bimei Geschrieben 10. Mai 2004 Teilen Geschrieben 10. Mai 2004 Also ich hab mir jetzt folgendes Überlget, ich werde heute Abend noch ein paar Fotos von den Kratzer machen, die mir Schaffner verusacht hat. Was meint ihr ? ..., dass Fotos, die Du selbst machst u. U. sonstwann entstanden sein können. Würde ich als Anwalt der Beklagten jedenfalls sagen. Willst Du die Kratzer als Verletzungen dokumentiert haben zur Anzeige, solltest Du sie von/bei der Polizei machen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wd`intenso Geschrieben 10. Mai 2004 Teilen Geschrieben 10. Mai 2004 du kannst dir kratzr ja auch im nachhinein selbst angetan haben... wer weiss wer weiss deswegen ist es imho sehr schwammig zu sagen das war der schaffner... haben deine zeugen gesehen wie du gewürgt wurdest? du braucht zeugen... keine kratzer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 10. Mai 2004 Teilen Geschrieben 10. Mai 2004 ..., dass Fotos, die Du selbst machst u. U. sonstwann entstanden sein können. Würde ich als Anwalt der Beklagten jedenfalls sagen. Willst Du die Kratzer als Verletzungen dokumentiert haben zur Anzeige, solltest Du sie von/bei der Polizei machen lassen. .. oder von einem Arzt attestieren lassen. Fotos von kleineren Blessuren sind nicht besonders aussagekräftig. Außerdem können sind Polizisten keine Mediziner, die die Blessuren auch nicht hinreichend beschreiben können. Gruß Honky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Für die Zukunft: Verletzungen nach solchen Zwischenfällen IMMER von einem Arzt untersuchen lassen. Alles andere ist vor Gericht NICHT verwehrtbar! Jetzt dürfte es natürlich zu spät sein. Würgen: Das würgen eines Menschen ist keine einfache Körperverletzung mehr! Die Zeugen werden schon das ausgesagt haben was sie gesehen oder denken gesehen zu haben. Ihren subjektiven Eindruck eben. Wenn Du bei der Polizei ausgesagt hast das Du gewürt wurdest muß man Dir gesagt haben das Du direkt bei der Polizei Anzeige erstatten kannst. Man muß Dich auch gefragt haben ob Du einen Arzt konsultieren willst! Hat man das nicht freut sich jeder Anwalt! Apropos Anwalt: Ich weiß die Kohle ist knapp aber es geht bei sowas nicht darum was ein Anwalt kostet. Hier geht es um Körperverletzung und Dein Recht. Wenn es so war zahlst Du die Anwaltskosten sowieso nicht. Für die Zukunft: Das mit dem Ausweis wurde ja schon mehrmals gesagt....bist Du Fußballer? Wenn Dich einer würgt: Greif Dir an den Hals und falle röchelnd zu Boden! Der Notarzt kommt, die Polizei kommt und der Staatsanwalt muß ermitteln ;-) okok ... etwas perfide aber gut! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kerschtl Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Nochmal zum Anwalt: 1.Man kann auch gerichtskostenbeihilfe beantragen und 2.Ist eine erste Beratung beim anwalt auch kostenlos, wenn man vorher sich aufm gericht so nen Beratungsschein holt. Das zu tun ist ja nun keine große Hürde. Ich würde es auf jeden Fall probieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geist_der_foren Geschrieben 11. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 HI @all, also ich war gestern beim Anwalt und der hat mir auch geraten eine Strafanzeige wegen Körperverletzung zu machen. Ich war auch dann im Krankenhaus und hab das Bescheinigen lassen mit Fotos. Ich werde jetzt am Freitag zur Polizei gehen und die Anzeige machen. Der Anwalt meinte, dass ich das Rechte hätte in die Akten rein zu schauen um auch zu sehen, wass die Zeugen ausgesagt hätten. Wie ist das jetzt mit der Bahn und den 40 Euro ? Soll ich den Brief jetzt schon los schicken oder sollte ich lieber warten, bis sich die Bahn bei mir meldet ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alligator Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Hallo, an der Strafe für Schwarzfahren wirst du meines Erachtens nicht dran vorbeikommen, da du das ja auch faktisch gemacht hast. Du bist wo eingestiegen, wo du nicht einsteigen durftest. Als der Schaffner dich drum "bittet" weiter zu gehen, was ja nicht geht weils voll war, hättest du halt aussteigen müssen und den nächsten Zug nehmen. (Zeit zum aussteigen hattest du ja, da wie du geschrieben hast ja auch noch die Zeit war die Polizei zu rufen. ) Aber du kannst nicht einfach sagen, weil die 2te Klasse voll ist, fahr ich halt in der 1ten mit und verstopfe diese auch noch und jmd. der womöglich ein Ticket von der 1ten Klasse hat kommt nicht mehr rein (denn genau dafür zahlt man für Class 1-Tickets so richtig teures Geld, dass das nicht passiert.) Das von dir umschriebene Verhalten des Schaffners ist natürlich dennoch unentschuldbar und das würde ich auch anprangern. cya alligator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 11. Mai 2004 Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 Gleich losschicken. Schau dir vorher die Zeugenaussagen an, wenn die das Würgen bestätigen, mit reinschreiben, dass du den Schaffner wegen schwerer Körperverletzung zur Anzeige bringen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geist_der_foren Geschrieben 11. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2004 @alligator Du hast das nicht so ganz verstanden, ich bin rein in den zug (1. Klasse abteil, was ich ja nicht gesehen hatte) und wollte dann in die 2 Klasse rein. Leider war der zug so voll das die aus der 2. Klasse auch noch in der 1. waren ! Der BGS Mann war im zug und so wie das aussieht ein Freund vom Schaffner . Die Polizeit hat dann am HBF auf mich gewartet. Heute Mittag habe ich einen der Zeugen gesehen und der hat mir gesagt, dass ich gute Chanchen habe, da der Typ anscheinend schon bekannt ist ! Aber ich war jetzt gestern beim Anwalt und das kostet mich jetzt 70 Euro + 10 Euro im Krankenhaus, wer übernihmt jetzt diese Kosten ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 @geist_der_foren Leider hat alligator ein wenig recht. Laut den Bestimmungen der Bahn, muss man wieder aus dem Zug steigen, wenn er so voll ist, dass in der 2. Klasse kein Platz mehr ist. Vorrausgesetzt man hat ein 2. Klasse-Ticket. Es geht ja nicht, dass in einem vollen Zug die Fahrgäste mit einem Ticket für die 2. Klasse, die 1. Klasse so füllen, das niemand mit einem 1. Klasse-Ticket einen Platz findet. In so einem Fall muss man laut der Bahn auf den nächsten Zug warten. Der Schaffner war also, was das angeht, im Recht. Nicht desto trotz hat er sich natürlich total falsch verhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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