beiml Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Hallo Leute, ich habe ein kleines Problem mit folgender Aufgabe... Klaus Lehmann ist seit November als Techniker im PC-Servicecenter angestellt. Seit mtl. Bruttogehalt beträgt 3800 DM. Außerdem beteiligt sich das PC-Servicecenter mit mtl 52 DM an den vermögenswirksamen Leistungen von mtl. 78 DM. Herr Lehmann ist in Steuerklasse iV, hat drei Kinder und zahlt Kirchensteuer. a) Ermitteln Sie den Auszahlungsbetrag an Klaus Lehmanbn für den Monat November Krankenversicherung: 14,2 Pflegeversicherung: 1,7 Rentenversicherung 19,1 Arbeitslosenversicherung 6,5 Ich hoffe einer von euch kann mir helfen...hab schon alles versucht aber auf das richtige Ergebniss will ich einfach nicht kommen... Wäre desweiteren auch nett wenn ihr mir den Lösungsweg aufzweigen würdet... MfG BEIML Zitieren
The_red_one Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Ohne die zugehörige Tabelle mit den Lohnsteuerangaben, Kirchensteuer und Solibeiträgen wirds schwer zu berechnen. Such doch mal bitte wenigstens die RICHTIGEN Werte raus. Dann kann dir geholfen werden. Zitieren
hmaas Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von beiml Klaus Lehmann ist seit November als Techniker im PC-Servicecenter angestellt. Seit mtl. Bruttogehalt beträgt 3800 DM. Außerdem beteiligt sich das PC-Servicecenter mit mtl 52 DM an den vermögenswirksamen Leistungen von mtl. 78 DM. Herr Lehmann ist in Steuerklasse iV, hat drei Kinder und zahlt Kirchensteuer. a) Ermitteln Sie den Auszahlungsbetrag an Klaus Lehmanbn für den Monat November Krankenversicherung: 14,2 Pflegeversicherung: 1,7 Rentenversicherung 19,1 Arbeitslosenversicherung 6,5 Also so schwer ist das doch nicht: 1. steuerpflichtiges Brutto berechnen: 3800 DM + 52 DM = 3852 DM 2. mit dem Ergebniss in die Steuertabelle gehen und die Lohn- u. Kirchensteuer sowie Sozialbeitrag ablesen Lohnstr.: 555,91 Sozi: 17,33 Kirche: 28,26 ----------------- Gesamt: 601,5 3. Sozialbeiträge berechnen: KV: 14,2 PV: 01,7 RV: 19,1 AV: 06,5 ----------- Gesammt: 41,5% davon zahlt der AN nur die Hälfte => 20,75% Bei steuerpfl. Brutto von 3852 macht das: 3852 * 20,75 / 100 = 799,29 DM Auszahlungsbetrag errechnen: 3852 -601,5 Lohnst., Kirchenst., Sozi -799,29 AN-anteil an Sozialversicherung -78 VL ---------- Auszahlungsbetrag: 2373,21 DM (Soleicht scheints nicht zu sein da die Lösung bei mir doch von der IHK-Lösung abweicht, die sagt nähmlich 2147,43DM auszahlungsbetrag. Bin mir aber sicher das ich alles richtig gemacht hab) Gruß Pönk Zitieren
beiml Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 also ich weiß nicht welche Musterlösung du hast aber bei mir ist Dein Ergebniss schon ziemlich knapp dran... Meine Musterlösung: 2374,60 Ach ja noch was... Eine kleine Frage zu den Beitragsbemessungsgrenzen... Ich schreibe ja jetzt nächste Woche und die verlangen schon die neuen BMG von 2004 oder? MfG HouseMan Zitieren
beiml Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 und noch was --> was ist mit den 78 € `? --> wie kommst du auf die Kinderfreibeträge? --> hast du Dich mit dem SolZ, KSt und LSt nicht in der Zeile verschaut? irgendwie hab ich da andere Werte Meine Fresse ich habe keinen Plan.... :-( Zitieren
