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Rechte beim Live Stream ...


Shadow2k

Empfohlene Beiträge

Da ich nicht genau weiss wo ich das reinhauen soll ...

Hi ihr da draussen im World Weiten Web ....

Ich hab mal ne rechtliche Frage ...

Ich hab mir auf einer Seite ein paar Musiktitel runtergeldaen ... waren alle FREI erhältlich von kleineren Bands die sich dadurch bekannt machen wollten ...

Meine Frage : Darf ich diese "freien" Titel auch per Shoutcast Stream weitergeben, bzw. öffentlich laufen lassen ...

Wenn da jmd. eine Antwort hat ... das wäre gut ...

Gruss

Shadow2k

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Mooooooment!

Bitte unterscheiden zwischen Nutzungsrechten (mit dem Angebot des freien Downloads darfst du die Dateien zum Anhören nutzen, die je nach Anbieter auch unterschiedlich sein können) und den Verbreitungsrechten (der Download gibt dir dann noch lange nicht das Recht, die Daten weiterzugeben).

Also: herunterladen und anhören ja, aber Weitergabe oder Streaming der Dateien im eigenen Webangebot nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers. Und auch bei einem freien Download bleibt der Rechteinhaber die Band, die das mp3 erstellt hat.

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Das dachte ich mir auch, von daher müsste ich da noch mal schauen ob bei dennen auf der Website www.purevolume.com irgendwas dazu steht.

Ich schau lieber noch mal nach, nicht das ich dann doch was falsch mache und die mich doch irgendwie drankriegen wegen was auch immer ...

Gruss

Shadow2k

p.s.:wenn da jmd, noch was weiss ... ich danke euch für die Antworten

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Mit der GEZ hat das nix zu tun, wenn dann GEMA.

Die GEMA ist die "Rechteverwaltungs-Gesellschaft" für Künstler.

Beispiel:

Du hast einen Laden. Dort betreibst Du ein Radio. Du musst Gebühren zahlen für den Betrieb des Radio, die gehen an die GEZ, wie privat auch. Zusätzlich musst Du Gebühren zahlen an die GEMA für die öffentliche Aufführung der Musiktitel.

GEMA wird in der Regel immer fällig sobald Musik öffentlich aufgeführt wird (also auch Diskotheken, Feste etc), GEZ nur bei Rundfunkempfängern (Radio im Laden, Auto aber z. B. nicht in der Diskothek).

Hier noch ein Link mit der offiziellen Erklärung.

Greetz

Lutz

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Das mit der Gema wird fällig, wenn "nicht freie" Titel gespielt werden ... aber WIE IST ES bei frei verfügbarer Musik, ist das nicht so wie mit Software ...

Sie sollen ja auch nicht kommerziel weitergegeben werden, es ist dann ein Shoutcast Sender auf dem weder Werbung noch sonst was läuft ... es ist einfach nur das ich meine Musik überall hören könnte ...

Gruss

Shadow2k

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Hängt davon ab was man als frei verfügbar definiert.

Umsonst zu beziehen heisst ja noch lange nicht das Du als Nutzer damit machen darfst was Du willst. Vgl. Freeware, nur weil es umsonst ist hast Du nicht das Recht zur Weiterentwicklung oder zur Nutzung anders als im EULA (liest ja in der Regel keiner was man darf).

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Also (das wird ne etwas längere Angelegenheit fürchte ich ;)):

