Zum Inhalt springen

WiSo Vorläufige IHK Lösungen hier...


Empfohlene Beiträge

ich einer der frühen prüfung war mal die frage ob ein müdlicher vertrag gilt.

Die Antwort damals war ja!

Das ist auch erstmal soweit richtig.

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Aber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen (§ 2 NachwG).

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), dort und durch § 623 BGB ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vorgeschrieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 60
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Hi Leute !

Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn

wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist.

Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht

wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung

nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht

deutlich hier geschrieben.

Und jetzt in kurz:

Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt

ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit"

muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der

Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber

um Erlaubnis fragen.

Meinungen ?!

Grüße, Duke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

Hi Leute !

Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn

wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist.

Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht

wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung

nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht

deutlich hier geschrieben.

Und jetzt in kurz:

Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt

ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit"

muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der

Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber

um Erlaubnis fragen.

Meinungen ?!

Grüße, Duke.

Beispiel:

Du bist Bäcker und programmierst am Wochenende ein Programm für ne Firma und verlagst dafür 200 Euro.

Des soll verboten sein?

Ciao

Antibiotik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen."

soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !!

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)"

ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht...........

also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen."

soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !!

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)"

ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht...........

also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:

soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

QUOTE]

das ist ja cool. hab extra nochmal nachgeschaut.

hab die 4 angekreuzt und hab hoffentlich nun vier punkte mehr!

Ciao

Antibiotik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...