SySi2001 Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 hi. ist es auch abhängig, ob man zu hause wohnt oder was die eltern verdienen ? wird es prozentual an die lehrlingsvergütung angerechnet ? danke euch PS: ******* regierung ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 ist es auch abhängig, ob man zu hause wohnt oder was die eltern verdienen ? Nein, nicht zur Berechnung des Arbeitslosengeldes. wird es prozentual an die lehrlingsvergütung angerechnet ? Alle weiteren Antworten findest Du: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=59395 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FinalFantasy Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=59395 hab gerade den Thread gelesen... Wenn ich mir das so überlege, dass ich mein Azubigehalt als Arbeitslosengeld weiterkriege, wäre ich ja eigentlich dumm, wenn ich die drei Monate bis zum Studium weiterarbeite, oder? Klar würd ich dann die drei Monate fürs Arbeiten schon mehr kriegen, aber wenn ich dafür frei haben kann... mal schaun, wieviel ich kriegen würde, wenn ich weiterarbeite. Ich nehme mal an, dass Geld kriege ich nur, wenn ich nicht selber Kündige, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
garfieldhu Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 hab gerade den Thread gelesen... Wenn ich mir das so überlege, dass ich mein Azubigehalt als Arbeitslosengeld weiterkriege, wäre ich ja eigentlich dumm, wenn ich die drei Monate bis zum Studium weiterarbeite, oder? Klar würd ich dann die drei Monate fürs Arbeiten schon mehr kriegen, aber wenn ich dafür frei haben kann... mal schaun, wieviel ich kriegen würde, wenn ich weiterarbeite. Ich nehme mal an, dass Geld kriege ich nur, wenn ich nicht selber Kündige, oder? Nach einer Ausbildung kannst weder Du noch dein Ausbilder kündigen, da das Ausbildungsverhältniss mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Du musst Dich mittlerweile aber 7 Tage nach Bekanntwerden der NICHTÜBERNAHME und Beginn eines neuen Arbeitsverhätlnisses beim Arbeitsamt ARBEITSLOS melden. Ich hoffe mal, meine Aussagen sind richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FinalFantasy Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Nach einer Ausbildung kannst weder Du noch dein Ausbilder kündigen, da das Ausbildungsverhältniss mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Du musst Dich mittlerweile aber 7 Tage nach Bekanntwerden der NICHTÜBERNAHME und Beginn eines neuen Arbeitsverhätlnisses beim Arbeitsamt ARBEITSLOS melden. Ich hoffe mal, meine Aussagen sind richtig. Was ist, wenn ich übernommen werden würde, aber gar nicht will? Also quasi den Vertrag ablehen? Gibt doch auch Probleme mit dem Arbeitslosengeld, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AxlHammer Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Ja, definitiv. Wenn du keine wichtigen Gründen angeben kannst, werden die dir das Geld streichen - zu recht! Gruss, Axl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
garfieldhu Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 Was ist, wenn ich übernommen werden würde, aber gar nicht will? Also quasi den Vertrag ablehen? Gibt doch auch Probleme mit dem Arbeitslosengeld, oder? Sorry... aber da musste ich ma kurz lachen! Wer einen Arbeitsplatz ablehnt, hat natürlicherweise KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld. Würde man es endlich nur mal VOLLSTÄNDIG umsetzen... :mod: An Deiner Stelle würde ich den Arbeitsplatz annehmen und dann mit ner 4-Wochen-Frist kündigen, wenn Du was besseres hast. Aber bevor das Thema hier zur Diskussion wird: Wenn Du selbst das Angebot ausschlägst, bekommst Du kein Arbeitslosengeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SySi2001 Geschrieben 12. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 der text aus dem link ist hja ziemlich verwirrend ! sagen wir mal ich verdiente in den letzen 52 wochen 650 euro brutto am durchschnittsgehalt. wieiviel würde es denn werden ?! danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Mai 2004 Teilen Geschrieben 12. Mai 2004 der text aus dem link ist hja ziemlich verwirrend ! sagen wir mal ich verdiente in den letzen 52 wochen 650 euro brutto am durchschnittsgehalt. Ähm, pro Woche 650 Eur? http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html Ergibt bei einem monatl. Brutto von 650 Eur, Lohsteuerklasse 1, keine Kinder = 71,12 Eur/wöchentl. ~ 308,19 Eur/Monat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BBB Geschrieben 13. Mai 2004 Teilen Geschrieben 13. Mai 2004 Meeeeppppp, falsch, hier greift die Azubi-ohne-Übernahme-Regel! D.h. Das Arbeitsamt nimmt nicht dein Azubigehalt als Grundlage, sondern was du verdienen würdest, wenn du übernommen worden wärst. Die gehen da von dem berufsüblichen Gehalt aus, die Höhe legt bei nicht tarifgebundenen Berufen der Gehaltsspiegel der jeweiligen IHK fest. Davon bekommst du dann 50%, heisst besonders in den IT Berufen bekommt man mehr vom Arbeitsamt wie von als Azubi vom Arbeitsgeber. Als Fachinformatiker kann man je nach Region mit ca. 600€/Monat rechnen. Das ist die Aussage des Arbeitsamtes in Essen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BBB Geschrieben 13. Mai 2004 Teilen Geschrieben 13. Mai 2004 Und wie in dem obenstehenden Thread beschrieben, man kann nicht weniger bekommen wie man jetzt als Azubi jetzt einstreicht, also man kann nur mehr kriegen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Mai 2004 Teilen Geschrieben 13. Mai 2004 hier greift die Azubi-ohne-Übernahme-Regel! Nicht zwingend. Siehe Link in meinem ersten Posting, aber weil es so schwer zu sein scheint, hier nochmal: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Quelle u. a. Arbeitsamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 28. Mai 2010 Teilen Geschrieben 28. Mai 2010 Kram den alten Thread mal wieder aus. Ich werde im August meine Ausbildung beenden (hoffe ich, muss sehen wie die Prüfungen ausgehen. Meine Frage: Wenn ich die Prüfungen nicht bestehe, muss ich ja ein halbes Jahr warten, kriege ich denn mein Lehrlingsgehalt von der Firma oder? Wenn ich die Prüfung bestehe, ich aber erstmal Arbeitssuchend bin, wieviel geld kriege ich denn? Mir wurde gesagt 60% vom Lehrlingsgehalt. Stimmt das? Ich verdiene nur 319€, das wären ja 191,40€, damit kann ich dich nicht leben(ich lebe noch bei meinen Eltern). