Quoth Geschrieben 1. Juni 2004 Teilen Geschrieben 1. Juni 2004 Ich überlege zur Zeit ob ich den Motorrad-Führerschein (beschränkt - bin ja noch keine 25) machen soll ... Daher meine Frage - macht den eine® von euch gerade oder hat ihn kürzlich gemacht? Und welche Kosten kommen da so auf mich zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BaybeeK Geschrieben 1. Juni 2004 Teilen Geschrieben 1. Juni 2004 Da kannst du dich eigentlich ziemlich auf die Kosten des Auto-Führerscheins einstellen. Vielleicht ein bisschen weniger wenn man schon einen Führerschein hat (so etwa 200-500 € je nachdem). Du musst ja im Grunde nur lernen das Motorrad zu beherrschen, die Verkehrsregeln kennt man ja schon vom anderen Fahrunterricht. Aber natürlich kostet die einzelne Motorrad-Stunde ein paar Euro mehr (weil das Fahrschul-Auto ja hintendran mitfährt...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. D Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Hi, also ich bin grad dran den Führerschein für Auto, Motorrad und Anhänger(BE) zu machen *gggg* Also, ich bin mir nicht sicher, aber wenn du nur den Motorrad machst und schon den Autoführerschein hast ist es so das du nochmal in Theorie reinsitzen musst!!! heißt du brauchst Theoriestunden und Praxis Stunden. Wie schon gesagt wurde sind die Praxis Stunden teuerer als normale....also bei meiner Fahrschule kostet eine Stunde so 38-40€. Da musst halt schauen wieviel Stunden du brauchst, glaub 8-10 braucht man, und dan kommen halt die Kosten für Theoriestunden noch dazu... Prüfung Theorie kosten: xx€ Prüfung Praxiskosten: ca. 117€ Wenn ich daheim bin kann ich dir die genauen Preise kurz posten, da hab ich nämlich die Preisliste liegen (beschränkt - bin ja noch keine 25) was meinst du mit Beschränkt??? weil es gibt nur einen Führerschein, nur das du bis 25 bis zu ner grenze von ps(glaub bis 36ps) fahren darfst...heißt, kauf dir nen motorrad und mach ggf. ne sperre kein;) mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quoth Geschrieben 2. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 was meinst du mit Beschränkt??? weil es gibt nur einen Führerschein, nur das du bis 25 bis zu ner grenze von ps(glaub bis 36ps) fahren darfst...heißt, kauf dir nen motorrad und mach ggf. ne sperre kein Naja - das heißt halt so - wegen der beschränkten Leistung. Hab ich im Internet gelesen. :mod: Wäre echt super, wenn du das posten könntest, weil die Kosten schon einen großen Teil meiner Entscheidungsfindung ausmachen ... leider Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 hallo, Naja - das heißt halt so - wegen der beschränkten Leistung. Hab ich im Internet gelesen. :mod: Wäre echt super, wenn du das posten könntest, weil die Kosten schon einen großen Teil meiner Entscheidungsfindung ausmachen ... leider Du kannst auch die Prüfung in anderen EU Ländern machen( z.B. Griechenland). Hier brauchst du keine Mindestzahl an Fahrstunden, sondern gehst hin, zahlst die Prüfungsgebühr und machst die Prüfung. Bei Erfolg lässt du des dir in D eintragen. Am Besten ist es in Verbindung mit nem Urlaub, aber erst Prüfung und dann Party! Diese Aussage stammt vom Kollegen, der dass so gemacht hat. Für die Richtigkeit, übernehme ich keine Verantwortung! Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Du kannst auch die Prüfung in anderen EU Ländern machen( z.B. Griechenland). Hier brauchst du keine Mindestzahl an Fahrstunden, sondern gehst hin, zahlst die Prüfungsgebühr und machst die Prüfung. Bei Erfolg lässt du des dir in D eintragen. Am Besten ist es in Verbindung mit nem Urlaub, aber erst Prüfung und dann Party! Nach meinem Wissensstand klappt das nur, wenn du für eine entsprechende Zeit (>= 6 Monate) deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst. Ein Urlaub von zwei, drei Wochen würde demnach also noch lange nicht ausreichen, um dir den ausländischen Schein hier anerkennen zu lassen. Aber vielleicht wurde diese Vorschrift mittlerweile etwas aufgeweicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 hallo, Nach meinem Wissensstand klappt das nur, wenn du für eine entsprechende Zeit (>= 6 Monate) deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst. Ein Urlaub von zwei, drei Wochen würde demnach also noch lange nicht ausreichen, um dir den ausländischen Schein hier anerkennen zu lassen. Aber vielleicht wurde diese Vorschrift mittlerweile etwas aufgeweicht... wie gesagt ich hab nur die aussage wiedergegeben. aber: du hast einen eu führerschein, welcher in der ganzen eu gilt. soweit ich weiß gehört griechenland zu der eu dazu. es kann doch auch ein grieche zu uns kommen und einen schreinerbetrieb aufmachen, ohne dass er nen deutschen meisterbrief braucht! Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 du hast einen eu führerschein, welcher in der ganzen eu gilt. soweit ich weiß gehört griechenland zu der eu dazu. es kann doch auch ein grieche zu uns kommen und einen schreinerbetrieb aufmachen, ohne dass er nen deutschen meisterbrief braucht! Dem habe ich auch nicht widersprochen. Innerhalb der EU (und sogar noch viel weiter) werden viele nach den jeweils national geltenden Vorschriften abgelegte Prüfungen (darunter i.d.R. auch die für Handwerksmeister und Führerschein) gegenseitig anerkannt. Um aber Missbrauch zu verhindern (in diesem Fall Billig-FS im Urlaub) wird das an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. dass die Prüfung am Hauptwohnsitz abgelegt werden muss. Und maßgeblich für den Hauptwohnsitz ist, wo der Lebensmittelpunkt (über das Jahr gesehen) liegt; daher das mit den sechs Monaten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blondi Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung.php Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Stand: FeV-ÄndVO vom 7. Januar 2004 (BGBl. 2004 Teil I Nr. 2 S.43, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2004) II. Führen von Kraftfahrzeugen [...] (1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen — vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 — im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.