MBaeuml Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 Arbeitsvertrag Zwischen XXXXXXX - vertreten durch den Geschäftsführer - nachstehend Firma genannt - und XXXXXXXXXX - nachstehend Arbeitnehmer genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: §1 Der Arbeitnehmer tritt am 01.08.2004 in die Dienste der Firma und übernimmt am Arbeitsort als Grundtätigkeit die Aufgaben eines Fachinformatikers – Systemintegration. <--Muss da nicht stehen mit Bestehen der Prüfung? §2 Das monatlich nachträglich zu zahlende Bruttogehalt beträgt 1.500,00 EUR. <--Wenig aber ist ok §3 Der Arbeitnehmer ist zur Einhaltung der von der Firma festgesetzten im Einklang mit den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen stehenden Arbeitszeit verpflichtet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bis zu 10 Überstunden pro Monat werden nicht entlohnt. Sofern die Überstundenanzahl im Monat 10 Stunden übersteigt, werden diese nach vorheriger Absprache abgefeiert. Dem Arbeitnehmer steht ein Jahresurlaub von 27 Werktagen zu. Der Urlaub ist nach betrieblichen Erfordernissen zu nehmen. <--Naja ich arbeite sowieso immer länger *g* §4 Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen, die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Vertrages gegen die Firma zustehen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. §5 Für selbstverschuldete Dienstversäumnisse hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gehalt; es die denn , daß sie von der Firma ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt worden sind. Im Falle unverschuldeter Dienstversäumnisse , insbesondere infolge Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit oder infolge von ärztlich verordnetem Kuraufenthalt zur Genesung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Gehalt, jedoch nicht über die Dauer von 6 Wochen hinaus. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet , der Firma hiervon unverzüglich Meldung zu machen oder machen zu lassen um in Unfalls- oder Krankheitsfalle auf Verlangen und Kosten der Firma eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. §6 Jede Nebenbeschäftigung für Wettbewerbsunternehmungen ist dem Arbeitnehmer untersagt. Sonstige nebenberufliche Tätigkeiten außerhalb der Dienstzeit darf seine der Firma zu widmende Arbeitskraft nicht beeinträchtigen. Veröffentlichungen und Vorträge des Arbeitnehmers, die das Arbeitsgebiet der Firma betreffen, bedürfen ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Firma macht den Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aufmerksam, wonach ein Arbeitnehmer, der die ihm innerhalb des Dienstverhältnisses anvertrauten oder sonst zugänglich gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an andere zu Zwecken des Wettbewerbs oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebes Schaden zuzufügen, mitteilt , sich strafbar macht. Der Arbeitnehmer erkennt hiermit auch seine zivilrechtliche Haftung wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit für diese Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der Firma an und verpflichtet sich weiter, diejenigen ihm anvertrauten oder sonst zugänglich gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse , welche ihm von der Firma ausdrücklich schriftlich bezeichnet worden sind, auch nach Ausscheiden aus den Diensten der Firma streng geheim zu halten. Der Arbeitnehmer darf Geschenke von in Geschäftsbeziehungen mit der Firma stehenden Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma annehmen.