milkcat Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Hallo alle miteinander, lass uns mal die Fragen zu GH2 zusammen bringen. 1. Handlungsschritt 2. Handlungsschritt (Stukturierte Verkabelung) - Erklären Sie folgende Begriffe: Primärverkabelung, Sekundärverkabelung und Teritärverkabelung - Nennen Sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern? - Nennen Sie jeweils 2 Verwenungsmöglichkeiten, wo man Lichtwellenleitern am häufigsten verwendet? (oder so ähnlich) ;o) - Nennen Sie jeweils 2 Vorteile der online-USV gegenüber der offline-USV? - Gegeben war eine 40MB große Datei die über eine 64KBit-ISDN Leitung gesaugt werden sollte. In wieviele Sekunden wäre der Download fertig? 3. Handlungsschritt (englisch) 4. Handlungsschritt (ER-Modell) 5. Handlungsschritt (Zahlungsystem, Stuktogramm oder PAP) 6. Handlungsschritt (Rückgabefrist) - Wer übernimmt die Portokosten (Herr Schuster oder die Frima XXX)? - Hat Herr Schuster die Rückgabefrist eingehalten? - Bekommt Herr Schuster sein Geld wieder? Hm? Mehr fällt mir jetzt gar nicht mehr ein... Zitieren
michjosi Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Also HS 6 ist angeblich das die vorläufige Musterlösung (aus anderem Thread kopiert): Handlungsschritt 6 ------------------ a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist. ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist. bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises. Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz. c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD - Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD - u.a. Zitieren
milkcat Geschrieben 7. Mai 2004 Autor Geschrieben 7. Mai 2004 Zu HS2: Nennen sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern? Vorteile: - Geringe Dämpfung, d.h. weniger Verstärker notwendig -> Unterseekabel - LWL sind sehr dünn, leicht und flexibel Nachteile: - hohe Montageaufwand mit speziellen Geräten - Kosten Downloadberechnung: 64 KBit / s = 64 000 Bit/s 64 000 Bit/s = 8000 Byte/s 8000 Byte/s = 7,8125 KB/s 40 MB = 40960 KB ==> 40960 KB / 7,8125 KB/s = 5242,88s Erklären Sie folgende Begriffe: Primärverkabelung, Sekundärverkabelung und Teritärverkabelung: Primärverkabelung: Die Primärverkabelung reicht vom Standortverteiler bis zu dem/den Gebäudeverteiler(n), die üblicherweise in verschiedenen Gebäuden sind (aber nicht sein müssen). Sekundärverkabelung: Die Sekundärverkabelung erstreckt sich von den Gebäudeverteilern bis zu den Etagenverteilern. Die Sekundärkabel dürfen keine Kabelverzweiger und die Glasfaserkabel sollten keine Spleiße enthalten. Tertiärverkabelung: Das Tertiärverkabelungsteilsystem reicht vom Etagenverteiler zu den angeschlossenen Anschlussdosen. Die Tertiärkabel sollten die Etagenverteiler und die Anschlussdosen ohne Unterbrechung verbinden. Wenn nötig, ist ein einziger Kabelverzweiger auf der Übertragungsstrecke erlaubt. Der Kabelverzweiger darf keine aktiven Komponenten aufnehmen und ankommende und abgehende Paare müssen am Kabelverzweiger so miteinander verbunden sein, dass eine 1:1-Zuordnung gesichert ist. Kabelverzweiger kommen mit den heutigen üblichen Verkabelungskomponenten nicht vor. Zitieren
Chipmunky Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Zu HS2: Downloadberechnung: 64 KBit / s = 64 000 Bit/s 64 000 Bit/s = 8000 Byte/s 8000 Byte/s = 7,8125 KB/s 40 MB = 40960 KB ==> 40960 KB / 7,8125 KB/s = 5242,88s Das ist falsch... (64 Kbit sind nicht 64000 Bit, sondern 65 536, da liegt der Fehler) 40 MB = 40.960 KB = 327.680 Kbit 327.680 kbit/ 64 Kbit/s = 5120 s Zitieren
thiemo Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Das ist falsch... (64 Kbit sind nicht 64000 Bit, sondern 65 536, da liegt der Fehler) 40 MB = 40.960 KB = 327.680 Kbit 327.680 kbit/ 64 Kbit/s = 5120 s 64 KBit = 64000 Bit wir sind hier bei Übertragungsgeschwindigkeiten und nicht bei Festplattenkapazitäten Zitieren
