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Geschrieben

Hallo alle miteinander,

lass uns mal die Fragen zu GH2 zusammen bringen.

1. Handlungsschritt

2. Handlungsschritt (Stukturierte Verkabelung)

- Erklären Sie folgende Begriffe:

Primärverkabelung, Sekundärverkabelung und Teritärverkabelung

- Nennen Sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern?

- Nennen Sie jeweils 2 Verwenungsmöglichkeiten, wo man Lichtwellenleitern am häufigsten verwendet? (oder so ähnlich) ;o)

- Nennen Sie jeweils 2 Vorteile der online-USV gegenüber der offline-USV?

- Gegeben war eine 40MB große Datei die über eine 64KBit-ISDN Leitung gesaugt werden sollte. In wieviele Sekunden wäre der Download fertig?

3. Handlungsschritt (englisch)

4. Handlungsschritt (ER-Modell)

5. Handlungsschritt (Zahlungsystem, Stuktogramm oder PAP)

6. Handlungsschritt (Rückgabefrist)

- Wer übernimmt die Portokosten (Herr Schuster oder die Frima XXX)?

- Hat Herr Schuster die Rückgabefrist eingehalten?

- Bekommt Herr Schuster sein Geld wieder?

Hm? Mehr fällt mir jetzt gar nicht mehr ein...

Geschrieben

Also HS 6 ist angeblich das die vorläufige Musterlösung (aus anderem Thread kopiert):

Handlungsschritt 6

------------------

a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist.

ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist.

bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises.

Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz.

c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD

- Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD

- u.a.

Geschrieben

Zu HS2:

Nennen sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern?

Vorteile:

- Geringe Dämpfung, d.h. weniger Verstärker notwendig -> Unterseekabel

- LWL sind sehr dünn, leicht und flexibel

Nachteile:

- hohe Montageaufwand mit speziellen Geräten

- Kosten

Downloadberechnung:

64 KBit / s = 64 000 Bit/s

64 000 Bit/s = 8000 Byte/s

8000 Byte/s = 7,8125 KB/s

40 MB = 40960 KB

==> 40960 KB / 7,8125 KB/s = 5242,88s

Erklären Sie folgende Begriffe:

Primärverkabelung, Sekundärverkabelung und Teritärverkabelung:

Primärverkabelung:

Die Primärverkabelung reicht vom Standortverteiler bis zu dem/den Gebäudeverteiler(n), die üblicherweise in verschiedenen Gebäuden sind (aber nicht sein müssen).

Sekundärverkabelung:

Die Sekundärverkabelung erstreckt sich von den Gebäudeverteilern bis zu den Etagenverteilern. Die Sekundärkabel dürfen keine Kabelverzweiger und die Glasfaserkabel sollten keine Spleiße enthalten.

Tertiärverkabelung:

Das Tertiärverkabelungsteilsystem reicht vom Etagenverteiler zu den angeschlossenen Anschlussdosen. Die Tertiärkabel sollten die Etagenverteiler und die Anschlussdosen ohne Unterbrechung verbinden. Wenn nötig, ist ein einziger Kabelverzweiger auf der Übertragungsstrecke erlaubt. Der Kabelverzweiger darf keine aktiven Komponenten aufnehmen und ankommende und abgehende Paare müssen am Kabelverzweiger so miteinander verbunden sein, dass eine 1:1-Zuordnung gesichert ist. Kabelverzweiger kommen mit den heutigen üblichen Verkabelungskomponenten nicht vor.

Geschrieben
Zu HS2:

Downloadberechnung:

64 KBit / s = 64 000 Bit/s

64 000 Bit/s = 8000 Byte/s

8000 Byte/s = 7,8125 KB/s

40 MB = 40960 KB

==> 40960 KB / 7,8125 KB/s = 5242,88s

Das ist falsch... (64 Kbit sind nicht 64000 Bit, sondern 65 536, da liegt der Fehler)

40 MB = 40.960 KB = 327.680 Kbit

327.680 kbit/ 64 Kbit/s = 5120 s

Geschrieben
Das ist falsch... (64 Kbit sind nicht 64000 Bit, sondern 65 536, da liegt der Fehler)

40 MB = 40.960 KB = 327.680 Kbit

327.680 kbit/ 64 Kbit/s = 5120 s

64 KBit = 64000 Bit

wir sind hier bei Übertragungsgeschwindigkeiten und nicht bei Festplattenkapazitäten

Geschrieben

5120 s ist numa richtig (bei Speichergrößenangaben ist der Faktor immer 1024, also 2 hoch 10. Nur die Festplattenhersteller sind auf die geistreiche Idee mit 1GB = 1000MB usw. gekommen, damit die Zahl größer aussieht.)

1.HS war die Sache mit den Vorteilen bei Produktpolitik, -gestaltung und Sortimentspolitik für diese Software KG, dann die Tabelle mit den Gesamtkosten, Erlösen und Gewinnen der Firma in den einzelnen Vertriebswegen und dann nochn paar kleine Fragen zur kritischen Kalkulationsgröße usw. 3. war der Spaß mitm DHCP und der IP-Informationen (konnte man da eigentlich irgendwas für den Router eintragen oder war das diese Konfliktadresse aus der Aufgabenstellung?) sowie dem englischen Text zu dynamischen Web-Seiten, Datenbankserver, Server 2003 und Hyperthreading. Rest is ja schon genannt.