<--Eigentlich klar, Wettbewerbsverbot, nur keine Geschenke? Ich bekomme manchmal 50 EUR Trinkgeld (entweder arbeite ich so gut oder ich sehe wie ein armer Azubi aus ) §7 Nach Ablauf der ersten 6 Monaten ( Probezeit ) gilt für beide Teile eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien jederzeit ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung dieses Vertrages muß schriftlich erfolgen und unterliegt etwaigen gesetzlichen Kündingungschutzbestimmungen. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund kann von jedem Teil nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Sobald das Dienstverhältnis gekündigt ist, kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen. §8 Soweit irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrages nicht in Einklang mit den Vorschriften der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen stehen sollten, treten die betreffenden Vorschriften an ihre Stelle. §9 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Arbeitsgericht in XXXX zuständig. §10 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dem Arbeitnehmer ist es untersagt während des Dienstverhältnisses und darüber hinaus für eine Zeit von 2 Jahren weder einen Gewerbebetrieb oder Dienstleistungsbetrieb gleicher Art selbständig auszuüben oder sich unmittelbar zu beteiligen. <--Das ist der Punkt der mir Kopfschmerzen macht Das war er der Vertrag, rein habe möchte ich wie gesagt noch garantierte Fortbildungen auf "hohem" Niveau, also z.B. Cisco Schulungen oder gute von MS. Wie kann man das am besten "wasserdicht" formulieren? schon mal danke an die (Hobby)Juristen unter euch Zitieren
Umbratus Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 40h Normalarbeitszeit + 10h unvergütet + "<--Naja ich arbeite sowieso immer länger *g*" Du arme Sau, arbeitest also quasi 50h die Woche für 1500 Brutto im Monat. Ohje... Kuck das du dort etwas Berufserfahrung sammelst und dann nen "richtigen" Job findest, das grenzt ja an Ausbeute. Zitieren
bimei Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 ..., arbeitest also quasi 50h die Woche ... 40 Stunden/Wo. + 10 Stunden/Monat sind also 50 Stunden/Woche? ;-) Zitieren
Umbratus Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 Upps, klar mein Fehler. Trotzdem sinds über 40 / Woche für die Kohle, aber damit hat er sich ja schon abgefunden. Also weiter mit den Juristischen Kommentaren :-) Zitieren
Moeki Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 Überstunden abfeiern? Wird das immer so ausgedrückt? Also lieber würde ich an dem Gehalt was ändern, als auf Schulungen zu bestehen. Inbesondere die teuren Cisco oder MS Schulungen, die er dir wohl kaum finanzieren wird. Wie siehts aus mit 13tem Gehalt und Urlaubsgeld? Zitieren
MBaeuml Geschrieben 28. Mai 2004 Autor Geschrieben 28. Mai 2004 ein 13. und kein Urlaubsgeld. aber egal aber die Arbeitsweise ist sagen wir mal flexibler als in einer großen Firma. Ich kann alles selbst organisieren und machen wie ich es für richtig halte (auch schon in der Ausbildung). Und der Firma geht es nicht schlecht, aber die anderen festen Mitarbeiter bekommen auch nicht mehr (aber Chef hat sich nun nen Audi A4 Cabrio gekauft *gg*). Aber wie gesagt hier gehts um den Vertrag und nicht ums Gehalt (was sich ja noch einfach ändern lässt, nur eine Zahl tauschen, da kann man juristisch nix falsch machen ). Zitieren
MightyCats Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 Der Punkt wo du dir Sorgen machst ist kein Problem. sie wollen sich nur absichern das wenn du einmal den Kundenkontakt hast ned auf die Firma pfeifst, dich selbstständig machst und die kunden gleich mitnimmst ^^ btw 1500 euro ist wirklich als FISI weit unterbezahlt. (in welcher region arbeitest du denn?) ------ EDIT: Tja wer lesen kann ^^ Duisburg also. Ist meiner Meinung nach trotzdem total unterbezahlt, solltest nach der Probezeit auf jeden Fall mehr raushandeln. END EDIT 40 std woche + überstunden ist völlig normal. Und 13. monatsgehalt ist ja schon fast luxus Gruß Garf Zitieren
