter haben. reiter und textmarker sind bei uns auch erlaubt. aber wie so oft kann man da nur raten, ruf bei deiner ihk an. mfg chris Zitieren
goepp Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 hajo! wie schon in vielen anderen threads hier geschrieben, kann man dazu keine pauschale aussage machen. also am besten bei deiner zuständigen ihk oder noch besser pa nachfragen. auf der sicheren seite bist du in jedem fall mit der jungfräulichen variante, denn selbst wenn ergänzugen im allgemeinen erlaubt sind, so kann es dennoch passieren, dass sie ein prüfer im speziellen für unzulässig hält und dein buch weg ist und dir evtl. noch schlimmeres droht! Zitieren
DeusExMachina Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 ist - wie schon häufiger gesagt - von der ihk abhängig. in köln dürfen wir z.b. "fachliche ergänzungen" eintragen, was beispielsweise auch komplett beschriebene post-its und ähnliches erlaubt. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 in München war es bis zur letzten auch erlaubt. Ob sich jetzt was geändert hat, weiß ich nicht. Ich würd dir sowieso raten die neue Auflage zu kaufen, da brauchste auch nimmer soviel reinschreiben Zitieren
DeusExMachina Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 aber hallo, da muss einiges rein... teilweise stimmen auch seitenverweise nicht, die wurden einfach aus der letzten version übernommen und zeigen jetzt auf die falschen seiten... aber beser als gar nix... Zitieren
Mataina Geschrieben 16. April 2004 Geschrieben 16. April 2004 Stimmt, auch in der neuen Auflage sind viele Fehler drin (daher auch die aktualisierte "4." Auflage) bzw. manche Themen zu oberflächlich angeschnitten. Ich arbeite das IT-HB mehr oder weniger durch und bin schon auf ein paar kleine Fehlerleins gestoßen... Zitieren
Manitu71 Geschrieben 17. April 2004 Geschrieben 17. April 2004 @ DeusExMachina Wenn die Seitenverweise ned stimmen (was mir jetzt aber sonderlich nicht auffiel, weil ich nur die wichtigsten Sachen angeschaut habe), dann umgeht man das mit PostIt (sofern erlaubt). @ Mataina die 4te Auflage gibts aber noch nicht zur nächsten Prüfung Zitieren
robotto7831a Geschrieben 17. April 2004 Geschrieben 17. April 2004 Original geschrieben von Manitu71 die 4te Auflage gibts aber noch nicht zur nächsten Prüfung Ich glaube Mataina meinte den Neudruck der dritten Auflage. In einem anderen Thread steht, dass im April ein korrigierter Neudruck der dritten Auflage raus kommt. Frnk Zitieren
Mataina Geschrieben 17. April 2004 Geschrieben 17. April 2004 Original geschrieben von Manitu71 [b @ Mataina die 4te Auflage gibts aber noch nicht zur nächsten Prüfung Hi, ja richtig, also ich meinte die aktualisierte 3. Auflage. Daher auch das "4." in Anführungszeichen :-) Zitieren
toppy Geschrieben 20. April 2004 Geschrieben 20. April 2004 Hab mir vor einer Woche die 3. Auflage gekauft. Woran erkenn ich jetzt, ob es schon die aktualisierte Fassung ist ?? :confused: Zitieren
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