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Geschrieben

Hab gestern durch Zufall im Stern gelesen, das wir Herrn Hartz auch eine mehr oder weniger schwerwiegende Stilblüte verdanken.

Gedacht war das ganze als Arbeitnehmerschutz um zu verhindern das Arbeitnehmer dauerhaft nur mit Zeitverträgen beschäftigt werden. Also heisst es wohl im Gesetzestext das ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber nur einmal mit einem Zeitvertrag beschäftigt werden darf.

Der Haken wird z. B. sichtbar wenn man eine ABM bei einer Stadtverwaltung gemacht hat und später versucht sich bei der selben Verwaltung auf eine befristete Stelle zu bewerben. Man darf nicht eingestellt werden.

Mich interessiert ob von Euch schon jemand negative Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht hat?

Hat vielleicht auch jemand positive Erfahrungen damit gemacht(man kann sich wohl bei erneuter, gesetzeswidriger, Einstellung auf Zeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagen)?

Greetz so far, freue mich auf Feedback

Geschrieben

Tja, ist bei uns schon seit 2 Jahren der Fall. Ich werde bis 2005 übernommen, danach darf ich mich nicht mehr beim Freistaat Sachsen bewerben, egal wo :( .

Es ist nicht gerade schön, wenn man Leute neu einstellt (geht ja durch Haushaltssperre usw ja nur begrenzt), diese sich an die Arbeit gewöhnen/ dann die Arbeit super machen und nach der Befristung sitzen die auf der Strasse und neue Leute müssen "angelernt" werden. Ist schon Veräppelung! Regt sich auch jeder drüber auf, aber es ist nunmal nicht zu ändern.

Geschrieben

Das heißt wenn ich jetzt einen Zeitvertrag von einem oder zwei Jahren bei einer Firam bekomme ... die mich nach Ablauf des Zeitvertrages nochmal einstellen will oder weiter beschäftigen will dann geht das nicht oder wie!?!?

Geschrieben
Das heißt wenn ich jetzt einen Zeitvertrag von einem oder zwei Jahren bei einer Firam bekomme ... die mich nach Ablauf des Zeitvertrages nochmal einstellen will oder weiter beschäftigen will dann geht das nicht oder wie!?!?

Doch klar :D - nur halt nicht befristet!

...bzw. kann man einen Zeitvertrag ja meist auch verlängern...

as-sassin

Geschrieben
Wie ist das eigentlich bei Azubi-Verträgen?

Das ist doch auch zeitlich begrenzt?!

Ausbildungsverträge fallen nicht unter das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).

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