Geschrieben

GH 2 (momentane Musterlösung)

1. Handlungsschritt

a)

Produktgestaltung

----------------------

- aktuelle Softwareversionen können sofort bereitgestellt werden.

- Verpackung entfällt bei Download

- Handbücher können als PDF-Version bereitgestellt werden, dadurch geringere Versand- und Lagerkosten

- u.a.

Produktpolitik

-----------------

- Kunden können Beta-Versionen zu Testzwecken bereitgestellt werden.

- Softwarevarianten oder modular Software kann bereitgestellt werden, damit der Kunde ein optimales Produkt erhält.

- Es können Demoversionen bereitgestellt werden

- Internetshop bieten Daten (Nachfrageverhalten), nach denen Produkte optimiert werden können.

- Über einen Chatroom zu Software können Kundenwünsche ermittelt werden.

- U.a.

Sortimentspolitik

---------------------

- Software für den Download ist auf einem Server gespeichert, dadurch ist kein traditionelles Lager und keine Versandabteilung erforderlich.

- Softwaresortiment für den Download kann leicht gepflegt werden, daher ist ein breites und tiefes Sortiment möglich

- Softwaresortiment für den Download kann schnell aktualisiert werden.

- U.a.

B)

...................Vertragshändler..Einzelhandel..Vertriebsniederlassung..Internet

Gesamtkosten..1.350.000,00...1.220.000,00...1.800.000,00...........740.000,00

Erlöse.............1.440.000,00......630.000,00..1.800.000,00...........880.000,00

Gewinn................90.000,00....-590.000,00..............0,00...........140.000,00

c)

Absatzmenge

Die Absatzmenge, da sie nicht genau geplant werden kann und von Zufällen abhängt.

d)

- Bannerwerbung

- Marketing-Kooperation

- Zielgruppenorientierte Platzierung der Werbebotschaften

- Sponsoring im Zielgruppenbereich

- Internet-Preisausschreiben

- Internet-Marketing-Games

- U.a.

Geschrieben

Bei HS 6, ist a) nicht unbedingt richtig denn es ist ja so das die Firma erst ab einem bestimmten Warenwert (meistens 50 €) den rückversand bezahlt, sonst zahlt alleine der kunde.

ist mir zbs. schon zig mal bei amazon passiert, wenn der artikel mir nicht gefällt und ich ihn zurückschicke, muß ich den versand bezahlen wenn der artikel billiger als 50 € war.

Geschrieben
Bei HS 6, ist a) nicht unbedingt richtig denn es ist ja so das die Firma erst ab einem bestimmten Warenwert (meistens 50 €) den rückversand bezahlt, sonst zahlt alleine der kunde.

ist mir zbs. schon zig mal bei amazon passiert, wenn der artikel mir nicht gefällt und ich ihn zurückschicke, muß ich den versand bezahlen wenn der artikel billiger als 50 € war.

Sorry, aber das ist die offizielle Musterlösung ...

Geschrieben

muß die richtig sein ?

ich denke nicht das fast jeder händler gegen das BGB verstößt, denn ich mußte bis jetzt bei billigen sachen immer selbst den versand zahlen.

beispiel:

"Die Versandkosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Wert der Bestellung über 40 EUR liegt"

Geschrieben

Hab mal eine Frage zur GH 2 Handlungsschritt 1 Frage b seit ihr sicher das die Tabelle stimmt??? Ich glaub bei den Kosten fehlen noch die Provisionszuschläge oder???

MFG

Esco

Geschrieben
Hab mal eine Frage zur GH 2 Handlungsschritt 1 Frage b seit ihr sicher das die Tabelle stimmt??? Ich glaub bei den Kosten fehlen noch die Provisionszuschläge oder???

MFG

Esco

sieht für mich eher so aus, als wären die provisionen direkt vom erlös abgezogen worden.....

Geschrieben

ich kenne die Prüfung nicht. Aus den spärlichen Angaben entnehme ich, dass es sich wahrscheinlich um einen Fernabsatzvertrag handelt und das 2-wöchige Rücktrittsrecht.

§ 357 BGB

Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Also handelt Amazon rechtlich korrekt.

Gruß

Menzemer

Geschrieben

hallo,

Zitat von michjosi

ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist.

vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat...

...mit besten grüssen

Geschrieben
hallo,

vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat...

...mit besten grüssen

so sehe ich das auch, da ja auch in den agb`s stand, das die frist mit lieferung beginnt.... und lieferung war der 20. ach alles verwirrend, und wohl auslegungssache... *grummel*

Geschrieben
hallo,

vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat...

