Skorpion81 Geschrieben 7. Mai 2004 Teilen Geschrieben 7. Mai 2004 Dito.... Ich hätte sie auch ganz gerne :-) bitte ! Mailaddy, per PN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David G. Geschrieben 7. Mai 2004 Teilen Geschrieben 7. Mai 2004 Ja dann scann doch mal einer die Dinger ein verdammt. Wenn das so viele sind, dann finde ich das doof, wenn ihr die ganze Zeit damit uns vor der Nase rumwedelt, weil ihr ja die Aufgaben schon direkt vergleichen könnt und wir im dunkeln stehen. Ist doch nicht so schwer ein paar Blätter einzuscannen, Webspace gibts auch genug. Also bitte, sei einer so lieb! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mjoschi Geschrieben 7. Mai 2004 Teilen Geschrieben 7. Mai 2004 Ja dann scann doch mal einer die Dinger ein verdammt. Wenn das so viele sind, dann finde ich das doof, wenn ihr die ganze Zeit damit uns vor der Nase rumwedelt, weil ihr ja die Aufgaben schon direkt vergleichen könnt und wir im dunkeln stehen. Ist doch nicht so schwer ein paar Blätter einzuscannen, Webspace gibts auch genug. Also bitte, sei einer so lieb! wer weiss wer weiss.... vielleicht hat die ja auch gar keiner ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jay-z Geschrieben 7. Mai 2004 Teilen Geschrieben 7. Mai 2004 Habe geschrieben was verlangt wurde, dass ist mir klar. Nur ob und wie es gewertet wird ist natürlich eine andere Sache. Nur möchte ich allen noch mal in Erinnerung rufen, "Leute ihr kriegt die Bögen und die jeweilige Punktevergabe niemals zu Gesicht!" also warum Sorgen machen und grübeln. have a nice day. jay-z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Friedhof Geschrieben 8. Mai 2004 Teilen Geschrieben 8. Mai 2004 Juhuu :bimei , habs fast genauso wie in der Musterlösung. Da bin ich schonmal beruhigt. Habe die Kulanz etwas anders geschrieben, meine ich, aber vom Sinn das gleiche. Wow, ein Handlungsschritt mehr, wo ich sicher bin. PS: Wie schauts mit den Musterlösungen aus? Kann mir die mal einer schicken? Bitte melden per PN ... :e@sy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Geller Geschrieben 8. Mai 2004 Teilen Geschrieben 8. Mai 2004 Kann mir bitte auch mal jemand die Musterlösung schicken??? djgeller@gmx.de Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kanngarnix Geschrieben 8. Mai 2004 Teilen Geschrieben 8. Mai 2004 Ihr rechnet falsch. Der erste Tag ist erst beim 21ten vergangen und nicht beim 20ten. Somit ist der 4.5 der letzte Tag der 2 Wochenfrist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ch42 Geschrieben 10. Mai 2004 Teilen Geschrieben 10. Mai 2004 Tja ... haben wir wohl pech gehabt <grinz> Ich war auch der Meinung, die Frist sei verstrichen, aber vielleicht heisst: "ab Erhalt" ja, ab dem nächsten tag !? Dann wäre es noch in der frist. Oder bei denen zählt ne Woche von Montag bis Montag und nicht von Montag bis Sonntag .... Eine Woche geht natürlich von Montag bis Sonntag ... ... AAABER von Montag Früh, bis Sonntag spät, damit ist die Woche erst rum, wenn es wieder Montag ist. Oder besser ausgedrückt, eine Woche ist genau die Zeit, die zwischen Ende des letzten Sonntag und anfang des nächsten Montag vergeht :WD Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BBB Geschrieben 10. Mai 2004 Teilen Geschrieben 10. Mai 2004 Damit Verständnis für die Aufgabe aufkommt, es geht um 14 vergangene Tage, also wenn er um 12 Uhr mittags das Paket bekommt und bis 12 Uhr am letzten Tag wegschickt, ist er innerhalb der 14tägigen Frist. In der Rechtsprechung geht man deshalb von 24Uhr immer als Tagesende aus, da auf einem Poststempel die Uhrzeit nicht vermerkt ist. Zudem muss NACH DEN EIGENEN AGBs die Firma die Software nicht zurücknehmen, weil der Kunde nicht in der Lage gewesen wäre die Software im Laden auszupacken und zu installieren, sondern nur von außen zu betrachten und die Beschreibung zu lesen. Darüberhinaus greift das Fernabsatzgesetz zum Thema Datenträger und Medien. Achja und die entsiegelte CD wieder dem Kunden zurückzuschicken ist keine Alternative, da die Aufgabe lautet ihn als Kunden zu behalten, das wäre in dem Fall sicherlich nicht so, da er stinksauer ist weil er eine Soft kaufen muss die er er nicht gebrauchen kann, also Gutschrift und er soll sich was anderes kaufen, Kunde glücklich, Umsatz bleibt im Unternehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lexmaul Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Zudem muss NACH DEN EIGENEN AGBs die Firma die Software nicht zurücknehmen, weil der Kunde nicht in der Lage gewesen wäre die Software im Laden auszupacken und zu installieren, sondern nur von außen zu betrachten und die Beschreibung zu lesen. Ist für mich ein Widerspruch ins sich, was Du da sagst...eben genau in den AGBs stand drin, dass er die Ware zurückgegeben kann, weil er die im Laden net ausprobieren konnte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrAxt Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Also, nochma für die DAUs unter den Tagesrechnern (Ich hab die Aufgabe genau aus dem Grund gestrichen ) 01. Tag = 21. 