An aufgenommenen und verlegten Stücken haben IMMER mehrere Personen die Rechte. Das sind im einzelnen: Der Komponist, der Texter, der Solist (bei klassischer Musik), der Verlag/das Label wo der Krams erschienen ist, der Dirigent, die Produktionsfirma (sofern vom Label abweichend). Theoretisch braucht man, wenn man ein Stück verwenden will also von all diesen Leutchens das Einverständnis. Und weil das doof ist und man dafür 10 Jahre bräuchte, bis alle zugestimmt haben gibt es die GEMA. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie übernimmt treuhänderisch die Sorge dafür, daß alle oben erwähnten Personen zu ihrem Recht/Geld kommen. Heißt im speziellen: Eine Band produziert eine CD bei Label XY und lässt ihre Songs von der GEMA schützen. Ich will davon aber auf meiner Veranstaltung einen Song spielen! Also hole ich mir eine dieser lustigen Listen von der GEMA, verzweifle fast an dem komischen juristischen Deutsch, das da drauf steht, bis mir auffällt, daß ich ja nur den Titel und den Interpreten des Songs auf die Liste schreiben muß, dessen Song ich spielen will. Das ganze schicke ich dann in der Hoffnung, daß es zufällig übersehen wird und im Papierkorb landet an die GEMA, die mir dann, wer hätte das gedacht, trotzdem ne Rechnung schickt. Das Geld was ich denen gebe, geben die dann an die oben genannten Personen weiter und behalten nen bissl was für sich, weil sie mir ja nen Brief geschrieben haben und ausserdem gerechnet haben. :beagolisc

Und nochmal: Die GEMA selbst hat keinerlei Rechte an der Musik. Ebensowenig wie das Label und so. Letztere haben lediglich Rechte an der Produktion. Die Urheberrechte bleiben auf Lebenszeit bei dem Komponisten!!!

Sonderfall nicht bei der GEMA gemeldete Künstler:

Im Prinzip verändert sich nicht wirklich viel, bis auf die Tatsache, daß ich nun alle Leute selber abklappern muß um die Aufführungsrechte zu bekommen (und ja, auch ein Live-Stream im WWW oder im Radio zählt als Aufführung).

Wenn die Musiker jedoch so freundlich waren, das für mich abzuklären und mir dann noch freundlicherdings genehmigen, daß ich das senden darf, dann kann ich das über den Äther jagen. (Solche Genehmigungen sollten immer schriftlichen sein, damit sie ne Rechtsverbindlichkeit haben :mod: )

So nun sollten zunächst mal alle Klarheiten beseitigt sein, denke ich :beagolisc

Greetz

hellslawyer

Disclaimer: Dieses Posting stellt keinerlei Form einer privaten Rechtsberatung dar. Für aus eventuellen Fehlern in diesem Posting resultierende Konsequenzen übernehme ich keinerlei Haftung. Eine Berufung auf dieses Posting hat keine Rechtsgültigkeit. Der geneigte Leser möge sich ggf. noch einmal bei einem Rechtsanwalt genaue Infromationen einholen.

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Hmm das war doch mal eine Aussage mit der ich was anfangen kann ... d.h. ich sollte lieber wirklich die Jungens von dennen ich Zeug spielen will fragen ob ich das darf und mir von dennen was holen :-) So wie ich das sehe reicht da eine mail nicht aus, oder ?

Andere Frage ... muss ich dann die Betreiber der Site fragen, oder jeden dessen Musik ich spielen will ... oder sollte ich erst mal den etreiber fragen was die dazu sagen ... ?

Gruss

Shadow2k

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Hmm das war doch mal eine Aussage mit der ich was anfangen kann ... d.h. ich sollte lieber wirklich die Jungens von dennen ich Zeug spielen will fragen ob ich das darf und mir von dennen was holen :-) So wie ich das sehe reicht da eine mail nicht aus, oder ?

Richtig. Eine Mail hat noch keine allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Andere Frage ... muss ich dann die Betreiber der Site fragen, oder jeden dessen Musik ich spielen will ... oder sollte ich erst mal den etreiber fragen was die dazu sagen ... ?

Der Betreiber hat damit herzlich wenig zu tun. Der wird sich auch die Rechte von den einzelnen Musikern geholt haben. Deren Erlaubnis kann er Dir aber nicht abtreten. Bleibt also nur eins: Die Musiker selbst fragen und direkt auch nachfragen und versichern lassen, daß keine weiteren Leute Rechte an den Songs haben, sonst geht die Rennerei nämlich noch weiter.

Greetz

hellslawyer

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