ebay77 Geschrieben 4. Mai 2004 Teilen Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo! Ich hab heute AP geschrieben und bin also dann Ende Juni fertig mir meiner Ausbildung. Die AP ist dann geschafft und das Ausbildungsziel erreicht. Ich werde von meinem Arbeitgeben weiterbeschäftigt (2-jähriger befristeter AV). Allerding bekomme ich laut meines Arbeitgeber erst ab September, wenn der Ausbildungsvertrag regulär ausläuft mein richtiges Gehalt! Bei allen anderen ist das nicht so, sprich ab Juli gibts "richtiges" Geld. Es sind doch immerhin 1300 EUR die mir fehlen auf 2 Monate. :eek: Kann mein Arbeitgeber das machen?!?!? Gruß ebay77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 4. Mai 2004 Teilen Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo! Ich hab heute AP geschrieben und bin also dann Ende Juni fertig mir meiner Ausbildung. Die AP ist dann geschafft und das Ausbildungsziel erreicht. Ich werde von meinem Arbeitgeben weiterbeschäftigt (2-jähriger befristeter AV). Allerding bekomme ich laut meines Arbeitgeber erst ab September, wenn der Ausbildungsvertrag regulär ausläuft mein richtiges Gehalt! Bei allen anderen ist das nicht so, sprich ab Juli gibts "richtiges" Geld. Es sind doch immerhin 1300 EUR die mir fehlen auf 2 Monate. :eek: Kann mein Arbeitgeber das machen?!?!? Gruß ebay77 Er kann sich nicht auf deinen Ausbildungsvertrag beziehen, denn der endet mit bestehen der Abschlussprüfung. Hier im Forum wird das Gesetz dazu schon irgendwo drin stehen. Im BBiG § 14 steht das genau drin. Also solltest du, wenn du weiterbeschäftigt wirs, schon dafür sorgen, dass du mehr bekommst als zu deiner Azubizeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Mai 2004 Teilen Geschrieben 4. Mai 2004 Kann mein Arbeitgeber das machen?!?!? Vorausgesetzt Du erklärst Dich nicht damit einverstanden, kann er das nicht machen. Ergänzend zu haarig der Gesetzestext: § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) [...] § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ebay77 Geschrieben 5. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 5. Mai 2004 Na toll, und wenn ich mich nicht beuge, dann läuft mein Zeitvertrag dann eben erst ab September und ich steh dann 2 Monate komplett ohne Gehalt da, oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 5. Mai 2004 Teilen Geschrieben 5. Mai 2004 Nein, dein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener AP, nicht mit Ablauf des Lehrjahres. Wenn du ab September nen 2 Jahresvertrag hast, musst du dein GEhalt von Ende Lehre bis Anfang September mit ihm verhandeln. Azubigehalt is auf jeden Fall nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. Mai 2004 Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Na toll, und wenn ich mich nicht beuge, dann läuft mein Zeitvertrag dann eben erst ab September und ich steh dann 2 Monate komplett ohne Gehalt da, oder?? I wo. Wenn dein Arbeitgeber dich erst zum 1.9. einstellt, bist du bis dahin arbeitslos und hast einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSE Geschrieben 6. Mai 2004 Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Wenn du dich ein bisschen mit deinem AG abstimmst, dann solltest du auch ohne großen Zoff eine Lösung finden... Aber Azubigehalt würde ich nicht akzeptieren.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ebay77 Geschrieben 6. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Und wenn sich der aber sträubt mit mir zu "verhandeln"? Verhandeln kann man das ja nicht nennen, wenn jemand von seinem Stadpunkt nicht weicht. Rein theoretisch mal: Wenn ich bestanden hab und mein Vertrag erst ab Semptember dann läuft und mein AG mich weiter beschäftigt, macht er sich strafbar weil ich ja dann "schwarz" angestellt bin, oder?? Also bräuchte ich dann ja theoretisch einen Vertrag für die 2 Monate (ob sich da der Aufwand lohnt für ihn?). Des ganze k**t mich an... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 6. Mai 2004 Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Rein theoretisch mal: Wenn ich bestanden hab und mein Vertrag erst ab Semptember dann läuft und mein AG mich weiter beschäftigt, macht er sich strafbar weil ich ja dann "schwarz" angestellt bin, oder?? Also bräuchte ich dann ja theoretisch einen Vertrag für die 2 Monate (ob sich da der Aufwand lohnt für ihn?). Naja nicht ganz. Es soll ja ein Vertrag zustande kommen. Du hättest dann einen Vertrag mit den gesetzlichen Mussinhalten die vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 6. Mai 2004 Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Hallo ebay77, mit deiner Wortwahl und deinem Ärger im Bauch geht da gar nichts... Tipp: 1. Sammle mal die Fakten, also u.a. Ausbildungsende nach Prüfungsordnung, offizieller Termin der Präsentation, Noten 2. Schreibe mal deine Leistungen für die Firma zusammen - du kannst nicht schlecht gewesen sein, man übernimmt dich (wenn auch befristet) 3. Vereinbare mit deinem Chef / deiner Personalleitung einen Termin - du solltest wenigstens 1 Stunde rechnen 4. Liefere deinem Chef / deiner Personalleitung für diesen Termin eine "Agenda", also vor allem mit dem berühmten "Loch" zwischen Ausbildungsende und Arbeitsbeginn 5. Bereite dich auch sonst auf dieses Gespräch vor; u.a. mit "Fragen aufschreiben", ggf. mache (übe) das Gespräch mit einem Bekannten/Freund 6. Protokolliere das Gespräch und die Ergebnisse mit; speziell im Stil "wer macht was bis wann" 7. Gehe davon aus, dass im Gespräch keine Entscheidung fällt - du musst aber dann die ausstehenden Ergebnisse nachhalten! Auch wenn es sich platt anhört (5 Euro ins Phrasenschwein): In der Ruhe liegt die Kraft! LiGrü Michael (Berufsberater) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ebay77 Geschrieben 6. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 @IJK Danke für deine Antwort, hört sich eigentlich ganz gut an. Hab auch schon mit dem Chef der Personalstelle geredet, der "hätte ja nix dagegen". Nur der Geschäftsführer sträubt sich, und ohne Zustimmung von dem läuft gar nix. Verzwickte Sache ist das bei mir... Aber der Weg wie du ihn beschrieben hast, ist wohl der beste... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 7. Mai 2004 Teilen Geschrieben 7. Mai 2004 Rein theoretisch mal: Wenn ich bestanden hab und mein Vertrag erst ab Semptember dann läuft und mein AG mich weiter beschäftigt, macht er sich strafbar weil ich ja dann "schwarz" angestellt bin, oder?? Also bräuchte ich dann ja theoretisch einen Vertrag für die 2 Monate (ob sich da der Aufwand lohnt für ihn?). Mal ein paar Dinge dazu: § 14 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. Das sind Gesetze und damit Fakten, die Dein Chef auch nicht wegwischen kann. Zu zweitem: § 17 Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Das bedeutet im Klartext: Erscheinst Du nach Deiner Pruefung auf der Arbeit und arbeitest und niemand hat sagt was dagegen, dann ist ein neues Arbeitsverhaeltnis "still" vereinbart worden. Auch hierbei zahlt Dein Chef nicht die Ausbildungsverguetung, sondern einen bestimmtes Durchschnittsgehalt (genaueres koennen Dir dazu die Profis hier sagen). Das bedeutet fuer Dich: - Die Ausbildung - und damit Dein Vertrag - endet mit Bestehen der Pruefung. - Arbeitest Du nach der Pruefung -> keine Ausbildungsverguetung, sondern richtiges Gehalt. - Ob Du nun bis September dort arbeitest, oder nicht, ist Deine freie Entscheidung, denn nach Deiner Pruefung bist Du nicht mehr Azubi Deiner Firma und ohne Vertrag. Dass der Chef Druck machen und sagen koennte "Entweder bis September mit Gehalt auf Ausbildungsniveau weiterarbeiten, oder Du kannst Dir die Weiterarbeit in diesem Unternehmen an die Backe schmieren", ist natuerlich denkbar. So oder so muesste aber fuer die Monate bis September ein neuer Vertrag gemacht werden, da der Ausbildungsvertrag - wie erwaehnt - ausgelaufen ist. Habt Ihr keinen Betriebsrat im Hause, der sich Deiner annehmen koennte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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