SaPaul Geschrieben 28. April 2004 Teilen Geschrieben 28. April 2004 Wir haben bei uns im Betrieb einen "Gast-Azubi". Dieser ist bei einer anderen Firma angestellt und wird auch von dieser bezahlt. Er arbeitet bei uns, da die Firma den Fachbereich nicht mehr zufriedenstellend ausbilden kann. Dieser Azubi hat jetzt bald seine Abschlussprüfung. Wir bekommen allerdings nicht die Termine o.ä. Informationen, sondern logischerweise die Firma, bei der er eingestellt ist. Wir wissen also nicht, wann dieser Azubi seine Abschlussprüfung hat. Wenn ein Azubi nach bestandener Abschlussprüfung weiterbeschäftigt wird, ist ja ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Was ist denn nun, wenn der Azubi seine Prüfung besteht und am nächsten Tag ganz normal bei uns arbeitet. Ist dann ein Arbeitsvertrag zustande gekommen und vor allem, mit wem? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipmunky Geschrieben 28. April 2004 Teilen Geschrieben 28. April 2004 Also mal rein logisch betarchtet: Der Azubi hat keinen Ausbildungsvertrag bei euch, ergo ist er nicht bei euch angestellt, sondern wird quasi als externe Arbeitskraft geführt. Wenn er nach seiner Ausbildung weiterhin in den Betrieb kommt ist ein Arbeitsvertrag zwischen der offiziell ausbildenden Firma und ihm zustande gekommen. Ob er dann weiterhin bei euch eingesetzt wird hängt von seiner bzw. auch deiner Firma ab. Aber ihr habt ihn eben als externe Arbeitskraft und von daher nichts mit seinem Arbeitsvertrag zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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