Moeki Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 Hallo alle zusammen. Da ich ab dem Wintersemester 2004 an der Uni Potsdam mit dem Studium Lehramt an Gymnasien für die Fächer Informatik und Politikwissenschaften beginnen möchte, mache ich mir zur Zeit viele Gedanken über die Finanizierung und andere formelle Regelungen. Dies scheint aufgrund einiger Umstände in meinem Fall ziemlich kompliziert zu sein. Kein Wunder also, wenn bei mir einige Verständnisfragen aufgetreten sind. Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr dazu was hilfreiches sagen könntet. Ich schreibe im folgenden alles so auf, wie ich es verstanden habe. Wenn ich falsch liegen sollte, berichtigt mich bitte. Zu meiner Person Ich bin mittlerweile 22 Jahre alt und wohne süd-östlich von Berlin im eigenen Haushalt. Ich habe keinen Kontakt zu meinem leiblichen Vater, jedliglich seine aktuelle Adresse ist mir bekannt. Meine Mutter lebt in Mc-Pomm. Im Sommer 2000 habe ich mein Abitur gemacht und im Anschluss daran meinen Wehrdienst abgeleistet. Meine Aubsildung zum Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration dauerte von September 2001 bis Januar 2004. Zur Zeit habe ich ein befristetes Arbeitsverhältnis und möchte mich als bald als möglich an der Uni Potsdam zum Studium einschreiben. Grundsätzlich kann ich doch mein Studium durch Bafög, Unterhalt, Kindergelt und Nebenjobs finanzieren. 1. Oder? Kindergeld Ich habe bis zum Ende des 27. Lebensjahres + 10 Monate (wegen Wehrdienst) Anspruch auf Kindergeld. Da ich zur Zeit zu viel verdiene und kein Kindergeld bekomme, muss ich über meine Mutter rechtzeitig vor Studienbeginn bei der für sie zuständigen Familienkasse Kindergeld beantragen. 2. Richtig? Bafög Sobald ich meine Immatrikulationsbescheinigung bekomme, habe ich vor, Bafög zu beantragen. Das mache ich beim zuständigen Studentenwerk. Notwendige Formblätter fülle ich aus bzw. leite sie an meine Eltern weiter und hoffe auf eine schnelle Bearbeitung. 3.Was vergessen? Unterhalt Da das Jugendamt aufgrund meiner Alters (> 21) nicht mehr für mich zuständig ist, muss ich offizielle Angelegenheiten über einen Anwalt regeln. 4. Was sollte ich hierbei berücksichtigen?. In welchem Umfang muss mich meine Mutter unterstützen bzw. inwiefern sind gewisse Mindestgrenzen festgelegt? Was kann ich "erwarten"? Oder liegt das im persönlichen Ermessen meiner Mutter? Da mein Vater nur bis zu meinem Abitur Unterhalt zahlen musste, muss ich seine Unterstützung über den Anwalt neu beantragen. Meiner Meinung nach ist der Zusammenhang zwischen meiner Lehre und dem Studium (in Bezug auf Informatik) schon gegeben, was also in meinen Augen eine weitere Unterhaltspflicht bedeutet. 5. Wie sollte ich hier am besten verfahren?. Zur Zeit stehe ich nämlich nicht in Kontakt mit ihm, habe aber vor, mich mal bei ihm zu melden. Ich habe mir sagen lassen, dass die Höhe des Unterhalts mit dem Bafög zusammenhängt. Das ist auch durchaus nachvollziehbar. Mich würden diesbezüglich nur die ungefähren Rechengrößen interessieren. Nebenjob 6. Steht einem 400€ - Nebenjob im Einzelhandel oder der IT-Branche etwas entgegen? Ich höre an dieser Stelle erstmal auf. Ziemlich verwirrend die ganze Angelegenheit. :baby: Zu guter Letzt noch mein Zeitplan. Zeitplan [*]Zum Studium einschreiben [*]Job kündigen [*]Krankenversicherung kündigen und Familienversicherung bei Krankenkasse der Mutter beantragen [*]mich unverbindlich, in welcher Form auch immer, bei meinem Vater melden [*]Kindergeld beantragen [*]Bafög beantragen [*]Unterhalt beantragen (über Anwalt) Anmerkungen, Ratschläge, Hinweise, Verbesserungsvorschläge? Danke für eure Hilfe. Zitieren
chickie Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 Hi, da ich das selbe demnächst vorhabe, bin ich mal auf die Antworten gespannt Frage: Musst du Kündigen, bevor du eine Zusage der Uni hast? Weil wenn ja wäre es etwas gefährlich, sich nur ein einer Uni anzumelden. Ich habe das Problem, dass ich 3 Monate kündigungsfrist habe und somit kündigen muss, bevor ich eine Anmeldung wegschicke. Daher muss ich mich an mehrern FHs bewerben. Ansonsten, nette Anregungen für mich, damit ich nichts vergesse Zitieren
Moeki Geschrieben 29. April 2004 Autor Geschrieben 29. April 2004 Ich habe eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sicherheitshalber kündige ich also Mitte August. Sollte ich wider Erwarten doch noch nen anderen Job kriege, ziehe ich meine Einschreibung fürs Studium zurück. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 original erstellt von Moeki: In welchem Umfang muss mich meine Mutter unterstützen bzw. inwiefern sind gewisse Mindestgrenzen festgelegt? Ist es nicht so, das die Eltern nur einen bis zur ersten Ausbildung finanzieren müssen? Da du diese schon hast, weiß ich ned, ob du da noch was für dein Studium verlangen kannst? Zitieren
