Geller Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Hi, hab gehört, dass ich zu Abschlussprüfung den Ausbildungsnachweis der letzten Jahre mitnehmen soll. Weiß jemand ob das stimmt? Und kann man Seiten im Ausbildungsheft weglassen (bei wöchentlicher schreibweise), wenn man die ganze Woche Urlaub hat, oder muss man das auch eintragen und unterschreiben lassen? MfG Geller Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Alles zur mündlichen Prüfung mitnehmen. Zitieren
CyberDemon Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Original geschrieben von Geller hab gehört, dass ich zu Abschlussprüfung den Ausbildungsnachweis der letzten Jahre mitnehmen soll. Weiß jemand ob das stimmt? Ja, das stimmt! Keine Ausbildungsnachweise = keine Prüfungszulassung! War zumindest bei mir so. Original geschrieben von Geller Und kann man Seiten im Ausbildungsheft weglassen (bei wöchentlicher schreibweise), wenn man die ganze Woche Urlaub hat, oder muss man das auch eintragen und unterschreiben lassen? Auch das muss man in die Nachweise mit aufnehmen und unterschreiben lassen. btw: Auch wenn niemand vom PA die Nachweise checkt, sollte man sie dabei haben. Zum einen aus oben genanntem Grund und zum anderen kann man auf die Nachweise zurückgreifen, wenn man im Fachgepräch einen Blackout hat. Zitieren
bimei Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Original geschrieben von Saesh Alles zur mündlichen Prüfung mitnehmen. Das ist nicht überall so. Einige IHKn (PA) möchten die Ausbildungsnachweise bereits zu schriftlichen Prüfung sehen bzw. lassen sie dort einsammeln. Zitieren
Quando1 Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Das ist nicht überall so. Einige IHKn (PA) möchten die Ausbildungsnachweise bereits zu schriftlichen Prüfung sehen bzw. lassen sie dort einsammeln. Hat da jemand Erfahrungen mit der IHK Braunschweig?? mfG Quando Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Ruf an und poste die bekomme Antwort doch hier. Einfacher und unspektakulärer gehts nicht. Zitieren
janlutmeh Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 In der Regel stehen solche Sachen auch in der Einladung zur Prüfung. Da stehet dann wann Du was mitzubringen hast. Aber wie bereits gepostet: Frag direkt bei Deiner IHK, die sollten das schliesslich wissen. Zitieren
ingh Geschrieben 23. April 2004 Geschrieben 23. April 2004 Ich würde auf keinen Fall Lücken entstehen lassen; sowas macht einen schlechten Eindruck. Die Urlaubswochen sollten also in irgendeiner Form nachvollziehbar sein. Am saubersten wäre es (insbesondere von der Kontinuität des Berichtshefts her), wenn du auch für die Urlaubswochen entsprehende Blätter anfertigst, die dann eben nur den Vermerk "Urlaub" tragen. Und sooo groß wäre der Aufwand dafür ja nun auch wieder nicht Zitieren
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