XXCrashXX2 Geschrieben 28. Mai 2004 Geschrieben 28. Mai 2004 Hi Ich kann dir bei deinem Problem mit dem Vertrag nicht helfen. Aber ich schreibe trotzdem was. Also auch wenn es sich total panne anhört aber bei dem Verdienst und bei den Arbeitszeiten hätte ich keine große Lust zuarbeiten. Will jetzt nicht sagen das ich dann lieber zum Arbeitsamt gehen würde, aber wenn ich mich nach der Ausbildung auf sowas einstellen kann dann frag ich mich ob der Beruf der richtige wäre vom Geld her. Also von der Arbeit ist er es bestimmt aber man muß ja auch leben oder? ICh meine man will sich ja auch eine Zukunft aufbauen. Da kann man ja wirklich nur hoffe das mit steigender Erfahrung as Gehalt auch um einiges steigt. cu ps. nichts gegen deine 1500€ brutto ich würde es warscheinlich auch tun aber "ok" wäre es nicht. Zitieren
Schachcomputerfreak Geschrieben 29. Mai 2004 Geschrieben 29. Mai 2004 Hi Ich kann dir bei deinem Problem mit dem Vertrag nicht helfen. Aber ich schreibe trotzdem was. Also auch wenn es sich total panne anhört aber bei dem Verdienst und bei den Arbeitszeiten hätte ich keine große Lust zuarbeiten. Will jetzt nicht sagen das ich dann lieber zum Arbeitsamt gehen würde, aber wenn ich mich nach der Ausbildung auf sowas einstellen kann dann frag ich mich ob der Beruf der richtige wäre vom Geld her. Also von der Arbeit ist er es bestimmt aber man muß ja auch leben oder? ICh meine man will sich ja auch eine Zukunft aufbauen. Da kann man ja wirklich nur hoffe das mit steigender Erfahrung as Gehalt auch um einiges steigt. cu ps. nichts gegen deine 1500€ brutto ich würde es warscheinlich auch tun aber "ok" wäre es nicht. Grundsätzlich gebe ich Dir recht. 1500€ ist nicht die Welt. Wenn Du aber wie ich nach der Umschulung wieder beim Arbeitsamt gelandet bist und nach Abzug der Fixkosten (Miete, Strom, Bausparer den einem die Bank aufgedrückt hat, damit die bestehende Überziehung nicht gekündigt wird, etc) nur umgerechnet etwa 4 € am Tag zum Leben hast, wirst Du bescheiden... Zitieren
MBaeuml Geschrieben 29. Mai 2004 Autor Geschrieben 29. Mai 2004 der "Das-Gehalt-ist-zu-wenig" Thread ist etwas weiter unten, hier wollte ich eigentlich wissen ob der Vertrag rechtlick ok ist und wie man das mit den garantierten (guten) Schulungen formulieren kann. gn8 Marc (jetzt halber Moderator ist ) Zitieren
XXCrashXX2 Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 @ MBaeuml sorry das ich deinen Thread etwas anders gebrauche. @ Schachcomputerfreak klar ist es bei Abeitsamt nicht besser. Aber stellt dir mal vor du haste ne Frau und ein Kind. Wie willst du da von 1000€ leben? Von einem Auto oder anderen Sachen mal ganz zuschweigen. Von Urlaub will ich gar nicht reden. Hab heute im TV gesehen das eine Erzieherin im Kindergraten 1200€ verdient von einer Krankenschwester mit 1500€ ganz zuschweigen. Da macht man sich schon seine gedanken. cu Zitieren
Code Poet Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 Da sehe ich das Problem, wenn man das Programmieren zum "Handwerk" machen will, um den Firmen das zu verbilligen... Zitieren
chickie Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 Hab heute im TV gesehen das eine Erzieherin im Kindergraten 1200€ verdient von einer Krankenschwester mit 1500€ ganz zuschweigen. Da macht man sich schon seine gedanken. cu Ist die Arbeit einer Krankenschwester was anderes als die eines FIs? Jaja ich weiss FI muss man mehr denken und viel besser sein, dafür haben Krankenschwestern nachtschicht etc. Klar sind 1.5k nicht viel, aber es ist ein Ausbildungsberuf und die tollen IT zeiten sind schon lange vorbei..... Aber wie schon gesagt, will MBaeuml ja dinge für seinen Vertrag und kein Mitleid dass er ja sooo wenig verdient Zitieren
