Geller Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Hallo, ich beende am 24,06. meine Ausbildung zum Fisi. Deshalb wollte ich auch nächste Woche nochmal richtig schön meinen Urlaub verprassen. Doch da hat sich jetz rausgestellt, dass ich nur noch einen Tag habe? Grund dafür ist, die im Ausbildungsvertrag angegebenen Tage sind fehlerhaft. Heißt mir stand eigentlich viel weniger zur Verfügung. Hatte mich aber immer nach Vertrag gerichtet und so auch geplant. Kann man da irgendetwas tun? Oder schau ich nun in die Röhre? Greetz Geller Zitieren
Jaraz Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Kann man da irgendetwas tun? Oder schau ich nun in die Röhre? Imho ist ein Vertrag ein Vertrag. Falls nicht 260 anstatt 26 da drin steht, also ein grober Schnitzer, könntest du vielleicht dagegen angehen. Die genaue Rechtslage kann dir aber wohl nur ein Rechtsanwalt erläutern. Ob es sich lohnt wegen ein paar Tage sich mit dem Betrieb anzulegen, musst du selber wissen. Gruß Jaraz Nachtrag, wenn eine Übernahme sowieso ausgeschlossen ist, würde ich schon den Urlaub verlangen und notfalls einen Rechtsanwalt kontaktieren. Zitieren
Mark247 Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Kurzform: Du bist 6 Monate in Deinem Betrieb, also erhälst Du 6/12 * 26 Tage = 13 Tage Urlaub. Wenn Du dieses Jahr schon 12 verbraucht hast, dannst Du jetzt nur noch 1 Tag übrig. Zitieren
tine84 Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Mir gehts genauso wie dir. Ich hätte eigentlich die ganze Woche Urlaub Ich denke da kann man nicht viel machen. Bei dir steht sicherlich im Ausbildungsvertrag das deine Ausbildung bis zum 31.07. geht, da deine Prüfung aber eher ist und somit deinen Ausbildung früher abgeschlossen ist wird dein Urlaubsanspruch auch verkürzt. Zitieren
bimei Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Imho ist ein Vertrag ein Vertrag. Das ist aber u. U. schon dann nicht mehr der Fall, wenn sich die Urlaubsregelung aus einen Tarifvertrag ergibt. Ohne genauere Angaben über den Vertragswortlaut, Tarif oder nicht, usw., ist alles Spekulation, was man dazu sagen könnte. ;-) Zitieren
bimei Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Kurzform: Du bist 6 Monate in Deinem Betrieb, also erhälst Du 6/12 * 26 Tage = 13 Tage Urlaub. Jetzt musst Du nur noch erklären, woher Du die Weisheit der 26 Tage nimmst. Zitieren
tine84 Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Jetzt musst Du nur noch erklären, woher Du die Weisheit der 26 Tage nimmst. er ist sicherlich von 26 Tagen Urlaub ausgegangen. Dafür kannst du auch 24 oder 30 oder sonst was eintragen. Und dann die Berechnung durchführen. Zitieren
bimei Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Dafür kannst du auch 24 oder 30 oder sonst was eintragen. Und dann die Berechnung durchführen. Ist mir vollkommen klar. Die Nachfrage hat nur den Grund, hier nicht den Eindruck entstehen zu lassen, 26 Tage sind die Regel, bzw. alle haben immer mind. 26 Tage Urlaub. Ein Beispiel sollte man zu Vermeidung von Missverständnissen auch als solches kennzeichnen. ;-) Zitieren
Green Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Ich hatte vor meiner mündlichen Prüfung dasselbe Problem und hätte den Urlaub auch echt gebraucht um mich anständig vorzubereiten auf die Prüfung. Ich konnte mich dann darauf einigen, unbezahlten Urlaub zu bekommen. War mir im Endeffekt egal, Hauptsache ich hatte die Zeit zum Lernen. Vielleicht wäre das eine Lösung für dich?? Gruß ... Zitieren
W_Dave Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Besser wie wenn der Chef meint der Azubi hat Nebentätigkeiten und streicht im so eben aml 110 Überstunden! >>keine erfunden Geschichte!!!! Zitieren
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