beiml Geschrieben 30. April 2004 Teilen Geschrieben 30. April 2004 1. Frage Die Zapp AG plant die Wiederverwendung Ihrer Verkaufsverpackungen, um dadurch Rohstoffe einzusparen. Welche der folgenden Bezeichnungen trifft auf diese geplante Vorgehensweise zu? --> Recycling --> Rohstoffverwertung --> Abfallminderung --> Abfallverwertung --> Abfallvermeidung 2. Frage Stimmt es das schwangere Auszubildende --> acht Wochen nach der Entbindung nicht ausgebildet werden dürfen und --> in den letzten Wochen vor der Entbindung grundsätzlich nicht beschäftigt werden Ich Danke dür eure Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 30. April 2004 Teilen Geschrieben 30. April 2004 1.Frage Recycling bei der 2ten, hast nen Dreher drin: richtig ist, das die Auszubildende nach der Entbindung acht Wochen lang ned ausgebildet werden und in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht ausgebildet werden dürfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 30. April 2004 Teilen Geschrieben 30. April 2004 1. Frage Die Zapp AG plant die Wiederverwendung Ihrer Verkaufsverpackungen, um dadurch Rohstoffe einzusparen. Welche der folgenden Bezeichnungen trifft auf diese geplante Vorgehensweise zu? --> Recycling --> Rohstoffverwertung --> Abfallminderung --> Abfallverwertung --> Abfallvermeidung 2. Frage Stimmt es das schwangere Auszubildende --> acht Wochen nach der Entbindung nicht ausgebildet werden dürfen und --> in den letzten Wochen vor der Entbindung grundsätzlich nicht beschäftigt werden Ich Danke dür eure Hilfe 1. Antwort: Recycling (Wiederverwendung / Recycling) 2. Antwort: Ja stimmt beides. Aber nicht "in den letzten Wochen", sondern sie darf sechs Wochen vor der geplanten Entbindung nicht ausgebildet werden. Ist bei der Azubine genau das gleich wie bei einer "normalen" Frau.... sechs vor, acht nach. Allerdings darf die "normale" Frau, mit ausdrücklicher Genehmigung ihrerseits dennoch beschäftigt werden (aber mit Ruhepausen etc.). Diese Genehmigung kann sie natürlich jederzeit widerrufen. Ob das bei der Azubine auch so ist, weiß ich nicht - glaub ich jetzt aber nicht...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beiml Geschrieben 30. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2004 1.Frage Recycling bei der 2ten, hast nen Dreher drin: richtig ist, das die Auszubildende nach der Entbindung acht Wochen lang ned ausgebildet werden und in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht ausgebildet werden dürfen Merci für die Antwort... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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