hmaas Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von beiml also ich weiß nicht welche Musterlösung du hast aber bei mir ist Dein Ergebniss schon ziemlich knapp dran... Meine Musterlösung: 2374,60 Naja hört sich schon besser an, hab hier nur die "vorläufigen" Lösungen. Wobei du in WiSo genau den Wert erreichen musst, ein Cent zuviel oder zuwenig und schon ist die Antwort falsch. Ach ja noch was... Eine kleine Frage zu den Beitragsbemessungsgrenzen... Ich schreibe ja jetzt nächste Woche und die verlangen schon die neuen BMG von 2004 oder? Ich hoffe nicht das sie da eine Frage hinein bringen, aber ich denke mal, wenn die schon eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze haben, das dann nicht nach der Höhe gefragt wird, sondern eher nach dem Sinn und Zweck. Wurde uns zumindestens so in der Schule gesagt. Pönk Zitieren
beiml Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 Hast du da vielleicht eine geeignete Definition? Zitieren
hmaas Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von beiml --> was ist mit den 78 € `? Was meinst du mit den 78€? Die Aufgabe war doch in DM? Oder meinst du die Vermögenswirksammenleistungen? Da musst du den Arbeitgeberanteil (hier 52) zum steurpfl. Brutto dazurechnen. Beim Auszahlungsbetrag musst du aber die 78DM abziehen, da der AN zu den 52DM vom AG nochmal selber 26DM aus eigener Tasche zu den VL bezahlt. Der AG überweist den VL-Betrag (hier 78DM) dann z.B. an die Bausparkasse, wo die VL als Bausparvertrag angelegt werden. --> wie kommst du auf die Kinderfreibeträge? --> hast du Dich mit dem SolZ, KSt und LSt nicht in der Zeile verschaut? irgendwie hab ich da andere Werte Naja er hat drei Kinder, somit auch 3 Kinderfreibeträge. (Kann man zwar auch anders regeln, z.B. Mutter/Vater teilen sich die Kinderfreibeträge, ist aber aus der Aufgabenstellung nicht zusehen) Zum Ablesen: Erstmal die erste Spalte anschauen. Er verdiehnt 3852 DM. Du suchst also die erste Zahl die größer ist. Hier ist das 3860,99. Damit bist du schon mal in der richtigen Zeile. Die Lohnsteuer findest du dann in der dritten Spalte, da stehen die Werte mit Kinderfreibeträgen, du musst nur die richtige Klasse auswählen. Kirchenstr. und Sozi findest du dann in der gleichen Zeilen in der Spalte mit Kinderfreibeträgen = 3, achte auf die Steuerklasse. Naja das wars dann auch schon. Meine Fresse ich habe keinen Plan.... :-( Nur keine Panik, du machst das schon. In der Schule hieß es, dass keine Aufgaben mehr mit Lohnsteuertabellen dran kommen sollen. Ob's stimmt? Pönk Zitieren
beiml Geschrieben 28. April 2004 Autor Geschrieben 28. April 2004 1. gibt es bei mir noch eine Zeile mit 3856,49 2. sowie in meiner und auch Deiner Zeile gibt es keinen SolZ bei Kinderfreibetrag = 3 und die KiSt beträge bei Dir 9 und bei mir 8.91 Ich dreh gleich durch mit der ******e Zitieren
Chipmunky Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von Pönk Naja hört sich schon besser an, hab hier nur die "vorläufigen" Lösungen. Wobei du in WiSo genau den Wert erreichen musst, ein Cent zuviel oder zuwenig und schon ist die Antwort falsch. Das stimmt nicht wirklich, habe die Lösungen (Sommer oder Winter 2003) hier liegen plus Aufgaben und da gibt es drei mögliche Lösungen, Rundungsfehler sind nämlich da mit aufgenommen und akzeptabel anscheinend. Zitieren
