HellDoG Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Moin IT Leutz, ich hätt da mal ne Frage. Bei uns in der Firma geht das Gerücht herrum das man den Tag vor der Abschlußprüfung von der Firma freigestellt wird. Leider finde ich nichts genaueres auf der IHK Homepage. Wir sind bei der IHK Frankfurt am Main. Weiß jemand etwas genaueres zum Thema? Thx Gudi gudi Helly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Saesh Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Also das wäre mir neu. Nur der Tag deiner Abschlussprüfung ist abgegolten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
user103109 Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Also wir hatten den Tag vor der schriftlichen Prüfung frei bekommen, sprich wir brauchten auch kein Urlaub nehmen. Ist aber glaube ich sonst nur für Nicht-Volljährige vorgesehen. Vor der mündlichen hatten wir nicht frei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Commandor Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Hi! Also es ist so: Dein AG muss Dir nicht freigeben - kann es aber. Die Berufsschule würde ausfallen - trotzdem musst Du in die Arbeit. Einfach mal im Personalwesen/Lohnbüro nachfragen Bye Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wd`intenso Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 ich habe frei ... hihihi liegt an der firma ob sie euch freigeben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Original geschrieben von HellDoG Bei uns in der Firma geht das Gerücht herrum das man den Tag vor der Abschlußprüfung von der Firma freigestellt wird. Leider finde ich nichts genaueres auf der IHK Homepage. Wieso gehst du auch fremd . Du findest deine Antwort auch .hier auf der Seite. Im Jugendschutzgesetze findest du: § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlichrechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Hoffe habe dir deine Frage beantwortet. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toshy Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Wir müssen leider zur Arbeit und haben keinen Tag frei... werden aber im Unternehmen freigestellt, damit wir lernen (seit Ostern)... Bin auch froh, dass wir das auf der Arbeit machen können, sonst würde ich gar nichts schaffen.... :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jackie84 Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 HI, und wie siehts es am Tag der Abschlussprüfung aus??? Bei uns ist es seit diesem Jahr so geregelt, dass man als Volljähriger nach der Prüfung arbeiten gehen muss wenn sie Vormittags ist. Zusätzlich wird An- und Rückreise berücksichtigt. Ich gehe mal davon aus, dass die Prüfung etwa bis 13 Uhr dauern wird, oder? Mit Anreise usw. brauchte ich quasi nur noch 2 Stunden arbeiten gehen. Nach der Prüfung bin ich glaube eigentlich fertig mit den Nerven....voll blöd! Naja Augen zu und durch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
no idea Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 hm.. ich habe einfach meiner firma gesagt: gebt mir frei, is soweit ich weiss gesetz und hab frei bekommenOo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Commandor Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Original geschrieben von no idea hm.. ich habe einfach meiner firma gesagt: gebt mir frei, is soweit ich weiss gesetz und hab frei bekommenOo Nein ist nicht Gesetz, s.o. Kann man halt nur bei solchen kleineren Firmen machen die sich nicht so gut auskennen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Der oben zitierte Gesetzesauszug gilt leider nur für Azubis unter 18 - also nur für die wenigsten unter uns. Also bleibt es dem Ausbildungsbetrieb überlassen, ob er euch freigibt oder aber auch nicht. Original geschrieben von no idea hm.. ich habe einfach meiner firma gesagt: gebt mir frei, is soweit ich weiss gesetz und hab frei bekommenOo Das mag im einen oder anderen Betrieb so funktionieren - wenn es allerdings rauskommt, macht es einen sehr schlechten Eindruck. Ich würde eher davon abraten, insbesondere dann, wenn die Frage der Übernahme noch nicht abschließend geklärt ist. Ihr könnt aber euren Chef überzeugen, dass: a) es ein gutes Licht auf den Betrieb wirft, wenn ihr eine gute Prüfung hinlegt und dass es daher von Vorteil für ihn ist, wenn ihr etwas Zeit vor der Prüfung bekommt, um in Ruhe zu lernen und auch, um den Lernstress ein wenig abzubauen. (In meinem Ausbildungbetrieb war es üblich, dass die Azubis eine Woche vor der Prüfung von allen Aufgaben freigestellt waren. Sie mussten nur anwesend sein, konnten aber in einem freien Seminarraum in aller Ruhe gemeinsam lernen.) ihr direkt nach der Prüfung eh zu gestresst und durcheinander seid, um noch etwas sinnvolles zu arbeiten Wenn das alles nichts hilft, müsst ihr wohl in den sauren Apfel beißen und Urlaub nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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