Gast King555 Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Ich habe eine dringende Frage zu Lohnsteuertabellen (die heissen doch so, oder?): Ganz links ist eine Spalte, die als Überschrift folgenden Text hat: Lohn/Gehalt Versorgungsbezug bis EUR Meine Frage: Was bedeuten die zwei Zahlen darin (einmal eine große (fett) und einmal eine kleinere)? Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Ich habe eine dringende Frage zu Lohnsteuertabellen (die heissen doch so, oder?): Ganz links ist eine Spalte, die als Überschrift folgenden Text hat: Lohn/Gehalt Versorgungsbezug bis EUR Meine Frage: Was bedeuten die zwei Zahlen darin (einmal eine große (fett) und einmal eine kleinere)?Lohn und Gehalt in fett. Versorgungsbezug in unfett. PS: Meistens ist für die Prüfung Lohn und Gehalt relevant und somit die fette Zahl. Mal einen Link zum Versorgungsbezug. Zitieren
Gast King555 Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Danke erstmal. Noch zwei Fragen: 1.) Die "unfette" Zahl, ist das Lohn/Gehalt + Versorgungsbezug oder der Versorgungsbezug allein? 2.) Wenn jemand 3.800,- DM (Beispiel aus einer alten Prüfung von 2001) verdient (monatlich, brutto) und 3.802,99 die erste Zahl in der Lohnsteuertabelle ist, muss diese Person dann KEINE Lohnsteuer zahlen? Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Danke erstmal. Noch zwei Fragen: 1.) Die "unfette" Zahl, ist das Lohn/Gehalt + Versorgungsbezug oder der Versorgungsbezug allein? 2.) Wenn jemand 3.800,- DM (Beispiel aus einer alten Prüfung von 2001) verdient (monatlich, brutto) und 3.802,99 die erste Zahl in der Lohnsteuertabelle ist, muss diese Person dann KEINE Lohnsteuer zahlen? 1.) Versorgungsbezug allein - aber wie schon beschrieben - für die Prüfung irrelevant. 2.) bis DM 3802,49 zahlt man eine LST von 538,83 DM monatlich in LstKl. I und IV ohne Kinder ! richtiger Zahlenwert bei 3 Kindern ist : 17,27 DM Soli und 28,26 KiST. plus 554,58 DM LSt. Bitte unbedingt darauf achten, daß die Sortierung der Lohnsteuerklassen zwischen ganz vorne (kinderlos) und Spalte 3 (mit Kindern) unterschiedlich ist. Ansonsten sollte es nicht einen solchen Streß machen, den richtigen Wert zu finden. Zitieren
Gast King555 Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Danke! Jetzt bin ich schlauer. Edit: Jetzt habe ich doch noch eine kleine Frage: In der Prüfungsaufgabe stand, dass Herr X 3 Kinder hat. Muss ich dann bei "3 Kinderfreibeträge" gucken? Weil eigentlich kann das ja nicht die Anzahl der Kinder sein, weil es auch die Zahl 0,5 gibt. Zitieren
Mataina Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 In der Prüfungsaufgabe stand, dass Herr X 3 Kinder hat. Muss ich dann bei "3 Kinderfreibeträge" gucken? Weil eigentlich kann das ja nicht die Anzahl der Kinder sein, weil es auch die Zahl 0,5 gibt. Hallo, schau mal ein paar Threads weiter unten, da wurde diese Aufgabe ausführlichst diskutiert :-) Aber richtig, Du musst bei "3" gucken, weil er "3" Kinder hat. Die Werte wie 0,5 etc. sind für den Fall, dass Herr X geschieden ist oder so... Zitieren
garfieldhu Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Hallo, schau mal ein paar Threads weiter unten, da wurde diese Aufgabe ausführlichst diskutiert :-) Aber richtig, Du musst bei "3" gucken, weil er "3" Kinder hat. Die Werte wie 0,5 etc. sind für den Fall, dass Herr X geschieden ist oder so... Also ich dachte, die Kommawerte sind für den Fall, dass sich Vater und Mutter den Freibetrag teilen können. Bei einem Kind kann dann jeweils Mutter und Vater 0,5 eintragen lassen usw. siehe auch hier !!! Zitieren
bimei Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Also ich dachte, die Kommawerte sind für den Fall, dass sich Vater und Mutter den Freibetrag teilen können. Bei einem Kind kann dann jeweils Mutter und Vater 0,5 eintragen lassen usw. Deshalb ist es doch trotzdem eine Teilung des Freibetrages, auch im Fall einer Scheidung. Der häufigere Fall einer Teilung dürfte aber eher nicht eine Scheidung sein. Darüber solltest Du Dir auch nicht zu sehr den Kopf zerbrechen, kommt so eine Aufgabe, geht es kaum darum, warum ein "halbes Kind" eingetragen ist. ;-) Zitieren
garfieldhu Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Deshalb ist es doch trotzdem eine Teilung des Freibetrages, auch im Fall einer Scheidung. Der häufigere Fall einer Teilung dürfte aber eher nicht eine Scheidung sein. Darüber solltest Du Dir auch nicht zu sehr den Kopf zerbrechen, kommt so eine Aufgabe, geht es kaum darum, warum ein "halbes Kind" eingetragen ist. ;-) *hihi* Danke ja okay ich habs verstanden. *g* Und sowieso: Wir lernen ja nich für die Prüfung, sondern fürs Leben, nich wahr? :OD :marine In diesem Sinne... es komme die Prüfung mit 5,5 Freibeträgen :floet: :marine Zitieren
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