hmaas Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von beiml 1. gibt es bei mir noch eine Zeile mit 3856,49 2. sowie in meiner und auch Deiner Zeile gibt es keinen SolZ bei Kinderfreibetrag = 3 und die KiSt beträge bei Dir 9 und bei mir 8.91 zu 1) Japp du hast recht! Hab mich da verhaun. Die Kopie die ich hier hab ist mehr als bescheiden. Damit hast du eine Lohnsteuer von 554,58 (wenn ich das richtig lese) Kirche 28,26 und Sozi 17,27. Auszahlungsbetrag neu berechnen: 3852 -600,11 Lohnst., Kirchenst., Sozi -799,29 AN-anteil an Sozialversicherung -78 VL ---------- Auszahlungsbetrag: 2374,6 DM <- damit haben wir dann auch das IHK-Ergebnis zu 2) bei mir stehen sowohl in der Zeile für 3856,49 sowi in der Zeile für 3860,99 bei Steuerklasse IV und Kinderfreibetrag = 3 einmal SoZi und auch die Kirchenstr. Mit der 8,91% kann ich nichts anfangen. Gruß Pönk Zitieren
hmaas Geschrieben 28. April 2004 Geschrieben 28. April 2004 Original geschrieben von beiml Hast du da vielleicht eine geeignete Definition? frei von mir: Beitragsbemessungsgrenze gibt die max. Höhe des streuerpfl. Bruttolohns an für die ein AN Sozialversicherungsbeiträge abführen muss. Bsp: für 2004 West BBG = 5150 € verdiehnt ein AN z.B. 6000 € pro Monat, wird die RV und AV für Ihn von der BBG berechnet (Also nur 19,5% von 5150 anstatt von 6000). Für KV und PV wird die BBG um 25% reduziert (sprich nur 75 v.H. der BBG), gerechnet wird also 5150*0,75*KVsatz. Das ist jetzt stark verkürzt dargestellt. (Ich lass mal so Sonderfälle wie die Märzregel und die betrachtung aufs Kalenderjahr weg.) Ist jetzt für dich wahrscheinlich zu spät, aber vielleicht hilfst jemanden anderen. Mir wurde von meiner Krankenkasse ein kostenloses eintages Seminar zum Thema "Sozialversicherung" spendiert. Das Seminar richtete sich speziell an Azubis und war auch auf die Abschlußprüfung zugeschnitten. Das Ganze natürlich berufsübergreifend. Mir hat das sehr geholfen. Vieleicht bietet eure Krankenkasse sowas ja auch an. Frage kostet ja nix. bis denn dann Pönk Zitieren
Mataina Geschrieben 30. April 2004 Geschrieben 30. April 2004 zu 1) Japp du hast recht! Hab mich da verhaun. Die Kopie die ich hier hab ist mehr als bescheiden. Damit hast du eine Lohnsteuer von 554,58 (wenn ich das richtig lese) Kirche 28,26 und Sozi 17,27. Auszahlungsbetrag neu berechnen: 3852 -600,11 Lohnst., Kirchenst., Sozi -799,29 AN-anteil an Sozialversicherung -78 VL ---------- Auszahlungsbetrag: 2374,6 DM <- damit haben wir dann auch das IHK-Ergebnis zu 2) bei mir stehen sowohl in der Zeile für 3856,49 sowi in der Zeile für 3860,99 bei Steuerklasse IV und Kinderfreibetrag = 3 einmal SoZi und auch die Kirchenstr. Mit der 8,91% kann ich nichts anfangen. Gruß Pönk Hi, ich glaub ich bin jetz total bescheuert Mit den LSt. bin ich einverstanden, aber nicht mit KiSt und SoZi. Denn wenn ich mein Fingerchen in Spalte 2 in die Zeile I, IV lege und soweit nach rechts fahre, bis ich in der Spalte 3 (Zahl der Kinderfreibeträge) bin, dann sehe _ich_ da: Kirchensteuer: 8,91 SoZi: nix Ich geh' wohl mit der Tabelle irgendwie falsch um? :mod: Vielleicht kann mir jemand helfen. Zitieren
