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Geschrieben

dann fragt Ihr ja natürlich vorher euren Chef ob das okay geht - aber nun zu meiner Frage

muss dann ein Tag Urlaub vom Urlaubskonto abgezogen werden oder darf ich da auch "umsonst" hin :o)

ich hoffe es so gut es geht formuliert zu haben.. danke

:uli

Geschrieben

Servus,

ich glaube, das Thema hatten wir schon einmal. Musst mal suchen.

Ich glaube ausserdem, das es im Endeffekt darauf hinauslief, dass man prinzipiell seine Termine ausserhalb der Arbeitszeit legt (finde ich auch richtig, schliesslich ist Dein Zahnarzttermin ein Privatvergnügen, so wie Sport), man aber den Chef fragen kann, ob man auch in der Arbeitszeit gehen kann.

Rechtlicher Anspruch besteht meines Wissens nicht - ausser, Du bist akut krank und meldest Dich auch entsprechend.

Vorsorgeuntersuchungen fallen da IMHO nicht darunter.

Peter

Geschrieben

Oder du gehst einfach nach deiner Arbeitszeit, jedenfalls mach ich es immer so.

Am vormittag sind doch da eh nur die Rentner...

Also ich weiß nicht, normalerweise stellt sich so ein Problem also gar nicht.

Mfg

Bad7

Geschrieben
dann fragt Ihr ja natürlich vorher euren Chef ob das okay geht - aber nun zu meiner Frage

muss dann ein Tag Urlaub vom Urlaubskonto abgezogen werden oder darf ich da auch "umsonst" hin :o)

ich hoffe es so gut es geht formuliert zu haben.. danke

:uli

Bei uns gilt folgende Regel:

Arztbesuche werden möglichst außerhalb der Arbeitszeiten eingeplant. Wenn dies nicht möglich ist, gelten bei uns Arztbesuche als "Krankheit" und werden auch so im Zeitnachweis eingetragen. Urlaub oder Überstunden werden nicht abgezogen.

Ob dieses Verfahren auf gesetzliche Vorgaben beruht, weiß ich nicht, es wird bei uns halt so gehandhabt.

Geschrieben

Soweit ich weiß, muss man derartige Termine außerhalb der Arbeitszeit legen. Wenn dies aber nicht möglich ist (z.B. keine Sprechstunde des Arztes nach 18 Uhr), muss der Arbeitgeber die nötige Freizeit für die Arztbesuche einräumen. Ein Arbeitgeber darf keinen Arztwechsel verlangen.

Geschrieben
Soweit ich weiß, muss man derartige Termine außerhalb der Arbeitszeit legen. Wenn dies aber nicht möglich ist (z.B. keine Sprechstunde des Arztes nach 18 Uhr), muss der Arbeitgeber die nötige Freizeit für die Arztbesuche einräumen. Ein Arbeitgeber darf keinen Arztwechsel verlangen.

Ja Termine sollten außerhalb der Arbeitszeit liegen, ansonsten muss der Arbeitgeber dich auch während der Arbeitszeit hingehen lassen ABER er muss dir NICHT die Zeit geben im sinne von Arbeitszeit. Das heißt du gehst hin aber die Zeit wird dir abgezogen bzw. mußt du nacharbeiten...

Ausnahmen sind meistens Notfälle wie plötzliche Zahnschmerzen (zB. Dir fällt während der Arbeitszeit eine Plombe raus oder so... ) Dann kannst du die verloren Zeit auch auf dein Arbeitszeitkonte gutschreiben lassen. Du mußt dich ordentlich abmelden (wie Krank melden) bei deinem Arbeitgeber und dir eine Bescheinigung vom Zahnarzt / Arzt geben lassen...

So ist es in den meisten Betrieben geregelt

ABER

Genaueres dazu steht aber meistens innerhalb der Betriebsvereinbarungen die wie immer von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sind... deshalb bei euch Nachfragen...

Tag Urlaub vom Urlaubskonto
Man ist ja nicht den ganzen Tag beim Arzt...

Deswegen wird dir NUR die Zeit abgezogen die du beim Arzt bist...

Außer du willst an so einem Tag nicht zur Arbeit dann mußt du dir wirklich frei nehmen...

(ist aber dann deine Entscheidung)

wie gesagt genaueres weiß eure Betriebsrat oder stehen in den Betriebsvereinbarungen :mod:

Nadine

Geschrieben
Ja Termine sollten außerhalb der Arbeitszeit liegen, ansonsten muss der Arbeitgeber dich auch während der Arbeitszeit hingehen lassen ABER er muss dir NICHT die Zeit geben im sinne von Arbeitszeit. Das heißt du gehst hin aber die Zeit wird dir abgezogen bzw. mußt du nacharbeiten...
Soweit ich wieder weiß, sind solche Betriebsvereinbarungen ungültig. Wenn man einen Termin (z.B. morgens Blutabnahme) nur während der Arbeitszeit wahrnehmen kann, ist man freizustellen (unter Lohnfortzahlung). Oder?
Geschrieben

Freistellen ja aber nicht unter Lohnfortzahlung...

Also dein Arbeitgeber darf es dir NICHT verbietet zum Arzt zu gehen aber er muss dir dafür keinen Lohn zahlen...

Und selbst bei Notfällen muss er keinen Lohnfortzahlung machen.. aber die meisten Arbeitgebern machen das weil es wie eine Krank Meldung ist (die aber belegt werden muss durch den Arzt beim Arztbesuch)

(man kann sich ja auch ab einem Zeitpunkt am Arbeitstag Krank melden... obwohl man schon auf Arbeit ist)

Es ist immer vom Einzelfall abhängig und man sollte sich immer erkundigen wie es in der Firma gehandhabt wird..

Bei uns heißt es man darf gehen wann man will aber ohne Lohnfortzahlung = Zeit muss vor oder nachgearbeitet werden...

Bei Notfällen ( = akute Schmerzen keine Blutabnahme oder so was) muss man sich bei der Personalabteilung abmelden und einen Beleg des Arztes vorlegen dann bekommt man es mit Lohnfortzahlung als normale Arbeitszeit gutgeschrieben : Pflicht ist es aber dabei nach dem Arztbesuch wieder auf der Arbeitsstelle zu erscheinen sonst zählt es auch als Freizeit ohne Lohnfortzahlung

Ausnahme der Arzt schreibt einen krank (Beleg) dann wird eh der ganze Tag als Krankheitstag angesehen

Und so kenne ich das aus allen Firmen wo ich bisher gearbeitet habe...

Grüße

Nadine

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