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Frage zu Wehrpflicht/Übernahme


SySi2001

Empfohlene Beiträge

hi,

ich habe letzte woche mein einberufungsbescheid zum 4.10 bekommen.

gestern habe ich von der personalchefin erfahren, dass ich ein 6monats vertrag bekomme.... bis ende des jahres also.

muss ich jetzt trotzdem zum bund oder kann die firma einen "unabkömmlichkeitsantrag" aufsetzen ?

bitte um eure hilfe ! danke euch !

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Wenn Du das Schreiben bekommen hast "Melden Sie sich bei Einheit XYZ / n. Kompanie am Datum um Uhrzeit". Dann hast Du AFAIK verloren.

Aber ruf mal beim Kreiswehrersatzamt an, schildere deine Lage. Vielleicht können sie dir sagen, welche Möglichkeiten du hast.

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Wenn Du das Schreiben bekommen hast "Melden Sie sich bei Einheit XYZ / n. Kompanie am Datum um Uhrzeit". Dann hast Du AFAIK verloren.

Nee, nicht zwangsläufig. Mein Ex-Mitazubi hatte auch seinen AV in der Tasche und bekam dann die Einberufung zugestellt. Der Betrieb hat's aber geschafft, ihn nach einem Tag wieder rauszuholen. Ich schreib ihm mal ne Mail und frag, wie das genau gelaufen ist.

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Ohne Gewähr:

Bei unseren Azubis im 3. Jahr steht das ganze jetzt auch an. Und die haben erzählt, wenn man einen Vertrag hätte, der auf nicht länger als 1 Jahr befristet ist, könnte man sich zurückstellen lassen.

Aber wie gesagt, ich geb darauf keine Garantie.

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Ich würde dir eher raten erstmal das halbe Jahr zu arbeiten und dann zum Bund zu gehen. Denn dann kannst du dich nach dem Bund mit Berufserfahrung bewerben. Ist zwar nur ein halbes Jahr, aber besser als nichts. Wenn du jetzt direkt zum Bund gehst, musst du dich anschließend mit 0 Berufserfahrung bewerben.

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hi,

muss ich jetzt trotzdem zum bund oder kann die firma einen "unabkömmlichkeitsantrag" aufsetzen ?

Du kannst dir von der Firma eine Unabkömmlichkeitserklärung ausstellen lassen, kein Problem.

Was den Kündigungsschutz betrifft : Der gilt, wenn die Firma kein Kleinstbetrieb ist. Das bedeutet, der Vertrag wird ausgesetzt, aber nicht aufgehoben. Du kannst also auf die Einhaltung bestehen und die Restzeit nach dem Wehrdienst abarbeiten oder eine Abfindung erhalten, wenn die Firma dir das anbietet.

Die Schwierigkeit bei dir besteht aber darin, dass du den Vertrag noch nicht unterzeichnet hast. Du solltest deinen Arbeitgeber unverzüglich über den Einberufungsbescheid informieren. Dann klärt sich dein Problem bestimmt. Im schlimmsten Fall bekommst du keinen Vertrag.

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mittlerweile dürften die Chancen besser sei als 94. Mein damaliger AG hatte auch mit allen Mitteln versucht, den Termin zu canceln. Damals no chance. Schönerweise war ich da aber auch noch beim THW und selbst das hatten sie ned akzeptiert und ich mußte rein. Aber jetzt haben sie ja eh so abgebaut, das ich denke, das sie dir da keine Steine in den Weg legen würden.

Ich würd dir auf alle Fälle vorschlagen, das halbe Jahr oder bis zum 3.10. zu arbeiten (wegen der BE) und dann deinen Wehrdienst ableisten. Wurde ja schon gesagt, das es bei den meisten Firmen Pflicht ist, den schon abgeleistet zu haben.

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So, ich poste jetzt mal ganz einfach, was der Kerle geschreibselt hat:

Du schreibst einfach nen KDV-Antrag an das Kreiswehrersatzamt oder deine Firma kann dich für eine gewisse Zeit freistellen, wenn du z.B. in einem wichtigen Projekt drin bist, dass nur du allein das Projekt fertig machen

kannst. Aber grundsätzlich kann dich nur der erfolgreiche KDV-Antrag vom Bund befreien.. Wenn es das erste Mal nicht klappt, dann musst du nachhacken, welche Begründungen gefehlt haben... es gibt da so

5 Punkte auf die du eingehen musst, die stehen eigentlich dann auch auf der ablehnung mit drauf... und dann schickst du einfach nochmal nen Zusatz...

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Also soweit ich weiss, muss man nicht zum Bund, wenn man beim THW oder BRK ist. Allerdings muss man BRK oder THW 7 (glaub ich) Jahre lang machen.

Der Vorteil ist, dass es meist am Wochenende stattfindet (alle 2-3 Wochen mal) und man so ganz normal arbeiten, oder sich ausbilden lassen kann.

Ich kenne einige Leute, die sich auf diese Art und Weise vorm Bund "gedrückt" haben.

Aber ich glaube, wenn du den Einberufungsbescheid auch schon hast, wirds dafür wohl auch zu spät sein.

Bei mir war der Bund mehr oder weniger ein Lückenfüller, weil ich gleich im ersten Jahr nach der Schule eh keine Lehrstelle gefunden hatte *gg*

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@FinalFantasy & Manitu

Die Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein reicht nicht aus. Wenn hier Ersatzdienst abgeleistet werden soll, muss das vom Träger, bzw. einer bestimmten Instanz genehmigt werden. Solange diese Genehmigung dem KWEA nicht vorliegt, wird der Wehrpflichtige so behandelt, als wolle er seinen Dienst bei der Bundeswehr ableisten. Im Zweifelsfalls sollte man also diese Genehmigung selbst beantragen.

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Tach.

Soweit ich weiss, hat einmalig die Möglichkeit sich zurückstellen zu lassen. Sollte eigentlich auch irgendwo bei deiner Einberufung mit vermerkt sein. Auf einer Rückseite oder einem Info-Blatt. Einfach beim KWEA melden, lage schildern. Ggf. die Sache noch mal schriftlich. Dann sollte es damit auch genug sein.

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@ lpd

schon klar, wurde auch so gemacht. :)

Trotzdem wurds damals leider ned akzeptiert

Das konnte ich nicht wissen, entschuldige bitte. :)

Mich würde allerdings interessieren, warum das nicht akzeptiert wurde.

Bei einem Bekannten ist es zum Beispiel abgelehnt worden, weil er keinen Führerschein besaß. Für das THW war das kein Problem, aber mein Bekannter musste - weil er Ersatzdienst leisten wollte - auch die Bedingung der ständigen Bereitschaft für Einsätze erfüllen. Und die ist nur bei entsprechender Mobilität gewährleistet. Somit musste er erst seinen Führerschein machen (finanziert vom THW), bevor er dort seinen Ersatzdienst leisten konnte.

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Hallo,

also ich kann dir nur empfehlen, dich für den Ersatzdienst beim DRK zu bewerben.

Da musst du ein paar Stunden im Jahr ableisten, und das für 5 oder 6 Jahre.

Das ist grundsätzlich echt locker, wenn du dich damit anfreunden kannst, bei Radrennnen, Sportturnieren, Konzerten oder Schützenzügen am Rand zu stehen in "Retter-Rot".

Ich habe mich verpflichtet, zugunsten meines Jobs, und es lohnt sich wirklich.

Schönen Gruß

Michael

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