mr.defender Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 Mal sollte sich die Bestimmungen zur Probezeit mal angucken. Meines Achtens ist sie bei dir unzulässig, da dein ehemahliger Ausbildungsbetrieb sehr wohl wissen wird, wie du arbeitest. Das ist nämlich der eigentlich Grund der Probezeit. Zitieren
Hawkeye Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 Mal sollte sich die Bestimmungen zur Probezeit mal angucken. Meines Achtens ist sie bei dir unzulässig, da dein ehemahliger Ausbildungsbetrieb sehr wohl wissen wird, wie du arbeitest. Das ist nämlich der eigentlich Grund der Probezeit. Du meinst, es waere unzulaessig bei der Uebernahme eines Auszubildenen eine Probezeit anzusetzen? Ich wuesste nicht, warum es das ist. Es ist ein neuer Arbeitsvertrag, somit ein neues Arbeitsverhaeltnis. Zitieren
Umbratus Geschrieben 30. Mai 2004 Geschrieben 30. Mai 2004 Soweit ich weiss is das normal dass man zur Übernahme ne neue Probezeit bekommt. Is ja auch ein neuer Arbeitsvertrag. Zitieren
viviane Geschrieben 31. Mai 2004 Geschrieben 31. Mai 2004 auch wenn ich mich jetzt bei den ach so tollen fachinformatikern unbeliebt mache (ich bin selbe eine), so bin ich auch gelernte krankenschwester und das gehalt 1.500 ist für eine krankenschwester extrem unterbezahlt. ich sitzte in der nw admin meines ehemaligen krhs und muss sagen, dass der job vorher stressiger, zeitaufwendiger, sehr viel verantwortungsvoller und arbeitsintensiver war. und es ist zum ****en, wenn fis mal wieder glauben, sie wären die krönung der beruflichen schöpfung. ich verdiene jetzt entschieden mehr und bin froh darüber, gerechtfertigt ist es nicht. (im verhältnis). jetzt dürft ihr meckern, aber die dinge sind, wie sie sind! viv. Zitieren
bimei Geschrieben 31. Mai 2004 Geschrieben 31. Mai 2004 jetzt dürft ihr meckern, .. Höchstens darüber, dass Du hier einen etwas ungerechtfertigten Rundumschlag an alle verteilst. Zitieren
bimei Geschrieben 31. Mai 2004 Geschrieben 31. Mai 2004 Hab heute im TV gesehen das eine Erzieherin im Kindergraten 1200€ verdient von einer Krankenschwester mit 1500€ ganz zuschweigen. Na also, dann passt das Angebot doch für einen Berufseinsteiger und es kann sich jetzt wieder auf MBaeuml's eigentliche Fragen konzentriert werden. Zitieren
MBaeuml Geschrieben 31. Mai 2004 Autor Geschrieben 31. Mai 2004 danke bimei gehalt scheint ja nun okzu sein, also weiter im text... ich hätte das gehalt durch XXX ersetzten sollen also wichtig ist mir eigentlich nur noch wie ich das mit den schulungen da reinschreiben kann. also z.B. eine CISCO Schulung und zwei von MS a 2 Tage. Wie hält man das am besten fest im juristen deutsch? Zitieren
IJK Geschrieben 31. Mai 2004 Geschrieben 31. Mai 2004 mmhh Das mit den (exakten) Schulungen solltest du dir getrennt vom Arbeitsvertrag zB vom Chef oder der Personalabt (je nach Größe) bestätigen lassen. Im AV finde ich es überzogen. Besser fände ich dann sowas wie "6 bezahlte Schulungstage für fachliche Schulungen" (also eben Cisco und Co) und "3 bezahlte Schulungstage für überfachliche Schulungen" (also Rhetorik, Führung, PES) oder so ähnlich... Viel Erfolg Michael Zitieren
lpd Geschrieben 1. Juni 2004 Geschrieben 1. Juni 2004 Nur eine Kleinigkeit : § 7 [..] Sobald das Dienstverhältnis gekündigt ist, kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen. Das liest sich so, als würdest du erst bei einer Kündigung ein Zeugnis bekommen. Das ist falsch, bzw. ungültig. Natürlich hast du einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Zwischenzeugnisse. Zitieren
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