...mit besten grüssen

Naja, aber der Tag 1 wäre doch dann der 21.4, jedenfalls ist doch der erste Tag angebrochen, wenn er die Ware erhalten hat, ein Tag ist rum, wenn 24h (also 21.4) vergangen sind. Somit wären es ingesamt 14 Tage!

ciao,

Sven

Geschrieben
Naja, aber der Tag 1 wäre doch dann der 21.4, jedenfalls ist doch der erste Tag angebrochen, wenn er die Ware erhalten hat, ein Tag ist rum, wenn 24h (also 21.4) vergangen sind. Somit wären es ingesamt 14 Tage!

...diese erklärung würde aber beanspruchen, dass in der aufgabenstellung die uhrzeit mit angegeben ist. hat herr s. die ware am 20.04. um 8.00 uhr erhalten und erst am 04.05. um 9.00 zurückgeschickt, wäre das wohl eine stunde zu spät. so kann ich mir das nicht vorstellen. der tag ist um 24.00 uhr vorbei und es stellt sich lediglich die frage, ob der tag des empfangs auch gleichzeitig der erste tag der ablaufenden frist ist.

wer kann aufklären???

mit besten grüssen

Geschrieben
64 KBit = 64000 Bit

wir sind hier bei Übertragungsgeschwindigkeiten und nicht bei Festplattenkapazitäten

ich habe aber auch in einem IT-Lexicon nun gelesen:

1 kbit/s = 1024 bit/sec

ich bin mal gespannt , was die da nun entscheiden

Geschrieben
...diese erklärung würde aber beanspruchen, dass in der aufgabenstellung die uhrzeit mit angegeben ist. hat herr s. die ware am 20.04. um 8.00 uhr erhalten und erst am 04.05. um 9.00 zurückgeschickt, wäre das wohl eine stunde zu spät. so kann ich mir das nicht vorstellen. der tag ist um 24.00 uhr vorbei und es stellt sich lediglich die frage, ob der tag des empfangs auch gleichzeitig der erste tag der ablaufenden frist ist.

wer kann aufklären???

mit besten grüssen

Nunja, während der Prüfung hatte ich es so gesehen: Tag des "Ankommens" der Ware ist Tag 0 - ein Tag später ist der erste Tag vergangen...entsprechend ist der 20.4 (egal welche Uhrzeit) noch kein Tag vergangen, erst am 21.4. ist der erste Tag vorüber! Da sich meine Meinung mit dem vorläufigen Prüfungsergebnis irgendwie deckt, bin ich halt der Ansicht, dass es so falsch nicht sein kann! :-)

ciaoi,

Sven

Geschrieben
GH 2 (momentane Musterlösung)

1. Handlungsschritt

a)

Produktgestaltung

----------------------

- aktuelle Softwareversionen können sofort bereitgestellt werden.

- Verpackung entfällt bei Download

- Handbücher können als PDF-Version bereitgestellt werden, dadurch geringere Versand- und Lagerkosten

- u.a.

Produktpolitik

-----------------

- Kunden können Beta-Versionen zu Testzwecken bereitgestellt werden.

- Softwarevarianten oder modular Software kann bereitgestellt werden, damit der Kunde ein optimales Produkt erhält.

- Es können Demoversionen bereitgestellt werden

- Internetshop bieten Daten (Nachfrageverhalten), nach denen Produkte optimiert werden können.

- Über einen Chatroom zu Software können Kundenwünsche ermittelt werden.

- U.a.

Sortimentspolitik

---------------------

- Software für den Download ist auf einem Server gespeichert, dadurch ist kein traditionelles Lager und keine Versandabteilung erforderlich.

- Softwaresortiment für den Download kann leicht gepflegt werden, daher ist ein breites und tiefes Sortiment möglich

- Softwaresortiment für den Download kann schnell aktualisiert werden.

- U.a.

B)

...................Vertragshändler..Einzelhandel..Vertriebsniederlassung..Internet

Gesamtkosten..1.350.000,00...1.220.000,00...1.800.000,00...........740.000,00

Erlöse.............1.440.000,00......630.000,00..1.800.000,00...........880.000,00

Gewinn................90.000,00....-590.000,00..............0,00...........140.000,00

c)

Absatzmenge

Die Absatzmenge, da sie nicht genau geplant werden kann und von Zufällen abhängt.

d)

- Bannerwerbung

- Marketing-Kooperation

- Zielgruppenorientierte Platzierung der Werbebotschaften

- Sponsoring im Zielgruppenbereich

- Internet-Preisausschreiben

- Internet-Marketing-Games

- U.a.

ich dachte nur die vereinfachte darstellung, d.h für ein stück soll angegeben werden. das stand doch bei der prüfung ganz unten dort...

Geschrieben
Zu HS2:

Nennen sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern?

Vorteile:

- Geringe Dämpfung, d.h. weniger Verstärker notwendig -> Unterseekabel

- LWL sind sehr dünn, leicht und flexibel

Nachteile:

- hohe Montageaufwand mit speziellen Geräten

- Kosten

...

LWL flexibel? hmm.. ob das so stimmen kann.... stichwort biege-radius

und leicht ist wohl auch eher ne definitionssache;

gleiches gilt wohl auch für sehr dünn... es gibt auch "dicke" glasfaserkabel ;)

geschickter wäre wohl: hohe übertragungsrate, grosse reichweite, geringe störempfindlichkeit!

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