beiml Geschrieben 30. April 2004 Autor Geschrieben 30. April 2004 Hi, ich glaub ich bin jetz total bescheuert Mit den LSt. bin ich einverstanden, aber nicht mit KiSt und SoZi. Denn wenn ich mein Fingerchen in Spalte 2 in die Zeile I, IV lege und soweit nach rechts fahre, bis ich in der Spalte 3 (Zahl der Kinderfreibeträge) bin, dann sehe _ich_ da: Kirchensteuer: 8,91 SoZi: nix Ich geh' wohl mit der Tabelle irgendwie falsch um? :mod: Vielleicht kann mir jemand helfen. Du hast da vollkommen recht, die gleichen Werte hab ich auch aber wenn man es mit den Werten rechnet kommt man nicht auf das Ergebnis der IHK... komisch oder? Zitieren
Mataina Geschrieben 30. April 2004 Geschrieben 30. April 2004 Du hast da vollkommen recht, die gleichen Werte hab ich auch aber wenn man es mit den Werten rechnet kommt man nicht auf das Ergebnis der IHK... komisch oder? Schon.. vielleicht lesen wir die Tabelle falsch. Denn bei der Sache mit den Kindern bin ich mir nicht sicher - diese 0,5 Werte stören mich. Aber vielleicht kommt ja mal ne Aufgabe "Herr XY hat 2,5 Kinder (und eine halbe Ehefrau)" Zitieren
beiml Geschrieben 30. April 2004 Autor Geschrieben 30. April 2004 Schon.. vielleicht lesen wir die Tabelle falsch. Denn bei der Sache mit den Kindern bin ich mir nicht sicher - diese 0,5 Werte stören mich. Aber vielleicht kommt ja mal ne Aufgabe "Herr XY hat 2,5 Kinder (und eine halbe Ehefrau)" Genau das geht mir auch ziemlich auf den Sack... Ich stelle fest das du auch nicht näheres über den Kinderfreibetrag weißt... Denn....wann hat man bitte ein halbes Kind? Vielleicht wenn man unter Scheidung lebt oder so? Das ist doch so ein Dreck... Du hast auch am Dienstag Prüfung oder? Zitieren
Mataina Geschrieben 30. April 2004 Geschrieben 30. April 2004 Genau das geht mir auch ziemlich auf den Sack... Ich stelle fest das du auch nicht näheres über den Kinderfreibetrag weißt... Denn....wann hat man bitte ein halbes Kind? Vielleicht wenn man unter Scheidung lebt oder so? Das ist doch so ein Dreck... Du hast auch am Dienstag Prüfung oder? Ja ich hab auch am DI Prüfung, freiwillig beschäftige ich mich nicht mit sowas :-) Also mal zum Kinderfreibetrag allgmein: "Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs durch Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes oder Kindergeld berücksichtigt." Mit der Scheidung und den halben Kindern liegst Du schon richtig, aber auf der Seite vom Bundesfinanzministerium sagen die, dass man eben die Hälfte vom Kindergeld kriegt, wenn man zB in Scheidung lebt. Allerdings hört sich für mich Kinderfreibetrag nach einem gewissen Betrag an, den ein Steuerzahler abhängig von der Kinderzahl nicht zu versteuern hat. Also so á la "ich schreibe mein Kind von der Steuer ab" :-) ------------------------ Was mir gerade auffällt: PÖNK rechnet oben mit den Kinderfreibetrag für 1,5 Kinder! Warum? Zitieren
