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Nicht bearbeiteter Handlungsschritt


STDE

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Hi zusammen,

GA I (FI/AE) fand ich ja auch mal echt ordentlich schwer. Deswegen hab ich auch eine Aufgabe (neben der gestrichenen) zeitlich garnicht mehr geschafft.

Nun hab ich im Eifer des Gefechts in der GA I und GA II jeweils einen Handlungsschritt gestrichen und mit der Bemerkung "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt" gekennzeichnet, aber vergessen auf dem Titelblatt die Nummer dazu einzutragen. War wohl auch ein nicht unerheblicher Flüchtigkeitsfehler beim lesen ;-) Denn das Eintragen der Bemerkung war nicht gefordert, sondern nur das Eintragen der Nummer unten...

Jaja, ich weiss, ist echt ne Dummheit von mir, zumal das ja auch schon bei den vergangenen Prüfungen der Fall war mit denen ich gepaukt habe. :-/

Nun schwebe ich zwischen Hoffen und Bangen. Eigentlich ist der Korrektor , der zumindest die GA I überprüft (unser AE-Lehrer), ganz kulant denke ich.

Mhh, was denkt ihr? Wird mir der sechste Handlungsschritt gestrichen oder nicht?

Gruß,

Christian

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Sorry weis ich leider auch nicht, aber mir ist was ähnliches passiert, ich habe auf das Deckblatt Handlungsschritt 3 gestrichen aber die 4 nicht bearbeitet dafür aber die 3 gemacht wie wird das jetzt bewertet? Die 4 aber kenntlich gestrichten auf den Aufgabenblatt. Schei**** !!!

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hmm aua sowas tut weh :( nunja wusste garnicht das man etwas streichen kann... weis jemand ob das auch in bawü erlaubt ist? also etwas zu streichen? :confused:

ich würde sagen ihr müsst einfach abwarten und dann seht ihr es schon ob die korrektoren so kulant sind... :rolleyes:

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Ich fand den fachteil auch echt schwer. So viel zu zeichnen.

Ich habe leider auch nicht die Bemerkung drangeschrieben ist das schlimm? Aber ich habe die Aufgaben ja komplett und gut leserlich durchgestrichen! Das sollte doch reichen?

Musstest du nicht dranschreiben. Hab ich fälscherlicherweise gemacht weil ich den Text falsch gelesen hab. Ein einfaches Streichen und das Eintragen der Nummer hat gereicht ;-) :)

Gruß,

Christian

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Also,

in der Prüfungsvorbereitung (FISI) fragte ich unseren Dozenten, der zufälig in Prüfungsausschuß sitzt, was wäre wenn...

Er sagte: "Es wird automatisch die 6. Aufgabe gestrichen!"

Dies betonte er 26 Mal in den letzten 2 Monaten.

Greetz

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Ich glaube, auf den Lösungshinweisen steht geschrieben, wenn es eindeutig erkennbar ist, welcher HS nicht beantwortet wurde, dann ist dieser HS auch nicht zu bewerten.

Wenn alle Fragen beantwortet wurden, und keine erkenntlich nicht bewertet werden sollen, dann ist HS 6 nicht zu bewerten.

Wenn in diesem Fall ein HS (nicht HS6) nur mit einem Wort (und auch noch falsch) beantwortet wurde, HS 6 aber vollständig ist, eine Kennzeichnung aber nicht erfolgte, dann ist es für den Prüfling eine Lehre für das weitere Leben (Sorry, aber Fairness muß in diesem Fall vorgehen).

aus den Lösungshinweisen Sommer 2003:

In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer

  • keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,
  • der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde
  • einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschliessen.

Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 6. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift nicht erfolgen!

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Eigentlich ist mein Handlungsschritt ja eindeutig als gestrichen gekennzeichnet wenn da 'n Strich durch die Aufgabenstellung ist ;-) In den Bearbeitungshinweisen steht auch

"Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht, oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet".

Naja, das fett markierte gibt mir Hoffnung ;-)

Gruß,

Christian

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@STDE

don't worry!!!

wenn der handlungsschritt eindeutig gestrichen ist und du das sogar noch dazu geschrieben hast, dürfte das kein problem sein. prüfer sind menschen, keine UNmenschen! die haben keine lust darauf, über die hälfte der prüflinge im nächsten jahr wieder zu sehen, weil sie vergessen hatten den gestrichenen HS auf der ersten seite einzutragen und deshalb die punkte verlieren durch streichung von HS6... ich selbst habe das im letzte prüfungszyklus bestimmt 250 mal "für den prüfling" nachgetragen... das wird immer vergessen! genau wie der name, die prüflingsnummer, etc.