BasMe Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Handlungsschritt 2 Teilaufgabe f (Lösung) ------------------ 5120 Sekunden (1KByte = 1024 Byte) alt.:5000 Sekunden (1KByte = 1000 Byte) Zitieren
thebytedealer Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 5120 s ist numa richtig (bei Speichergrößenangaben ist der Faktor immer 1024, also 2 hoch 10. Nur die Festplattenhersteller sind auf die geistreiche Idee mit 1GB = 1000MB usw. gekommen, damit die Zahl größer aussieht.) 1.HS war die Sache mit den Vorteilen bei Produktpolitik, -gestaltung und Sortimentspolitik für diese Software KG, dann die Tabelle mit den Gesamtkosten, Erlösen und Gewinnen der Firma in den einzelnen Vertriebswegen und dann nochn paar kleine Fragen zur kritischen Kalkulationsgröße usw. 3. war der Spaß mitm DHCP und der IP-Informationen (konnte man da eigentlich irgendwas für den Router eintragen oder war das diese Konfliktadresse aus der Aufgabenstellung?) sowie dem englischen Text zu dynamischen Web-Seiten, Datenbankserver, Server 2003 und Hyperthreading. Rest is ja schon genannt. Zitieren
BasMe Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 GH 2 (momentane Musterlösung) 1. Handlungsschritt a) Produktgestaltung ---------------------- - aktuelle Softwareversionen können sofort bereitgestellt werden. - Verpackung entfällt bei Download - Handbücher können als PDF-Version bereitgestellt werden, dadurch geringere Versand- und Lagerkosten - u.a. Produktpolitik ----------------- - Kunden können Beta-Versionen zu Testzwecken bereitgestellt werden. - Softwarevarianten oder modular Software kann bereitgestellt werden, damit der Kunde ein optimales Produkt erhält. - Es können Demoversionen bereitgestellt werden - Internetshop bieten Daten (Nachfrageverhalten), nach denen Produkte optimiert werden können. - Über einen Chatroom zu Software können Kundenwünsche ermittelt werden. - U.a. Sortimentspolitik --------------------- - Software für den Download ist auf einem Server gespeichert, dadurch ist kein traditionelles Lager und keine Versandabteilung erforderlich. - Softwaresortiment für den Download kann leicht gepflegt werden, daher ist ein breites und tiefes Sortiment möglich - Softwaresortiment für den Download kann schnell aktualisiert werden. - U.a. ...................Vertragshändler..Einzelhandel..Vertriebsniederlassung..Internet Gesamtkosten..1.350.000,00...1.220.000,00...1.800.000,00...........740.000,00 Erlöse.............1.440.000,00......630.000,00..1.800.000,00...........880.000,00 Gewinn................90.000,00....-590.000,00..............0,00...........140.000,00 c) Absatzmenge Die Absatzmenge, da sie nicht genau geplant werden kann und von Zufällen abhängt. d) - Bannerwerbung - Marketing-Kooperation - Zielgruppenorientierte Platzierung der Werbebotschaften - Sponsoring im Zielgruppenbereich - Internet-Preisausschreiben - Internet-Marketing-Games - U.a. Zitieren
xerves Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Bei HS 6, ist a) nicht unbedingt richtig denn es ist ja so das die Firma erst ab einem bestimmten Warenwert (meistens 50 €) den rückversand bezahlt, sonst zahlt alleine der kunde. ist mir zbs. schon zig mal bei amazon passiert, wenn der artikel mir nicht gefällt und ich ihn zurückschicke, muß ich den versand bezahlen wenn der artikel billiger als 50 € war. Zitieren
BasMe Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Bei HS 6, ist a) nicht unbedingt richtig denn es ist ja so das die Firma erst ab einem bestimmten Warenwert (meistens 50 €) den rückversand bezahlt, sonst zahlt alleine der kunde. ist mir zbs. schon zig mal bei amazon passiert, wenn der artikel mir nicht gefällt und ich ihn zurückschicke, muß ich den versand bezahlen wenn der artikel billiger als 50 € war. Sorry, aber das ist die offizielle Musterlösung ... Zitieren
