SaPaul Geschrieben 24. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 24. Mai 2004 Darf ich ma fragen woher sein Desinteresse kommt? liegt es vllt. doch ein bissl an der betrieblichen Ausbildung? ich will / möchte dir auf keinen Fall so etwas unterstellen, aber bei mir war es auch stellenweise so das ich einfach nichts zu tun hatte und so mein Desinteresse auf ein Maximum angestiegen ist... Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass die Ausbildung bei uns das Gelbe vom Ei ist. Aber man kann sich nicht beschweren, dass man nicht gefordert wird. Bei uns ist sehr viel eigenverantwortliche Arbeit. Man bekommt z.B. gesagt: "Schreib bitte ein Programm, dass dieses und jenes macht", wobei dieses und jenes meist schon sehr detailliert ist. Und dann ist man erst einmal auf sich gestellt. Wenn man Fragen hat, ist aber sofort jemand da, der dir weiter hilft. Ich persönlich habe dabei sehr viel gelernt, wahrscheinlich mehr, als wenn mir alles "vorgekaut" worden wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
donkey Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 Kleiner Tip: Kein schriftlicher Antrag vom Auszubildenden bedeutet auch keine Verlängerung der Ausbildung!! :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 Kleiner Tip: Kein schriftlicher Antrag vom Auszubildenden bedeutet auch keine Verlängerung der Ausbildung!! :mod: Gib mal bitte die Quelle für diese Aussage an. Merci. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 Im BBiG § 14 Absatz 3 steht: Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Muss der Auszubildende das schriftlich beantragen? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexf10 Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 Ich glaube schon. Allerding darf man nicht unendlich oft die Abschlussprüfung widerholen. Ich glaube man hat insgesamt 3 Versuche und das macht dann insgesamt 1,5 Jahre maximaler Verlängerungsfrist. Danach wird der Ausbildungvertrag nichtig oder täusche ich mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KimH Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 3 Versuche und das macht dann insgesamt 1,5 Jahre maximaler Verlängerungsfrist. 1. Versuch (regluär) + 0,5 Jahre 2. Versuch + 0,5 Jahre 3. Versuch macht bei mir 1 Jahr länger, als üblich... Oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexf10 Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 ich dachte 1 Versuch (regulär) + 3 Wdh. ALso eigentlich 4 insgesamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. Mai 2004 Teilen Geschrieben 26. Mai 2004 ich dachte 1 Versuch (regulär) + 3 Wdh. ALso eigentlich 4 insgesamt. Zitat § 34 BBiG Abschlußprüfung (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden. (2) [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zwerchserver Geschrieben 27. Mai 2004 Teilen Geschrieben 27. Mai 2004 Im BBiG § 14 Absatz 3 steht: Muss der Auszubildende das schriftlich beantragen? Frank genau heißt es im § 14 (3) BBiG Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. heißt also..er muß sein begehren in irgendeiner form äußern... schriftlich ist da wohl die besten methode.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 28. Mai 2004 Teilen Geschrieben 28. Mai 2004 Oha, da hat sich dein Chef aber einen Bären aufbinden lassen. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für die Zeit vor der Prüfung. Da gilt das BBiG wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Lehre auch. :eek: Wir haben mal gelernt, dass je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, es umso schwerer ist den Azubi zu entlassen. Quasi einer ausm 1. Lehrjahr leichter zu entlassen ist als einer im 3. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
debitux Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Hi, heißt das,: (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden. dass die Abschlussprüfung 2mal wiederholt werden darf? Also insgesamt 3mal? Und für die 2 Wiederholungen höchstens ein Jahr (halbes Jahr / Wiederholung) ansetzen darf? Ich dachte immer man darf die AP nur ein einziges mal wiederholen. Ich wüsste mal gerne was da Fakt ist. Gruß debitux Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Wir haben mal gelernt, dass je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, es umso schwerer ist den Azubi zu entlassen. Quasi einer ausm 1. Lehrjahr leichter zu entlassen ist als einer im 3. Das Ausbildungsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, desto höhere Ansprüche gelten für "wichtige Gründe". Insofern hat die IHK recht. Wir haben auch solch leidvolle Erfahrungen gemacht. