Scriptator Geschrieben 10. November 2000 Teilen Geschrieben 10. November 2000 Hi, ich bin bereits im zweiten Ausbildungsjahr zum FI/AE und mit der Berufsschule exterem unzufrieden. Jetzt hat mir mein Ausbildungsbetrieb angeboten, die Ausbildung an einer Berufsakademie fortzusetzen. Eigentlich eine prima Sache, aber ich soll mich dazu verpflichten, nach dem Studium noch drei Jahre bei meinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben. Im Berufsbildungsgesetz steht aber, daß eine Verpflichtung beim Abschluß eines Ausbildungsvertrags nicht zulässig ist. Meine Frage ist deshalb: Trifft das auch auf ein BA-Studium zu??? Scriptator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PICARD1 Geschrieben 10. November 2000 Teilen Geschrieben 10. November 2000 Ich bin der Meinung das trifft nicht zu und ist eventuell unrechtens. Du kannst also dem zustimmen und nach Ende der Ausbildung meiner Meinung nach diesen Vertrag anfechten, wegen der unerlaubten Klausel. Fals der Betrieb dir nicht passt. Du hast meiner Meinung nach immer die Gelegenheit 4 Wochen nach Kündigungswunsch zu gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 11. November 2000 Teilen Geschrieben 11. November 2000 Hi. Die Verpflichtung eines BA-Studenten auf 1-5 Jahre ist allgemein übliche Praxis und mit Sicherheit auch rechtens. Ich selbst habe kürzlich einen Vertrag unterschrieben, in dem mein "Ausbildungs"-Betrieb seinerseits sich verpflichtet, die Studiengebühren für die private FH zu tragen, die ich besuchen werde sowie eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Im Gegenzug erwartet die Firma ein mindestens 1-jähriges Engagement in der Firma nach der Ausbildung/Studium. Andernfalls darf ich die Studiengebühren und die während der Studienzeit erhaltene Vergütung zurückzahlen. 3 Jahre ist natürlich eine lange Zeit... Aber es könnte auch schlimmer kommen (5 Jahre) CU euer kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PICARD1 Geschrieben 12. November 2000 Teilen Geschrieben 12. November 2000 Ja du hast unterschrieben, aber ob das nun auch wirklich rechtens ist, ist hier die grosse Frage. Und ich bin geneigt das zu bezweifeln. Vielleicht meldet sich ja mal hier jemand, der das wirklich weis. ciaoi! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 12. November 2000 Teilen Geschrieben 12. November 2000 Unter meinen derzeitigen Kollegen hat einer folgendes gemacht: Unter Fortzahlung des normalen Gehaltes (und das war ne ganze Menge) ein reguläres Studium an einer FH. Dafür musste er sich für weitere 5 Jahre (!) verpflichten. Und da er (und ich) im öffentlichen Dienst arbeitet, gehe ich SEHR stark davon aus, dass das absolut korrekt und rechtens ist und auch bleibt. Hab noch von mehr BA-Studenten gehört, dass es so abläuft. Hab mich schon vor 3 Jahren um ein solches Studium beworben, da hätten mich auch 5 Jahre nach dem Studium erwartet. Aber frag doch einfach einen Anwalt für Arbeitsrecht. euer kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scriptator Geschrieben 12. November 2000 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2000 Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Mittlerweile habe ich auch weitere Informationen. Ich habe mit einem BA-Studenten aus Baden-Würtenberg gesprochen. Dort ist eine Verpflichtung definitiv NICHT zulässig. Ich werde dieses Studium allerdings in Hessen anfangen. In Hessen ist das BA-Studium neu und ich habe bis jetzt keine Informationen darüber gefunden. Ob das also bei uns genauso ist, weiß ich nicht. Gruß Scriptator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PSI-X Geschrieben 13. November 2000 Teilen Geschrieben 13. November 2000 Mann kann die Arbeitsverplichtung wirklich anfechten - allerdings muß man nach Ablauf der Ausbildung dann ca. 16.000 DM zurückzahlen! (Stand Saarland) Manche Unternehmen sind dann aber auch bereit diese Abfindung zu übernehmen! PSI-X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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