Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi habe erfahren das der knabe im recht ist also noch innerhalb der zeit des rückgaberechts. jetzt meine frage ich habe geschrieben das es sich um 15 tage handelt und demnach alle aufgabe auch dementsprechend beantwortet. bekomme ich deswegen keinen einizigen punkt bis auf die letzte teilaufgabe mit dem rabatt um den kunden zu verlieren??? ich hoffe doch nicht oder???

gruss

marcel

  • Antworten 55
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
hi habe erfahren das der knabe im recht ist also noch innerhalb der zeit des rückgaberechts. jetzt meine frage ich habe geschrieben das es sich um 15 tage handelt und demnach alle aufgabe auch dementsprechend beantwortet. bekomme ich deswegen keinen einizigen punkt bis auf die letzte teilaufgabe mit dem rabatt um den kunden zu verlieren??? ich hoffe doch nicht oder???

gruss

marcel

mach mich net schwach *argh*

abba dann wäre doch auch die letzte frage, was das unternehmen machen kann um den kunden´trotzdem zu halten, eigentlich sinnlos gewesen *grübel*

Geschrieben
mach mich net schwach *argh*

abba dann wäre doch auch die letzte frage, was das unternehmen machen kann um den kunden´trotzdem zu halten, eigentlich sinnlos gewesen *grübel*

nanana... der knabe darf zurückschicken... is ja im richtigen zeitraum, jedoch muss sie die firma nicht annehmen... deswegen die letzte frage ... die Frist wurde eingehalten...

Geschrieben
nanana... der knabe darf zurückschicken... is ja im richtigen zeitraum, jedoch muss sie die firma nicht annehmen... deswegen die letzte frage ... die Frist wurde eingehalten...

*grummel*

ich hab den tag der lieferung gleich als ersten gezählt somit war der 03.05 (poststempel) in meinen augen der letzte der 14 tage.... na dann sind wohl 20 punkte in der frist versunken :rolleyes:

Geschrieben
nanana... der knabe darf zurückschicken... is ja im richtigen zeitraum, jedoch muss sie die firma nicht annehmen... deswegen die letzte frage ... die Frist wurde eingehalten...

und warum sol die firma nicht annehmen müssen?

Geschrieben

Die Firma muss den laut Ihren eigenen AGBs annehmen, weil der Käufer nicht die Möglichkeit hatte, die ware im geschäft zu testen...alls noch Originalverpackt und keine Verschlechterung der Ware zu erkennen!

Und die letzte Frage bezog sich nicht auf das Nicht-Annehmen, sondern, dass der Kunde ja verloren geht, weil ihm das Produkt nicht gefällt, also muss man ihm Rabatte oder Vergleichsprodukte anbieten!

Geschrieben
Die Firma muss den laut Ihren eigenen AGBs annehmen, weil der Käufer nicht die Möglichkeit hatte, die ware im geschäft zu testen...alls noch Originalverpackt und keine Verschlechterung der Ware zu erkennen!

Und die letzte Frage bezog sich nicht auf das Nicht-Annehmen, sondern, dass der Kunde ja verloren geht, weil ihm das Produkt nicht gefällt, also muss man ihm Rabatte oder Vergleichsprodukte anbieten!

in welchem geschäft kannst du denn als kunde im normalfall die software vor kauf testen...

ach alles wurscht, schaun wir mal was als lösung akzeptiert wird.

*prost*

Geschrieben

also irgendwie scheinen wirklich alle ein ganz kleines detail zu übersehen.

in den AGB stand eindeutig drin das der Lieferschein mitgeschickt werden muss...

nun, das hat dieser hr. schulze nicht getahn (/me hat das extra fett unterstrichen) und somit ist die AGB nicht eingehalten fertig.

