beiml Geschrieben 2. Mai 2004 Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 Hallo Leutz, könnte mir bitte einer von euch Cracks erklären was man alles so unter kollektiven Arbeitsrecht versteht... Ich finde dazu nicht wirklich passendes Material... MfG BEIML Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 2. Mai 2004 Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 kollektiven Arbeitsrecht Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Dem steht als zweiter Teilbereich des Arbeitsrechts das Individualarbeitsrecht gegenüber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beiml Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Dem steht als zweiter Teilbereich des Arbeitsrechts das Individualarbeitsrecht gegenüber. kennen wir uns nicht? :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 2. Mai 2004 Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 kennen wir uns nicht? :-) Tja, BWL, das leidige Thema... so trifft man sich wieder :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beiml Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 Tja, BWL, das leidige Thema... so trifft man sich wieder :-) Aber kannst du mir nicht vielleicht auch ein paar Beispiele nennen... hin und wieder kommen doch so doofe Fragen dazu dran und da weiß ich nie was dazu gehört... Wie merkst Du Dir das? P.S. In Sachen Gehaltrechnung bin ich jetzt der Chief-Checker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 2. Mai 2004 Teilen Geschrieben 2. Mai 2004 Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Dem steht als zweiter Teilbereich des Arbeitsrechts das Individualarbeitsrecht gegenüber. Also "Kollektiv" bedeutet ja so viel wie "Gemeinschaft", wenn ich mich nicht irre. Das kolletive Arbeitsrecht umfasst somit alle Rechte der Gemeinschaft. Und diese hat das Recht auf: - Tarifverträge (bzw. Einhaltung der Bestimmungen darin; Tarifautonomie), - Arbeitskampf (aber nicht während der Laufzeit eines Tarifes) und - Mitbestimmung im Unternehmen. Individualarbeitsrecht bestimmt das Verhältnis eines Mitarbeiters zum Unternehmen, also wenn ein besonderer Vertrag ausgehandelt wird (bspw. im Gegensatz zum Rest arbeitet Frau X. nur 3d/Woche oder so...). In der Hinsicht ist dann aber wieder zu beachten, dass Frau X. auf jeden Fall Anspruch auf die ihr im Tarifvertrag zugesicherten Inhalte hat. PS.: In welcher Prüfung wurde das so o.ä. denn mal gefragt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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