04. '04 02. Tag = 22. 04. '04 03. Tag = 23. 04. '04 04. Tag = 24. 04. '04 05. Tag = 25. 04. '04 06. Tag = 26. 04. '04 07. Tag = 27. 04. '04 08. Tag = 28. 04. '04 09. Tag = 29. 04. '04 10. Tag = 30. 04. '04 (April zu Ende, da April = 30 Tage) 11. Tag = 01. 05. '04 12. Tag = 02. 05. '04 13. Tag = 03. 05. '04 14. Tag = 04. 05. '04 Es sind also exakt 14 Tage von Eingang bis Warenrücksendung!!! MfG, Axt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
duisburg6681 Geschrieben 11. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 viele von uns haben den text gelesen "....die frist beginnt mit erhalt der Ware..." und haben somit den tag an dem der Kunde die Ware erhalten hat mit einbebozgen. 01. Tag = 20. 04. '04 Erhalt der Ware 02. Tag = 21. 04. '04 03. Tag = 22. 04. '04 04. Tag = 23. 04. '04 05. Tag = 24. 04. '04 06. Tag = 25. 04. '04 07. Tag = 26. 04. '04 08. Tag = 27. 04. '04 09. Tag = 28. 04. '04 10. Tag = 29. 04. '04 11. Tag = 30. 04. '04(April zu Ende, da April = 30 Tage) 12. Tag = 01. 05. '04 13. Tag = 02. 05. '04 14. Tag = 03. 05. '04 15. Tag = 04. 05. '04 Versand der Ware Also es sind beide Wege nachzuvollziehen finde ich. gruss marcel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mjoschi Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 viele von uns haben den text gelesen "....die frist beginnt mit erhalt der Ware..." und haben somit den tag an dem der Kunde die Ware erhalten hat mit einbebozgen. 01. Tag = 20. 04. '04 Erhalt der Ware 02. Tag = 21. 04. '04 03. Tag = 22. 04. '04 04. Tag = 23. 04. '04 05. Tag = 24. 04. '04 06. Tag = 25. 04. '04 07. Tag = 26. 04. '04 08. Tag = 27. 04. '04 09. Tag = 28. 04. '04 10. Tag = 29. 04. '04 11. Tag = 30. 04. '04(April zu Ende, da April = 30 Tage) 12. Tag = 01. 05. '04 13. Tag = 02. 05. '04 14. Tag = 03. 05. '04 15. Tag = 04. 05. '04 Versand der Ware Also es sind beide Wege nachzuvollziehen finde ich. gruss marcel bin gaaaaanz deiner meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
duisburg6681 Geschrieben 12. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 was ist eigentlich wenn der Typ die Ware am 20.04. um 8 uhr morgens erhalten und am 04.05. um 17 uhr die ware zurücksendet. dann gilt die rückgabefrist ja auch nicht und die Musterlösung ist auch falsch. also irgendwie fühle ich mich so leicht ********t. gruss marcel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Salat_Gurke Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Seid ihr eigentlich zu blöd? wenn ich dir etwas gebe und sage du darfst das einen Tag behalten, dann will ich es zurück. Gebt ihr mir das dann am selben Tag zurück? Nein, sondern nach Ablauf eines Tages also am zweiten Tag. Genauso ist es dabei auch, nach Ablauf der 14 Tage also am 15. Tag. Und da die Post nicht sofort mit deinem Paket losläuft um es zuzustellen, reicht es die Ware im Laufe des 15. Tages abzuschicken, also in etwa nach 14,3 Tagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Friedhof Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 LOL, naja warten wirs doch einfach mal ab, welche IHK das wie bewertet. Liegt doch im Ermessen des Prüfers, wieviele Punkte etc. er Dir gibt. Also haben wir noch ein paar Wochen bescheid. Sollte ein Prüfer unter uns weilen, möge er doich kurz seine bzw. IHK Sicht mitteilen. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Salat_Gurke Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Wieso sollte es im ermessen des Prüfers liegen, das BGB zu umgehen? Entweder ist es richtig oder falsch, aber es wird doch wohl nicht volle Punkte auf beides geben, das wäre ja sinnlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michjosi Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Das sehe ich auch so, da kann man noch so gut das eine oder andere begründen, es ist eben nur eines richtig. Was wollte die IHK denn wieder mit dieser Aufgabe? War das nicht abzusehen dass das nur Verwirrung stiftet? Auch die Fragestellung c) dann mit "Was können Sie tun um den Kunden trotzdem zu halten" oder so. Das empfinde ich fast als Irreführung. Ich habe auch überlegt ob Rückgabe oder nicht und dann habe ich mich irgendwie auf Aufgabe c) berufen, dachte das wäre logisch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiemo Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Das