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Rechtliche Frage: Links


Saturos

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Ich möchte eine PRIVATE Homepage eröffnen...eine Art Community. Für meine Freunde und mich und alle anderen, die sich so im Internet tummeln^^. Dort wollte ich eine Linkliste veröffentlichen mit nützlichen Links, wo man Informationen zu verschiedenen Themengebieten erhalten kann. Selbstverständlich nicht anstößig^^.

Ich habe mal gehört, dass man den Homepagebesitzer, zu dessen Seite man verlinkt um Erlaubnis bitten muss. Wie stellen sich die Herren Gesetzesvertreter vor? Soll ich tatsächlich für jeden der über 100 Links eine Anfrage erstellen, auf die in 50% der Fällen keine Antwort gibt, weil es die Admin-email-Adressen schon nicht mehr gibt? Das kann doch net sein.

Beispiel Newsletter:

Auf diversen Newsseiten wird oft auf Artikel von ZDNET usw. verwiesen....die Fragen da auch nicht nach oder?

Ich betone, dass meine Seite privater Natur ist...ich will mich bloss absichern. Muss ich jeden Homepagebetreiber um Erlaubnis bitten?

Danke schonmal!

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ich verwende folgenden Text auf meiner Seite:

Wichtiger Hinweis:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unsrer Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf unsrer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen.

Ist zwar eher für den Inahlt der verlinkten Seite bestimmt, macht sich aber trotzdem ganz gut! Ob es rechtlich wirklich hilft weiß ich nicht!

:cool:

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Hier (Klick mich!) ist mal ne schön formulierte Seite über die Halftung von Links....

Denn der sog. Diclaimer mit "Landgericht Hamburg" blafasel bringt nix, aber auch garnix... (rein rechtlich, das Gewissen mag er ja beruhigen.... ;) )

Im zitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten. – Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.

Noch besser (Klick mich!)

disclaimer-546.gif

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