IT-Shrek Geschrieben 24. April 2004 Teilen Geschrieben 24. April 2004 Hoi, ma angenommen es kommt ein Ausbildungsvertrag zustande, indem sich ein Fehler bei den Daten des Azubis einschleicht, meinetwegen Name falsch geschrieben, Zahlendreher im Geburtsdatum, etc. Ist so ein Vertrag juristisch wasserdicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 24. April 2004 Teilen Geschrieben 24. April 2004 Original geschrieben von Shad Hoi, ma angenommen es kommt ein Ausbildungsvertrag zustande, indem sich ein Fehler bei den Daten des Azubis einschleicht, meinetwegen Name falsch geschrieben, Zahlendreher im Geburtsdatum, etc. Ist so ein Vertrag juristisch wasserdicht? Ein Vertrag ist eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung (mit Ausnahemen der einseitigen Verträge). Solange zwei das Gleiche wollen, ist der Vertrag i.A. als geschlossen anzusehen. Tipfehler, die sich einschleichen, schützen nicht vor dem vorher bereits als übereinstimmend gefundenen. Es gibt für einige Verträge besondere Formvorschriften, die eingehalten werden müssen. Zu deinem Vertragsbeispiel: Er kann doch ohne Mühe erneut aufgesetzt werden? Hat eigentlich der Azubi nicht gelesen, was er unterschreibt? PS: Falls man einen fremden Vertrag unterschrieben hat, eventuell mit falschen Lohnangaben, so gilt natürlich wiederum erste Willenserklärungsübereinstimmung und nicht der Vertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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