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 31. Mai 2010 Teilen Geschrieben 31. Mai 2010 Ich verdiene nur 319€, das wären ja 191,40€, damit kann ich dich nicht leben(ich lebe noch bei meinen Eltern). Warum kannst du nicht davon leben? Zuhause hat man dann ja keine Ausgaben? Ergänzend dann vielleicht noch Hartz4 beantragen. Aber keine Ahnung wie das aussieht wenn du noch zuhause wohnst, dann fällt bestimmt vieles flach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 1. Juni 2010 Teilen Geschrieben 1. Juni 2010 Wenn ich die Prüfungen nicht bestehe, muss ich ja ein halbes Jahr warten, kriege ich denn mein Lehrlingsgehalt von der Firma oder? Ja, weil du normalerweise auch weiter in der Firma arbeitest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. Juni 2010 Teilen Geschrieben 1. Juni 2010 Kleine Ergänzung. Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, dann muss der Azubi aktiv gegenüber seinem Chef die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Passiert das nicht, dann endet die Ausbildung zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Termin und dann ist die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
broph Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 vielleicht ist es noch wichtig zu ergänzen: Das Bruttogehalt darf dann nicht weniger werden als du vorher bekommen hast. Aber du brauchst auch nicht mit einer Erhöhung dessen zu rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ping_pong Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Du bist nicht Arbeitssuchend!!!!! Du bist dann Arbeitslos! Der Unterschied ist: Arbeitssuchend ---> noch nie gearbeitet (Beamten gehören da aber nicht zu ) Arbeitslos ---> Hat schonmal gearbeitet! *klug******erei* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Korhil Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Sorry... aber da musste ich ma kurz lachen! Wer einen Arbeitsplatz ablehnt, hat natürlicherweise KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld. Würde man es endlich nur mal VOLLSTÄNDIG umsetzen... :mod: An Deiner Stelle würde ich den Arbeitsplatz annehmen und dann mit ner 4-Wochen-Frist kündigen, wenn Du was besseres hast. Aber bevor das Thema hier zur Diskussion wird: Wenn Du selbst das Angebot ausschlägst, bekommst Du kein Arbeitslosengeld. Totaler Blödsinn !!! Man bekommt Probleme, wenn man selbst kündigt. Hier endet aber der Arbeitsvertrag mit bestandener Prüfung !!! Welches Arbeitsamt will einem an den Karren p*****, wenn man sich nach einer Ausbildung (am ersten Tag nach der bestandenen Prüfung !!!) arbeitslos meldet ?!? Es liegt kein Vertrag (beim Arbeitsamt) vor, den du abgelehnt hast. Das es moralisch das gleiche ist, will ich nicht abstreiten, aber gesetzlich sieht es anders aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reyus Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Sorry... aber da musste ich ma kurz lachen! Wer einen Arbeitsplatz ablehnt, hat natürlicherweise KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld. Würde man es endlich nur mal VOLLSTÄNDIG umsetzen... :mod: An Deiner Stelle würde ich den Arbeitsplatz annehmen und dann mit ner 4-Wochen-Frist kündigen, wenn Du was besseres hast. Aber bevor das Thema hier zur Diskussion wird: Wenn Du selbst das Angebot ausschlägst, bekommst Du kein Arbeitslosengeld. da muss ich mal kurz lachen! bevor du so nen ******* erzählst denk doch mal das Schema bis zum Ende durch. Ich bekomm ein Übernahmeangebot sag ab weil: - will bei andrer Firma arbeiten die sagt aber danach ab - Gehalt passt mir nicht - Arbeit zu schwer - zu stressig - persöhnliche Probleme mit Chef oder Mitarbeitern Trotzdem bekomm ich völlig zurecht Arbeitslosengeld. Wir sind eine Demokratie und ein Sozialstaat denk mal drüber nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelTom82 Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Es gibt glaub ich eine Mindestgrenze die ausgezahlt wird unter dem normalen Hartz IV Satz wirst du wohl nicht landen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnux Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Es gibt glaub ich eine Mindestgrenze die ausgezahlt wird unter dem normalen Hartz IV Satz wirst du wohl nicht landen. Falsch! Man kann sehr wohl unter dem Hartz IV Satz liegen. In dem Fall muss man dann aufstockendes Hartz IV beantragen - heißt du bekommst eventuell von zwei Behörden Geld. Aber während es bei ALG I egal ist, ob du zehntausend auf dem Konto gespart hast oder sowieso bei Mama wohnst und somit wenig Kosten hast, musst du dich bei Hart IV offenbaren -> drei Monate Kontoauszüge vorlegen etc... Dann doch lieber erst mal weiterarbeiten, bis ein gutes Angebot kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelTom82 Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Arbeiten ist immer besser, es sei denn man hat ein schlechtes Arbeitsklima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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