Geschrieben

also laut lösungsblatt der zpa/ihk von meiner lehrering hat der typ die frist eingehalten, was ich immer noch nicht nachvollziehen kann, alleine schon der satz "die frist beginnt mit erhalt der ware" hat mich dazu bewogen das er mit 15 tagen also einen tag überschritten hatte. des weiteren die frage mit dem kunden verlieren. ich finde ehrlich gesagt, was soll diese *******e wieder. es kann doch nicht sein das man deswegen 16 punkte verliert, kann mir nur schwer vorstellen das die lehrer kein einzigen punkt vergeben werden vorallem weil mindesten 60 oder 70% geantwortet haben wie ich.

gruss

marcel

Geschrieben
also laut lösungsblatt der zpa/ihk von meiner lehrering hat der typ die frist eingehalten, was ich immer noch nicht nachvollziehen kann, alleine schon der satz "die frist beginnt mit erhalt der ware" hat mich dazu bewogen das er mit 15 tagen also einen tag überschritten hatte. des weiteren die frage mit dem kunden verlieren. ich finde ehrlich gesagt, was soll diese *******e wieder. es kann doch nicht sein das man deswegen 16 punkte verliert, kann mir nur schwer vorstellen das die lehrer kein einzigen punkt vergeben werden vorallem weil mindesten 60 oder 70% geantwortet haben wie ich.

gruss

marcel

hab das genau wie du gesehn....

Geschrieben

Momentane Musterlösung:

Handlungsschritt 6

------------------

a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist.

ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist.

bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises.

Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz.

c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD

- Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD

- u.a.

Geschrieben
Momentane Musterlösung:

Handlungsschritt 6

------------------

a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist.

ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist.

bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises.

Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz.

c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD

- Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD

- u.a.

*hmpf* aber der kerl hat doch erst am 04.05 das ding losgeschickt oda?

also postempel 04.05, da ist er doch schon ausserhalb der 14 tage.. weils schon der 15. ist....

Geschrieben

lol, wie geil, habs fast wie in der Musterlösung, nur die Kulanz etwas anders dargestellt und nicht erwähnt, das er die Software im Laden haette testen sollen....

Auf dem Schulhof hatten wir die Aufgabe besprochen und es meinten ein paar leute von wegen Internetrecht hier da, dachte schon ich hab alles falsch, nun gehts mir doch n bisschen besser. :)

Geschrieben
*hmpf* aber der kerl hat doch erst am 04.05 das ding losgeschickt oda?

also postempel 04.05, da ist er doch schon ausserhalb der 14 tage.. weils schon der 15. ist....

Tja ... haben wir wohl pech gehabt <grinz>

Ich war auch der Meinung, die Frist sei verstrichen, aber vielleicht heisst: "ab Erhalt" ja, ab dem nächsten tag !? Dann wäre es noch in der frist. Oder bei denen zählt ne Woche von Montag bis Montag und nicht von Montag bis Sonntag ....

Geschrieben
Tja ... haben wir wohl pech gehabt <grinz>

Ich war auch der Meinung, die Frist sei verstrichen, aber vielleicht heisst: "ab Erhalt" ja, ab dem nächsten tag !? Dann wäre es noch in der frist. Oder bei denen zählt ne Woche von Montag bis Montag und nicht von Montag bis Sonntag ....

ja sieht so aus, dann sind wohl die meisten punkte flöten gegangen....

Geschrieben

Da hier anscheinend einige die Musterlösungen haben fände ich es super mal die Musterlösung zu allen Aufgaben zu haben, denn ich würde gern mal sehn was ich noch alles falsch habe!!!! :-/

Geschrieben

Ja, es werden auch Teilpunkte vergeben!

Gibt es denn hier wirklich keinen der sich die Mühe macht mal die Lösungen bzw. auch die Fragestellungen rumzuschicken??? :confused:

Geschrieben
Ja, es werden auch Teilpunkte vergeben!

Gibt es denn hier wirklich keinen der sich die Mühe macht mal die Lösungen bzw. auch die Fragestellungen rumzuschicken??? :confused:

scheint so.. ich musste meine Aufgabenbögen alle abgeben

Also bei uns wurde, beim einsammeln des Wiso-Teils extra gesagt das wir den Fragebogen mitnehmen könnten. Da zur Auswertung nur dieser Antwortbogen benötigt würde.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...