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Wir haben mal gelernt, dass je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, es umso schwerer ist den Azubi zu entlassen. Quasi einer ausm 1. Lehrjahr leichter zu entlassen ist als einer im 3. Ja. Das hat tatsächlich etwas mit dem Zeitpunkt zu tun. Es dürfte selbst bei einem wichtigen Grund schwierig werden, eine Kündigung durchzusetzen, wenn ein Ende des Ausbildungsverhältnisses ohnehin in Kürze absehbar ist, weil hier die Maßnahme unverhältnismäßig hart sein kann. @debitux J, heisst es. Lt. BBiG kannst du die Prüfung zweimal wiederholen. Außerdem kannst du bei Nichtbestehen der ersten Prüfung dein Ausbildungsverhältnis ohne Zustimmung des Betriebes um ein halbes Jahr verlängern. Solltest du die erste Widerholungsprüfung nicht bestehen, endet zwar dein Ausbildungsverhältnis, du hast aber einen Rechtsanspruch auf eine 2. Wiederholung bei der nächsten Prüfung - auch ohne Ausbildungsverhältnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lloyd Christmas Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Sorry... bin zu faul alles nachzulesen. Wie ist also jetzt der Stand der Dinge? Ist er durchgefallen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaPaul Geschrieben 3. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Sorry... bin zu faul alles nachzulesen. Wie ist also jetzt der Stand der Dinge? Ist er durchgefallen? Das kann erst nach Präsi und Fachgespräch sagen. Und das ist ja AFAIK erst nächsten Monat. Vorher kann man nur spekulieren; Ergebnisse von den schriftlichen hat er jedenfalls noch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Ein nicht einfaches Problem.... Ich würde erstmal die Gründe versuchen zu recherchieren, warum er die Motivation verloren hat. In meiner Ausbildung durfte ich auch "eigenverantwortlich" arbeiten was dann im einzelnen hieß das ich zu 80% ohne genaue Anweisungen, Feedback oder Hilfen auf ein Problem losgelassen wurde. War schon wenig motivierend wenn man Tage an einen Fehler sitzt und keiner mal Zeit hat Tips zu geben. Naja, aber zurück zu eurem Azubi... In meinem Betrieb gab es einmal bei Problemen in der Schule ein Feedbackgespräch mit Ausbilder und Geschäftsführern indem ich Aussage zu meinen Noten und den betrieblichen Leistungen abliefern musste. Dann wurden ich nach Zielen gefragt die ich mir stellen würde um die Noten zu verbessern. Anschließend wurde ein schriftlicher Bericht erstellt, der in meine Ausbildungsakte kam. Vielleicht würde dies dem Azubi ein wenig helfen, voran zu kommen? Alternativ würde ich darauf hinweisen das er es nicht einfacher haben wird, wenn er sich so schleifen lässt. Derzeit kommen auf 1600 offene Stellen ca. 18300 Bewerber (Quelle: Arbeitsamt) und dies ist ein Trend der sich seit dem Zusammenbruch des IT-Booms kontinuierlich fortsetzt. Fragt ihn mal, wie er sich seine Zukunft so vorstellt und was aus ihm werden will. Wie alt ist er denn Zur Zeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaPaul Geschrieben 4. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 4. Juni 2004 Ich würde erstmal die Gründe versuchen zu recherchieren, warum er die Motivation verloren hat. In meiner Ausbildung durfte ich auch "eigenverantwortlich" arbeiten was dann im einzelnen hieß das ich zu 80% ohne genaue Anweisungen, Feedback oder Hilfen auf ein Problem losgelassen wurde. War schon wenig motivierend wenn man Tage an einen Fehler sitzt und keiner mal Zeit hat Tips zu geben. Ich habe unsere Ausbildung oben schon beschrieben. Bei uns musst du schon versuchen, das Problem selber zu lösen; aber man bekommt immer Hilfe, wenn man sie braucht. Naja, aber zurück zu eurem Azubi... In meinem Betrieb gab es einmal bei Problemen in der Schule ein Feedbackgespräch mit Ausbilder und Geschäftsführern indem ich Aussage zu meinen Noten und den betrieblichen Leistungen abliefern musste. Dann wurden ich nach Zielen gefragt die ich mir stellen würde um die Noten zu verbessern. Anschließend wurde ein schriftlicher Bericht erstellt, der in meine Ausbildungsakte kam. Vielleicht würde dies dem Azubi ein wenig helfen, voran zu kommen? Alternativ würde ich darauf hinweisen das er es nicht einfacher haben wird, wenn er sich so schleifen lässt. Derzeit kommen auf 1600 offene Stellen ca. 18300 Bewerber (Quelle: Arbeitsamt) und dies ist ein Trend der sich seit dem Zusammenbruch des IT-Booms kontinuierlich fortsetzt. Fragt ihn mal, wie er sich seine Zukunft so vorstellt und was aus ihm werden will. Wie alt ist er denn Zur Zeit? Er ist 23. Es wurde schon mehrfach versucht, mit ihm zu sprechen. Rumgekommen ist dabei nichts. Unsere GF hätte ihm wohl mehr Dampf unterm Hintern machen sollen... Ich denke, dass ihm genau klar ist, dass er auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hat. Anstatt sich aber auf den Allerwertesten zu setzen und dagegen "anzukämpfen", hat er halt resigniert. Was soll man da noch tun? Übrigens: Auf die Frage, was er nach der Ausbildung mal werden soll, war seine Antwort: "Weiß nicht" *mit den Schultern zuckt* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schlaubi Geschrieben 4. Juni 2004 Teilen Geschrieben 4. Juni 2004 Hat der Kerl vielleicht private Probleme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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