xerves Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 muß die richtig sein ? ich denke nicht das fast jeder händler gegen das BGB verstößt, denn ich mußte bis jetzt bei billigen sachen immer selbst den versand zahlen. beispiel: "Die Versandkosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Wert der Bestellung über 40 EUR liegt" Zitieren
Esco Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Hab mal eine Frage zur GH 2 Handlungsschritt 1 Frage b seit ihr sicher das die Tabelle stimmt??? Ich glaub bei den Kosten fehlen noch die Provisionszuschläge oder??? MFG Esco Zitieren
mjoschi Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 Hab mal eine Frage zur GH 2 Handlungsschritt 1 Frage b seit ihr sicher das die Tabelle stimmt??? Ich glaub bei den Kosten fehlen noch die Provisionszuschläge oder??? MFG Esco sieht für mich eher so aus, als wären die provisionen direkt vom erlös abgezogen worden..... Zitieren
wd`intenso Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 ja provisionen sind vom erlös runter. genau so hab ich es auch gem98 Zitieren
Menzemer Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 ich kenne die Prüfung nicht. Aus den spärlichen Angaben entnehme ich, dass es sich wahrscheinlich um einen Fernabsatzvertrag handelt und das 2-wöchige Rücktrittsrecht. § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Also handelt Amazon rechtlich korrekt. Gruß Menzemer Zitieren
Antibiotik Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 hallo, Sorry, aber das ist die offizielle Musterlösung ... schön, aber es wär echt nicht das erste Mal dass die Musterlösung der IHK falsch ist! Ciao Antibiotik Zitieren
hv-sandman Geschrieben 7. Mai 2004 Geschrieben 7. Mai 2004 hallo, Zitat von michjosi ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist. vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat... ...mit besten grüssen Zitieren
mjoschi Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 hallo, vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat... ...mit besten grüssen so sehe ich das auch, da ja auch in den agb`s stand, das die frist mit lieferung beginnt.... und lieferung war der 20. ach alles verwirrend, und wohl auslegungssache... *grummel* Zitieren
agony Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 hallo, vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat... ...mit besten grüssen Naja, aber der Tag 1 wäre doch dann der 21.4, jedenfalls ist doch der erste Tag angebrochen, wenn er die Ware erhalten hat, ein Tag ist rum, wenn 24h (also 21.4) vergangen sind. Somit wären es ingesamt 14 Tage! ciao, Sven Zitieren
hv-sandman Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 Naja, aber der Tag 1 wäre doch dann der 21.4, jedenfalls ist doch der erste Tag angebrochen, wenn er die Ware erhalten hat, ein Tag ist rum, wenn 24h (also 21.4) vergangen sind. Somit wären es ingesamt 14 Tage! ...diese erklärung würde aber beanspruchen, dass in der aufgabenstellung die uhrzeit mit angegeben ist. hat herr s. die ware am 20.04. um 8.00 uhr erhalten und erst am 04.05. um 9.00 zurückgeschickt, wäre das wohl eine stunde zu spät. so kann ich mir das nicht vorstellen. der tag ist um 24.00 uhr vorbei und es stellt sich lediglich die frage, ob der tag des empfangs auch gleichzeitig der erste tag der ablaufenden frist ist. wer kann aufklären??? mit besten grüssen Zitieren
Ty4Pi Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 64 KBit = 64000 Bit wir sind hier bei Übertragungsgeschwindigkeiten und nicht bei Festplattenkapazitäten ich habe aber auch in einem IT-Lexicon nun gelesen: 1 kbit/s = 1024 bit/sec ich bin mal gespannt , was die da nun entscheiden Zitieren
