Gast King555 Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Meine erste Frage: Worin unterscheiden sich "pp" und "ppa"? Ich konnte dazu nirgens etwas finden. Sind diese Abkürzungen identisch? Zweite Frage: Heisst "iV" nun "in Vertretung" oder "in Vollmacht"? Ich habe beides gelesen. Und ist "iA" nur bei Einzelvollmacht bzw. Einzelprokura anzugeben? Danke schonmal! Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Zu 1: pp ist meines Erachtens nach die volle Prokura und ppa die Prokura für ein Jahr (prokura per anno). Zitieren
Gast King555 Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Wenn du Recht hast, dann sollte man ja eigentlich den Unterschied kennen, weil es wirklich einen gibt. Nur steht wirklich NIRGENS etwas davon, überall steht nur: pp., ppa. => per procura Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Weil ich gerade selber ins Grübeln gekommen bin habe ich mal nachgeschaut. p.a. = per annum / pro anno ... pp., ppa. = per prokura Nu bin ich gerade etwas durcheinander. Aber ich werds solange ich meine erste Theorie nicht bestätigen kann erstmal so hinnehmen. //NACHTRAG: Hier findest du nochmal zu deinen beiden Fragen, so denke ich, die Antwort: http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/pers/Vollmachten.pdf (Seite 2) Zitieren
bimei Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Original geschrieben von Saesh pp ist meines Erachtens nach die volle Prokura und ppa die Prokura für ein Jahr (prokura per anno). Nö, pp oder ppa ist Abkürzung für per prokura bzw. per prokura. Geregelt ist die Zeichnung im HGB § 51 Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt. Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Original geschrieben von bimei Nö, pp oder ppa ist Abkürzung für per prokura bzw. per prokura. Geregelt ist die Zeichnung im HGB § 51 Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt. Hab mich doch gleich verbessert Das PDF-Dokument ist auch ganz schick gemacht. Zitieren
Gast King555 Geschrieben 27. April 2004 Geschrieben 27. April 2004 Das hilft mir weiter (denke ich), danke dafür! Also ich habe es jetzt so verstanden: Prokuristen unterschreiben entweder mit "ppa." oder mit "pp." (egal was von beidem). Hat man als Handlungsbevollmächtigter eine Einzelvollmacht, so schreibt man "i.A." (=im Auftrag), ansonsten mit "i.V." (=in Vollmacht). Richtig? Edit: Dieser Post entstand, bevor ich die beiden vorherigen Posts gelesen habe. Zitieren
api Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 einzelvollmacht immer i.A. artvollmacht und handlungsvollmacht immer : i.V. erhält ein handlungsbevollmächtigter eine einzelvollmacht die über seine handlungsvollmacht hinausgeht: i.A. Zitieren
Gast King555 Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob "i.V." "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heisst. Meine BWL Lehrerin meint, es heisst "in Vertretung", das gleiche steht in meinem BWL Buch. Aber überall im Internet habe ich "in Vollmacht" gelesen. Kennt jemand die definitv richtig Lösung? Zitieren
dummabua Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 Hab grad nen dipl. Wirtschaftsinformatiker gefragt und der meinte, das heisst: in Vertretung weil du ja die Firma vertrittst und dazu brauchst du eine Vollmacht... auserdem hört sich "in Vollmacht" ein bisschen komisch an cu dummabua Zitieren
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