Soulmate Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Hallo, wenn ich neben meine Beruf zum Beispiel Webseiten für Privatleute erstellen möchte und dafür auch ein wenig Geld nehmen möchte, kann man das machen ohne Selbständigkeit oder gleich schwarz zu arbeiten ? Gibt es da eine grenze wie viel man zusätzlich verdienen darf ohne gleich als Selbständiger zu gelten ? Das Geld könnte man ja dann in der Einkommensteuer mit angeben…denn es geht mir nur um einen kleinen Nebenverdienst aber ich will nicht Selbständig sein (mit den ganzen Versicherungen usw.) Zum Beispiel: habe bei dem T-Shirt Shop das gefunden Einnahmen die Sie bei Spreadshirt verdienen, müssen wie Zinserträge oder andere Nebeneinkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Sie müssen jedoch keinerlei gewerbliche Tätigkeiten beim Finanzamt anmelden, solange Ihr Verdienst bei Spreadshirt lt. aktueller Steuerregelung jährlich 1.848,- € nicht überschreitet. Die Einnahmen sind ggü. dem Finanzamt anmeldepflichtig, aber bis 1.848,- € im Jahr steuerfrei. Genaueres erfragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Steuerberater. Angaben ohne Gewähr. Das heißt das man 1848 Euro Steuerfrei dazuverdienen darf? (da würde ich nicht drüber kommen) Wer weiß den mehr darüber? :confused: Grüße Nadine Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Genaueres erfragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Steuerberater.Hallo Nadine, Auch wenn wir könnten, wir dürften dich nicht beraten. PS: Es gibt IMO einen Betrag, den man nicht überschreiten sollte, um kein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Einnahmen darüber sind dann zusätzlich in der Einkommenssteuererklärung (welche damit natürlich zur Pflicht wird) anzuzeigen und dann nachträglich zu versteuern. Genauere Informationen (vor allem Info's, die auh Rechtsgültig sind) kann es nur vom Steuerberater geben. Zitieren
Soulmate Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Geschrieben 2. Mai 2004 Auch wenn wir könnten, wir dürften dich nicht beraten Also hier gibt es soooo viele Tipps zur Selbständigkeit usw. dann dürfte man da ja auch keinen Beraten… also das ein Anwalt nicht beraten darf ohne dafür Geld zu nehmen weiß ich aber Tipps von Privatperson zu Privatperson sind IMMER noch erlaubt… Selbst wenn du beim Finanzamt arbeitest darfst du dein wissen Privat – ohne Entgelt + ohne Gewähr – weitergeben… Also das stimmt so nicht und ich möchte ja nur Tipps was geht und was nicht ich will ja KEINE Tipps wie man es vertuscht denn genau das möchte ich ja nicht! (das währe strafbar) sondern wie ich Legal ohne Freiberufler bzw. Selbständiger sein zu müssen, was dazu verdienen kann.. EST mache ich eh jedes Jahr ! Es gibt IMO einen Betrag, den man nicht überschreiten sollte Genau wie hoch ist der und was sind da für Bedingungen dran geknüpft (wenn überhaupt welche dran geknüpft sind) Grüße Nadine Zitieren
bimei Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Das heißt das man 1848 Euro Steuerfrei dazuverdienen darf? (da würde ich nicht drüber kommen) Wer weiß den mehr darüber? Das kommt aus den Einkommensteuergesetz: § 3 EStG Steuerfrei sind [1...] 26. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr. Zitieren
IJK Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Hallo Nadine, ich habe eine Firma neben meiner angestellten Tätigkeit - inzwischen seit 10 Jahren, teilw. sehr großer Umsatz - und habe kein Gewerbe angemeldet = IJK! Um unserem Kleinen Recht zu geben - ohne meine Steuerberaterin und einen Juristen als Partner hätte ich mich da auch zu wenig ausgekannt bzw. zu schnell ein Gewerbe angemeldet bzw. einige Steuertricks übersehen (obwohl ich auch trotzdem noch Fehler gemacht habe). Meine Tätigkeit ist umsatzsteuerpflichtig, teilw. (Schulung) auch umsatzsteuerfrei. Kein Kommentar zur Umsatzsteuerprüfung durch das Finanzamt bzw. zu den Kenntnissen der Steuerbehörde... Fazit: Geh zu (d)einem Steuerberater und lass dir die Varianten erklären. Ein paar Hundert Euronen kannst du sicher problemlos in deine Einkommenssteuer packen, und das Umsatzsteuerformular ist kurz. Dann noch das Nebentätigkeitsformular - und fertig?! (ich müsste nachschauen, bei uns ist es dank Frau, Kinder usw. komlifizierter) Viel Erfolg! Michael (Steuerhasser) Zitieren
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