sehe ich auch so, da kann man noch so gut das eine oder andere begründen, es ist eben nur eines richtig. Was wollte die IHK denn wieder mit dieser Aufgabe? War das nicht abzusehen dass das nur Verwirrung stiftet? Auch die Fragestellung c) dann mit "Was können Sie tun um den Kunden trotzdem zu halten" oder so. Das empfinde ich fast als Irreführung. Ich habe auch überlegt ob Rückgabe oder nicht und dann habe ich mich irgendwie auf Aufgabe c) berufen, dachte das wäre logisch... mein reden......warum sollte das unternehmen versuchen den kunden zu behalten wenn dieser sowieso im recht ist und der "umtausch" problemlos von statten geht??? IHK-Logik rulez....aber wie schon fast zu oft gesagt: es hilft nur abwarten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lexmaul Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Naja, auch wenn der Kunde das Teil problemlos umgetauscht bekommt, muss die Firma doch versuchen, den Kunden zu halten!!! Denen geht doch Umsatz verloren, also versuchen sie, den Kunden mit Rabatten oder ähnlichen Programmen zu halten... Bitte bedenkt auch mal den Weg...sich auf c) zu berufen und zu sagen, die Lieferfrist wäre überschritten, wäre der falsche Ansatz...gerade bei der IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiemo Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Naja, auch wenn der Kunde das Teil problemlos umgetauscht bekommt, muss die Firma doch versuchen, den Kunden zu halten!!! Denen geht doch Umsatz verloren, also versuchen sie, den Kunden mit Rabatten oder ähnlichen Programmen zu halten... Bitte bedenkt auch mal den Weg...sich auf c) zu berufen und zu sagen, die Lieferfrist wäre überschritten, wäre der falsche Ansatz...gerade bei der IHK wenn ich irgendwo was bestelle, was mir nicht unbedingt gefällt/nicht funktioniert und der umtausch/geld zurück läuft dann problemlos ab sehe ich keinen grund bei diesem shop nicht nochmal zu bestellen....auch wenn sich die firma nicht nochmal "extra um mich kümmert" oder siehst du das anders? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MMarc Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 <Kann mir auch jemand die Musterlösung schicken...Wäre super nett...Danke mmarc22@gmx.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 IHK-Logik rulez....aber wie schon fast zu oft gesagt: es hilft nur abwarten Wenn du die Musterlösung hier im Thread ließt wird dir aufgefallen sein, dass in Antwort dargelegt wird, dass nicht der gesamte Kaufpreis erstattet werden muss, da die Ware durch das Aufbrechen des Siegels einen Wertminderung hat. Wenn du mit diesem Wissen die Frage c) betrachtest geht die IHK-Logik prima auf. Denn dem Kunden zu erklären, dass er nicht den vollen Kaufpreis zurück bekommt, freut den sicher nicht. Wenn du dich als Webshop kulant zeigst und ihm den vollen Kaufpreis zurück erstattest, freut er sich über den unkomplizierten, tollen Rückgabeservice. Setzt aber vorraus, das du die Antwort bei auch nach IHK-Muster gelöst hast. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thiemo Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Wenn du die Musterlösung hier im Thread ließt wird dir aufgefallen sein, dass in Antwort dargelegt wird, dass nicht der gesamte Kaufpreis erstattet werden muss, da die Ware durch das Aufbrechen des Siegels einen Wertminderung hat. Wenn du mit diesem Wissen die Frage c) betrachtest geht die IHK-Logik prima auf. Denn dem Kunden zu erklären, dass er nicht den vollen Kaufpreis zurück bekommt, freut den sicher nicht. Wenn du dich als Webshop kulant zeigst und ihm den vollen Kaufpreis zurück erstattest, freut er sich über den unkomplizierten, tollen Rückgabeservice. Setzt aber vorraus, das du die Antwort bei auch nach IHK-Muster gelöst hast. Pönk Hier gibts ne musterlösung?? will ich haben sorry für die verpeilung...dachte das wäre nur ein "lösungsansatz" von nem prüfling Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wüstenkönigin Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 also bei der frage hab ich auch lange rumgedocktert aber die rückgabe frist von 14 tage wurde eingehalten der poststempel zählt und geschäftsübliches probieren ist z.b. eine DEMO version eine testversion oder sonstiges stellt euch mal vor ihr würdet euch WIN XP kaufen würdet das siegel brechen und auf denn pc draufspielen und es dann wieder zurückgeben nach dem brenner oder so also weil er das siegel gebrochen hat kann er die ware zwar zurückschicken aber die firma muß ihm lediglich aus höfflichkeit denn betrag zurückerstatten oder ihm eine gutschrift geben....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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