[...] (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind, 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben, 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben, 4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder 5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist. [...] § 29 Verfahren bei Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (1) Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt haben, sind verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde unter Vorlage des Führerscheins registrieren zu lassen, wenn 1. sie die Fahrerlaubnis noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, 2. es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE oder D1E handelt. Personen, die unter § 7 Abs. 2 fallen, sind verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis unverzüglich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland registrieren zu lassen, sofern sie zu dem in Satz 1 Nr. 1 oder 2 genannten Personenkreis gehören.[...] Fazit: (1) Du musst dich mindestens 185 Tage im Ausland befinden um den Führerschein dort machen zu können (2) Du musst den Führerschein nicht unbedingt umschreiben lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quoth Geschrieben 2. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Grins - also die Bedinungen erfülle ich erst, wenn ich meine Greencard für die USA gewonnen habe ... also fällt das wohl eher flach, da ich nur noch 19,5 statt 185 Tage Urlaub für dieses Jahr habe ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 hallo, gut. Nachdem da steht: Stand: FeV-ÄndVO vom 7. Januar 2004 vielleicht ging das früher? Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blondi Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Kannst ja mal n halbes Jahr Auslandspraktika bzw. -Arbeit machen @antibiotik Zumindest gehts jetzt nich mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quoth Geschrieben 2. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 Hab ich vor - allerdings dann für immer und ewig - da ist mir dann der deutsche Schein relativ egal hauptsach ich kann dann in Amiland fahren he he he Nee aber zurück zum Thema - ins Ausland für den Führerschein geht nicht/lohnt sich nicht. Jetzt muss ich halt mal schaun, was der denn so in D kostet und mich dann entscheiden, ob ichs mir leisten kann oder net. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. D Geschrieben 2. Juni 2004 Teilen Geschrieben 2. Juni 2004 So...jetzt bin ich daheim ok hier die Preise: Ok ich weiß jetzt nicht ob du in Theorie musst!! Wenn ich nächste Woche in Fahrschule ghe dan frage ich mal meinen Fahrlehrer wie das ist!! Theorie Grundgebühr 229€ Normale Fahrstunden: 39€ Sonderfahrten(Autobahn etc): 45€ Thorie Prüfung:65€ Praxis Prüfung: 119€ Hmm weiß jetzt micht genau wieviel Praxis Stunden man jetzt benötigt...so um den dreh von 10 rum ka.. hoff mal das es dir was bringt mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quoth Geschrieben 3. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Danke für die Info! Wäre nett, wenn du fragen könntest - ansonsten ist das auch schon sehr hilfreich! Danke schön! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zRegler24 Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Pflicht-Sonderfahrten: (Wenn ich mich recht erinnere) 12 Stück 6 ÜberLand 4 Autobahn 2 Nacht Greetz, z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 Du musst auf jeden Fall in Theorie, ausser du hast die Theoretische Prüfung für A schon mitm Auto mitgemacht und das ist kürzer ein Jahr her. Wie oft is eigentlich egal, weils nichts an den Kosten ändert. Grundgebühr wär damit also fix + die beiden Prüfungsgebühren (wenn du Theorie doch schon hast nur eine). Dazu kommen die zwölf Sonderfahrten + normale Übungsfahrten. Hierbei lässt sich auch am meisten sparen, wenn du dich gut anstellst. Ich hab für meinen irgendwas um 800 + Prüfungsgebühr bezahlt. Is aber glaub ich schon ziemlich an der unteren Grenze (Zumindest ohne ******** bei den Sonderfahrten oder sowas). Achja zum Thema beschränkt: Unter 25 Jahren kann man in D nur A beschränkt machen. Bedeutet Leistungsgrenze 25 kW = 34 PS und zwar für zwei Jahre, danach bekommt man automatisch den normalen A ohne jede Beschränkung. Is übrigens nciht davon abhänig ob man in der Zeit überhaupt ein Motorrad hatte, bzw. gefahren ist. Ab 25 Jahre kann man A direkt machen. Dazu muss das Fahrschulmotorrad dann mindestens 60 PS (oder so) haben und man bekommt den A direkt. Macht man Ab(eschränkt) und wird vor den 2 Jahren 25, hat man übrigens Pech und muss trotzdem warten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 3. Juni 2004 Teilen Geschrieben 3. Juni 2004 wie muß man das denn beweisen mit dem Aufenthalt? Ich kann da doch genausogut auf Montage für ein halbes Jahr dort sein und hab deswegen meinen Wohnsitz auch noch in der BRD. Oder man arbeitet dort drüben ein Projekt ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.