beiml Geschrieben 30. April 2004 Autor Geschrieben 30. April 2004 Ja ich hab auch am DI Prüfung, freiwillig beschäftige ich mich nicht mit sowas :-) Also mal zum Kinderfreibetrag allgmein: "Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs durch Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes oder Kindergeld berücksichtigt." Mit der Scheidung und den halben Kindern liegst Du schon richtig, aber auf der Seite vom Bundesfinanzministerium sagen die, dass man eben die Hälfte vom Kindergeld kriegt, wenn man zB in Scheidung lebt. Allerdings hört sich für mich Kinderfreibetrag nach einem gewissen Betrag an, den ein Steuerzahler abhängig von der Kinderzahl nicht zu versteuern hat. Also so á la "ich schreibe mein Kind von der Steuer ab" :-) ------------------------ Was mir gerade auffällt: PÖNK rechnet oben mit den Kinderfreibetrag für 1,5 Kinder! Warum? Das ist mir auch schon alles aufgefallen... aber leider zu spät.... langsam dreh ich durch mit der Gehaltsberechnung.... Alle sollten so sein wie in Wiso 2003/2004 die war z.B. einfach... aber wenn wir schon mal hier sind... was lernst du noch so in Sachen Prüfung??? MfG Zitieren
beiml Geschrieben 30. April 2004 Autor Geschrieben 30. April 2004 ----->> Pm PM? Muss man das verstehen? Zitieren
hmaas Geschrieben 30. April 2004 Geschrieben 30. April 2004 Hi, Mit den LSt. bin ich einverstanden, aber nicht mit KiSt und SoZi. Denn wenn ich mein Fingerchen in Spalte 2 in die Zeile I, IV lege und soweit nach rechts fahre, bis ich in der Spalte 3 (Zahl der Kinderfreibeträge) bin, dann sehe _ich_ da: Kirchensteuer: 8,91 SoZi: nix Ich geh' wohl mit der Tabelle irgendwie falsch um? :mod: Vielleicht kann mir jemand helfen. Also in der Spalte2 sind die angaben über die Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Soli für Arbeitnehemer OHNE KINDERFREIBETRÄGE (steht auch oben drüber. Wenn du dir die Spaltenüberschriften anschaust stellst du fest das es zwei Spalten für die Lohnsteuer gibt. In der Spalte 4 (die neben der Spalte Kinderfreibetrag = 0,5) findest du auch die Lohnsteuerklasse IV, nicht aber V oder VI. Hier musst die Kirchensteuer und den Soli ablesen. Hoffe geholfen zu haben PS: PM = private message Zitieren
Mataina Geschrieben 30. April 2004 Geschrieben 30. April 2004 Also in der Spalte2 sind die angaben über die Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Soli für Arbeitnehemer OHNE KINDERFREIBETRÄGE (steht auch oben drüber. Wenn du dir die Spaltenüberschriften anschaust stellst du fest das es zwei Spalten für die Lohnsteuer gibt. In der Spalte 4 (die neben der Spalte Kinderfreibetrag = 0,5) findest du auch die Lohnsteuerklasse IV, nicht aber V oder VI. Hier musst die Kirchensteuer und den Soli ablesen. Hoffe geholfen zu haben PS: PM = private message Ich danke Dir! Jetzt hab ich's :-) Zitieren
SySi2001 Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 welceh prüfungsaufgabe war es jetzt nochnmal ? sommer oder winter 2001 ? Zitieren
beiml Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Geschrieben 2. Mai 2004 welceh prüfungsaufgabe war es jetzt nochnmal ? sommer oder winter 2001 ? siehe Thema SySi2001 Zitieren
MBaeuml Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 es gibt deshalb 0,5 Kinder weil man die unterschiedlich versteuern kann. normal ist beide ehepartner in klasse 4, wen aber einer deutlich mehr verdient, dann geht man besser in 3(der mehr verdient) und 5 (weniger verdiener, weil hohe steuern). und deshalb kann dann auch jeder ehepartner z.B. bei einem Kind 1/2 Kind, also 0,5 Kinder angeben. Oder bei einer Scheidung.... gucke mir Gehaltsabrechnung morgen äh heute auch noch mal an, war nämlich bisher in jeder Prüfung. Zitieren
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