Moeki Geschrieben 29. April 2004 Autor Geschrieben 29. April 2004 Sofern beide Ausbildungsgänge im Zusammenhang stehen, ja. Das ist, denke ich, hier der Fall. Außerdem musste mein Vater während meiner Ausbildung keinen Unterhalt zahlen, weil ich zu viel verdient habe. Zitieren
hellslawyer Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 1. ja das ist möglich 2. fast richtig. das kindergeld muß natürlich deine mutter beantragen und nicht du! 3. als erstes füllst du das standard antrags-formblatt aus oder reichst nen formlosen antrag ein. bafög wird dir nämlich ab dem monat gezahlt, in dem es beantragt wurde und nicht ab dem monat wo alles vollständig eingereicht wurde. alles andere kannst du nachreichen bzw. dir wird gesagt, was du noch einreichen sollst. 4. unterhaltspflicht der eltern besteht nur bis zum 1. berufsqualifizierenden abschluß. die höhe wird durch die sogenannten düsseldorfer tabellen geregelt und ist nicht im ermessen deiner eltern. wenn du eh über einen anwalt gehst, wird der dir auch sagen können, ob für dich noch unterhaltsanspruch besteht. je nachdem ob und wieviel unterhalt du bekommst ist ausschlaggebend für die höhe deines bafögs. du solltest aber vor allem checken, ob du nicht sogar elternunabhängiges bafög beantragen kannst. dann bekommst du automatisch den höchstsatz mit allen zuschlägen. 5. s.o. 6. einem 400€-job steht nichts im wege. sobald es mehr wird wird dir dein bafög entsprechend gekürzt. greetz hellslawyer Zitieren
Moeki Geschrieben 29. April 2004 Autor Geschrieben 29. April 2004 Elternunabhängiges Bafög kommt, denke ich, nicht in Betracht oder kann man da verhandeln bzw. ist das Ermessenssache. Bin nicht älter als 30 und habe nach meiner 2,5 jährigen Ausbildung auch keine 3,5 Jahre gearbeitet. Zitieren
hellslawyer Geschrieben 29. April 2004 Geschrieben 29. April 2004 Elternunabhängiges Bafög kommt, denke ich, nicht in Betracht oder kann man da verhandeln bzw. ist das Ermessenssache. Bin nicht älter als 30 und habe nach meiner 2,5 jährigen Ausbildung auch keine 3,5 Jahre gearbeitet. in diesem fall kommt elternunabhängiges bafög allerdings wirklich nicht in frage. aber falls noch weitere fragen da sind frag einfach. ich hab nicht umsonst mehr als 3 jahre lang bafög und sozialberatung bei uns an der FH gemacht :floet: Zitieren
Moeki Geschrieben 7. Mai 2004 Autor Geschrieben 7. Mai 2004 Wieviel Geld sollte ich im Nebenjob maximal im Monat verdienen. 400 € scheint zu viel zu sein, dass es Probleme mit dem Bafäög geben könnte (hab ich gehört) und schliesslich will ich nicht nur arbeiten. Ich angel mir gerade nenNebenjob im Einzelhandel. Bis zum Studium kann ich ja immer noch volle 400 € verdienen, aber danach habe ich so 200€ angestrebt was ungefähr bei 5€/h 40h im Monat bedeutet. Zitieren
Moeki Geschrieben 28. Mai 2004 Autor Geschrieben 28. Mai 2004 Mich würde nochmal der genaue Zusammenhang zwischen Alimente und Bafög in Bezug auf meinen Vater interessieren. Dieser bezahlt ja im Moment keinen Unterhalt, wobei sich das Bafög aber auf den Unterhalt bezieht. Muss ich also erst Unterhalt beantragen oder wird sein Anteil bei der Bafögberechnung höher ausfallen ohne Alimente? Das Jugendamt schaltet sich aufgrund meines Alters nicht mehr offiziell ein, es hat nur noch beratende Funktion. Mir wurde gesagt, dass ich das über einen Anwalt lassen muss. Welche Fachrichtung? Muss ich dann wohl mal Gelbe Seiten gucken oder wie? Muss meine Mutter einen Pflichtanteil zahlen oder reicht es wenn ich angebe, dass sich mich freiwillig mit so und so viel im Monat unterstützt? Zitieren
Moeki Geschrieben 23. Juli 2004 Autor Geschrieben 23. Juli 2004 Habe jetzt seit geraumer Zeit alle Unterlagen abgegeben und mich bei der Krankenkasse ab dem 1.10.04 über meine Mutter familienversichert. Mein Vater hat, wie es zu erwarten war, seine Unterlagen (die ich ihm zugeschickt habe) noch nicht an das Studentenwerk geschickt. Diese setzen ihm nun eine Frist von 4 Wochen 8o und erheben ggf. ein Bussgeld. Soll bzw. kann ich noch anderweitig aktiv werden? Weil im Prinzip ist meine Frage bezüglich des Zusammenhangs zwischen Bafoeg und Alimente noch nicht abschliessend geklärt. Ergibt sich beides aus den Berechnungen des Studentenwerks, so dass sie sagen ich kriege so und so viel Bafoeg und so und so viel muss mein Vater zahlen oder muss ich unabhängig vom Bafoeg über einen Anwalt Alimente "beantragen"? MfG Moeki. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.