kein beinbruch, ich glaube nicht dass da wer meckern wird.

gruß und viel glück

soafa

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Das was wir als Prüfer bekommen, ist noch etwas legerer als das, was die Prüflinge vorher zu hören bekommen.:D

PS: Habe oben mal orginal zitiert.

vielen dank für diesen hinweis! die weitläufige meinung über prüfer ist: "alt, grauhaarig, gemein und grieskrämig sowie völlig humorlos"

aber wenn man bedenkt, dass man dafür "einen apfel und ein ei" an entlohnung erhält, wirklich viel arbeiten muss (abgesehen von der prüfungsaufsicht bei der schriftlichen, da latscht man sich nur die hacken wund!) und einen haufen zeit investiert, stellt sich mir die frage: "wenn ich das nicht gerne und aus überzeugung machen würde um die qualität der ausbildung in meinem bescheidenen maße aufrecht zu halten, warum sollte ich mir das antun?"

liebe grüße

soafa

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vielen dank für diesen hinweis! die weitläufige meinung über prüfer ist: "alt, grauhaarig, gemein und grieskrämig sowie völlig humorlos"
Wenn 30 schon alt ist, dann ja!

aber wenn man bedenkt, dass man dafür "einen apfel und ein ei" an entlohnung erhält, wirklich viel arbeiten muss (abgesehen von der prüfungsaufsicht bei der schriftlichen, da latscht man sich nur die hacken wund!) und einen haufen zeit investiert, stellt sich mir die frage: "wenn ich das nicht gerne und aus überzeugung machen würde um die qualität der ausbildung in meinem bescheidenen maße aufrecht zu halten, warum sollte ich mir das antun?"
Prüfungsaufsicht gehört nicht dazu. Da besorgt die IHK Rentner, Studenten usw., aber keine Leute, die freie Tage opfern müssen.

BTW: Die Arbeit dort kann auch noch weitere Gründe beinhalten : Kontakte knüpfen, Referenzen sammeln. Und das kommt mir bei meiner Tätigkeit u.a. als Dozent sehr zu gute, daß ich die Anforderungen der IHk genauestens kenne.

PS: Und ich bleibe gerade im IT - Bereich auf den aktuellsten Stand. Ich habe immer Prüflinge, die mir all meine Fragen beantworten (im Fachgespräch). :floet:

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Wenn 30 schon alt ist, dann ja!

für einen 28 jährigen schon *kaputtlach*

Prüfungsaufsicht gehört nicht dazu. Da besorgt die IHK Rentner, Studenten usw., aber keine Leute, die freie Tage opfern müssen.

...und wie die dazu gehören! meine auffassung: "wenn prüfer, dann aber mit allem was dazu gehört - das ist leider auch schriftlich!" auch wenn man häufig die selben fragen gestellt bekommt und dafür mitten in der nacht aufstehen muss, ich mache es gerne...und überstunden muss ich eh abbauen! ;)

BTW: Die Arbeit dort kann auch noch weitere Gründe beinhalten : Kontakte knüpfen, Referenzen sammeln. Und das kommt mir bei meiner Tätigkeit u.a. als Dozent sehr zu gute, daß ich die Anforderungen der IHk genauestens kenne.

wie recht du doch hast. aber gerade an den anforderungen sollte einiges geändert werden - aber mühlen mahlen eben langsam.

PS: Und ich bleibe gerade im IT - Bereich auf den aktuellsten Stand. Ich habe immer Prüflinge, die mir all meine Fragen beantworten (im Fachgespräch). :floet:

da freue ich mich heuer auch wieder drauf ;)

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...und wie die dazu gehören! meine auffassung: "wenn prüfer, dann aber mit allem was dazu gehört - das ist leider auch schriftlich!" auch wenn man häufig die selben fragen gestellt bekommt und dafür mitten in der nacht aufstehen muss, ich mache es gerne...und überstunden muss ich eh abbauen! ;)
Aber das kostet doch Geld - Anreise, Verdienstausfall, Verpflegungssatz etc. Und das kann sich meine IHK nicht leisten. ;)

Ne Blödsinn: Prüfungsaufsicht wird bei uns nicht von den Prüfern gemacht.

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@syntaxx: in BW kannst du keinen Handlungsschritt in GA1 oder

GA2 streichen.

Korrektur erfolgt in aller Regel durch deinen Lehrer und der dürfte

(normalerweise) nicht daran interessiert sein, dir wegen einem

kleinen Formfehler 20 Punkte abzuziehen. :eek:

Gruß und viel Erfolg an alle Baden-Württemberger Prüflinge am Mo und Di.

Menzemer

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  • 4 Wochen später...

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