bimei Geschrieben 10. Mai 2004 Geschrieben 10. Mai 2004 ich einer der frühen prüfung war mal die frage ob ein müdlicher vertrag gilt. Die Antwort damals war ja! Das ist auch erstmal soweit richtig. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Aber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen (§ 2 NachwG). Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), dort und durch § 623 BGB ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vorgeschrieben.
raoul-duke Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 Hi Leute ! Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist. Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht deutlich hier geschrieben. Und jetzt in kurz: Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit" muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Meinungen ?! Grüße, Duke.
Antibiotik Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 hallo, Hi Leute ! Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist. Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht deutlich hier geschrieben. Und jetzt in kurz: Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit" muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Meinungen ?! Grüße, Duke. Beispiel: Du bist Bäcker und programmierst am Wochenende ein Programm für ne Firma und verlagst dafür 200 Euro. Des soll verboten sein? Ciao Antibiotik
wüstenkönigin Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen." soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !! 16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz" Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde. 15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)" ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht........... also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:
wüstenkönigin Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 aufgabe 11?? also du darfst nicht im gleichen gewerbe arbeiten nebenberuflich oder auf rechnung dritter wenn du in der selben branche arbeitest (hab leider die angaben auch nicht mehr hab ich mitabgegeben)
mjoschi Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen." soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !! 16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz" Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde. 15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)" ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht........... also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek: soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens.
Antibiotik Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 hallo, soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens. siehe das Posting von Bimei weiter oben! Ciao Antibiotik
Antibiotik Geschrieben 12. Mai 2004 Geschrieben 12. Mai 2004 hallo, 16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz" Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde. QUOTE] das ist ja cool. hab extra nochmal nachgeschaut. hab die 4 angekreuzt und hab hoffentlich nun vier punkte mehr! Ciao Antibiotik
Koma1982 Geschrieben 13. Mai 2004 Geschrieben 13. Mai 2004 hätte auch mal gerne die Fragen Koma1982@web.de
alex10077 Geschrieben 14. Mai 2004 Geschrieben 14. Mai 2004 hallo, mal frage: habt ihr nun die angaben von wiso? oder werden die noch gebraucht? haette es als pdf (falls jemand halt noch brauchen wuerde...) nach der loesung oben haette ich 80% *freu* ciao morrighan Wäre nett wenn mir jemand die Fragen schicken könnte!! alibruenink@gmx.de
bimei Geschrieben 14. Mai 2004 Geschrieben 14. Mai 2004 Zum dritten Mal: Falls es schwer leserlich war nochmal meine Bitte: Alle weiteren Bittsteller wenden sich bitte per PM oder mail an den jeweiligen Anbieter. Danke.
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