agony Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 ...diese erklärung würde aber beanspruchen, dass in der aufgabenstellung die uhrzeit mit angegeben ist. hat herr s. die ware am 20.04. um 8.00 uhr erhalten und erst am 04.05. um 9.00 zurückgeschickt, wäre das wohl eine stunde zu spät. so kann ich mir das nicht vorstellen. der tag ist um 24.00 uhr vorbei und es stellt sich lediglich die frage, ob der tag des empfangs auch gleichzeitig der erste tag der ablaufenden frist ist. wer kann aufklären??? mit besten grüssen Nunja, während der Prüfung hatte ich es so gesehen: Tag des "Ankommens" der Ware ist Tag 0 - ein Tag später ist der erste Tag vergangen...entsprechend ist der 20.4 (egal welche Uhrzeit) noch kein Tag vergangen, erst am 21.4. ist der erste Tag vorüber! Da sich meine Meinung mit dem vorläufigen Prüfungsergebnis irgendwie deckt, bin ich halt der Ansicht, dass es so falsch nicht sein kann! :-) ciaoi, Sven Zitieren
Seven19 Geschrieben 8. Mai 2004 Geschrieben 8. Mai 2004 Hi, ein Blick in die Gesetzestexte erleichtert die Rechtsfindung ungemein. § 187 Abs. 1 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/187.html § 312d Abs. 2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html schlauer? Grüße, Sven. Zitieren
inet Geschrieben 9. Mai 2004 Geschrieben 9. Mai 2004 GH 2 (momentane Musterlösung) 1. Handlungsschritt a) Produktgestaltung ---------------------- - aktuelle Softwareversionen können sofort bereitgestellt werden. - Verpackung entfällt bei Download - Handbücher können als PDF-Version bereitgestellt werden, dadurch geringere Versand- und Lagerkosten - u.a. Produktpolitik ----------------- - Kunden können Beta-Versionen zu Testzwecken bereitgestellt werden. - Softwarevarianten oder modular Software kann bereitgestellt werden, damit der Kunde ein optimales Produkt erhält. - Es können Demoversionen bereitgestellt werden - Internetshop bieten Daten (Nachfrageverhalten), nach denen Produkte optimiert werden können. - Über einen Chatroom zu Software können Kundenwünsche ermittelt werden. - U.a. Sortimentspolitik --------------------- - Software für den Download ist auf einem Server gespeichert, dadurch ist kein traditionelles Lager und keine Versandabteilung erforderlich. - Softwaresortiment für den Download kann leicht gepflegt werden, daher ist ein breites und tiefes Sortiment möglich - Softwaresortiment für den Download kann schnell aktualisiert werden. - U.a. ...................Vertragshändler..Einzelhandel..Vertriebsniederlassung..Internet Gesamtkosten..1.350.000,00...1.220.000,00...1.800.000,00...........740.000,00 Erlöse.............1.440.000,00......630.000,00..1.800.000,00...........880.000,00 Gewinn................90.000,00....-590.000,00..............0,00...........140.000,00 c) Absatzmenge Die Absatzmenge, da sie nicht genau geplant werden kann und von Zufällen abhängt. d) - Bannerwerbung - Marketing-Kooperation - Zielgruppenorientierte Platzierung der Werbebotschaften - Sponsoring im Zielgruppenbereich - Internet-Preisausschreiben - Internet-Marketing-Games - U.a. ich dachte nur die vereinfachte darstellung, d.h für ein stück soll angegeben werden. das stand doch bei der prüfung ganz unten dort... Zitieren
Questor Geschrieben 9. Mai 2004 Geschrieben 9. Mai 2004 Zu HS2: Nennen sie jeweils 2 Vor- und Nachteile von Lichtwellenleitern? Vorteile: - Geringe Dämpfung, d.h. weniger Verstärker notwendig -> Unterseekabel - LWL sind sehr dünn, leicht und flexibel Nachteile: - hohe Montageaufwand mit speziellen Geräten - Kosten ... LWL flexibel? hmm.. ob das so stimmen kann.... stichwort biege-radius und leicht ist wohl auch eher ne definitionssache; gleiches gilt wohl auch für sehr dünn... es gibt auch "dicke" glasfaserkabel geschickter wäre wohl: hohe übertragungsrate, grosse reichweite, geringe störempfindlichkeit! Zitieren
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