rasmel Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Hallo an alle! Ich werde zum 30.6. mit meiner Ausbildung zum FIAE fertig, habe aber schon eine neue Ausbildung, die erst im September beginnt. Meine Frage: Kann ich für die zwei Monate, die dazwischen liegen, Arbeitslosengeld bekommen? Bzw. was passiert, wenn ich mich nicht beim Arbeitsamt melde? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht? rasmel Zitieren
bimei Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Original geschrieben von rasmel Meine Frage: Kann ich für die zwei Monate, die dazwischen liegen, Arbeitslosengeld bekommen? Natürlich, Du hast gesetzlichen Anspruch. Bzw. was passiert, wenn ich mich nicht beim Arbeitsamt melde? Dann bist Du z. B. nicht versichert. Zitieren
XXCrashXX2 Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Hi ich hab auch mal ne frage zum Arbeitslosengeld /Sozi Ich fange am 1.8 meine Ausbildung zum FI/AE an zur Zeit bin ich noch an der uni eingeschrieben aber ich geh nicht mehr hin. Wohne auch nicht mehr bei den Eltern. Kann ich da auch was vom Statt bekommen bis in anfange? Ich hab nur Angst das das dann später im Lebenslauf auftaucht oder kann ich einfach schreiben das ich bis zum 1.8 studiert habe? cu Zitieren
ingh Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Ich war vor etwa fünf Jahren in einer ähnlichen Situation: Studium gezwungenermaßen abgebrochen, und erstmal nichts in Sicht... Mir hat der Berater beim Arbeitsamt damals geraten, mich nicht arbeitslos zu melden: Solange ich kein eigenes Geld verdiene und jünger als 27 bin, bin noch bei meinen Eltern mit krankenversichert. Wenn ich in den letzten zwei oder drei Jahren (weiß nicht mehr genau wieviel) nicht eine bestimmte Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn ich mich arbeitslos melde und eine vorgeschlagene Stelle (was nach dem abgebrochenen Studium praktisch jeder ***-Job hätte sein können, da ich keine abgeschlossene Ausbildung hatte) nicht annehmen will, gibt es Ärger und es wirkt sich evtl. später, wenn ich mal Anspruch habe, darauf aus. (dieser Punkt dürfte auf dich wohl nicht zutreffen, da du ja schon was in Aussicht hast) Frag sicherheitshalber (v.a. wegen der Krankenversicherung) nochmal beim Arbeitsamt nach, falls sich mittlerweile etwas geändert hat. Zitieren
rasmel Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 @bimei Danke für die Info! Noch eine Frage: Werden die vom Arbeitsamt dann überhaupt versuchen, mir eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln, wenns eh nur für zwei Monate ist? rasmel Zitieren
Matze134 Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von rasmel @bimei Danke für die Info! Noch eine Frage: Werden die vom Arbeitsamt dann überhaupt versuchen, mir eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln, wenns eh nur für zwei Monate ist? rasmel Ich bin auch gerade mit dem Arbeitsamt beschäftigt! Also erstmal bist du schon ziemlich spät dran, da man sich ja jetzt 3 Monate vor dem Arbeitslos werden bei der Argentur für Arbeit melden muss. Das heißt es gibt da Abzüge beim Arbeitslosengeld! Dan haben die da jetzt ihren Standardablauf den jeder einhalten muss! Es läüft nach dem ersten Melden alles nur noch über Termine! Das heißt du bekommst dann erstmal einen Termin mit einem Arbeitsvermittler bevor du einen bei der Leistungsabteilung bekommst. Gruß Matze Zitieren
rasmel Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 @Matze134 Also ich hab gehört, dass man sich frühestens 3 Monate vorher melden kann. Weiß jemand, welche Unterlagen ich dann mitnehmen muss (die Lohnsteuerkarte geht ja nicht weil die noch der Betrieb hat), wenn ich zum Arbeitsamt gehe und ob ich da extra einen Termin brauche? Zitieren
bimei Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von Matze134 Also erstmal bist du schon ziemlich spät dran, da man sich ja jetzt 3 Monate vor dem Arbeitslos werden bei der Argentur für Arbeit melden muss. Das heißt es gibt da Abzüge beim Arbeitslosengeld! Nicht unbedingt: § 37b Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Zitieren
bimei Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von rasmel Weiß jemand, welche Unterlagen ich dann mitnehmen muss (die Lohnsteuerkarte geht ja nicht weil die noch der Betrieb hat), wenn ich zum Arbeitsamt gehe und ob ich da extra einen Termin brauche? Erstmal hingehen und melden, ohne Termin. Du bekommst dann einen Antrag, den Du ausfüllen musst, musst zur Abgabe Deinen Sozialversicherungsausweis, die Lohnsteuerkarte, eine Arbeitsbescheinigung und den ausgefüllten Antrag mitbringen. Wenn Du eine Berechnung beschleunigen willst, bitte Deinen Betrieb um eine Kopie der Lohnsteuerkarte und lass schon eine Arbeitsbescheinigung (gibt es, sofern Dein Betrieb keine hat, als Download beim Arbeitsmat) ausfüllen. Zu Deiner vorherigen Frage: Eine Vermittlung ist zumindest sehr unwahrscheinlich, Du kannst ja angeben, ab wann Du nicht mehr arbeitssuchend bist. ;-) Zitieren
rasmel Geschrieben 29. April 2004 Autor Geschrieben 29. April 2004 Danke für die Tips! Hat mir sehr geholfen! rasmel Zitieren
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