Didjitalist Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hallo, mein Ausbilder wurde entlassen. Zwar bin ich hier von fachlicher Kompetenz umgeben, aber wer unterschreibt meine Azubi Nachweise und Entschuldigen usw. Die Firma muss einen neuen Ausbilder organisieren oder? Also jemand der den IHK Schein gemacht hat, unabhängig davon ob er Fachwissen hat oder nicht. Gab es im IT Bereich nicht eine Sonderregel? Schönen Gruß Andi
Gast vplus Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hallo, vor einem Jahr ist die AEVO für ein paar Jahre außer Kraft gesetzt worden. Deshalb ist es derzeit nicht mehr zwingend erforderlich, dass man, wenn man einen Azubi beschäftigt, gleichzeitig auch einen Ausbilder beschäftigen muss. Viele Grüße vplus
Didjitalist Geschrieben 8. Juni 2004 Autor Geschrieben 8. Juni 2004 Also lass ich meinen Abteilungsleiter Entschuldigungen und Nachweise unterschreiben? Er scheint momentan derjenige zu sein, der für mich verantwortlich ist.
soccer1981 Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hallo Hat sich deine Firma denn nicht die gegenüber geäußert, wie es jetzt für dich weiter geht und wer jetzt verantwortlich für dich ist? Das hätten sie ja mal tun müssen, oder seh ich das falsch? Ansonsten hat vplus Recht. Gruß soccer1981
robotto7831a Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Die Firma muss aber bekannt geben, wer der neue zuständige Ausbilder ist. Frank
Didjitalist Geschrieben 8. Juni 2004 Autor Geschrieben 8. Juni 2004 Hmm, da muss ich mal konkret nach fragen. Hier ist alles ein wenig durcheinander da es "gewisse Umstrukturierungen" gab und gibt und geben wird und bis jetzt hielt ich mich an den Abteilungsleiter. Aber wäre schon gut zu wissen wer der offizielle Ausbilder ist. Aber vielen Dank für die Hilfe Melde mich nochmal wenn ich Bescheid weiss...
Der Kleine Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hallo, vor einem Jahr ist die AEVO für ein paar Jahre außer Kraft gesetzt worden. Deshalb ist es derzeit nicht mehr zwingend erforderlich, dass man, wenn man einen Azubi beschäftigt, gleichzeitig auch einen Ausbilder beschäftigen muss. Viele Grüße vplusMoment mal bitte, es wurde befristet ausser Kraft gesetzt, daß der zuständige Ausbilder den Nachweis der berufs - und fachpädagogischen Ausbildung (sprich den Ada-Schein nach AEVO) vorlegt. Nicht ausser Kraft ist allerdings die persönliche und fachliche Eignung für die Ausbildung, sprich man benötigt schon noch einen Ausbilder (welcher fachlich einen Abschluss haben muss oder entsprechend lange Berufserfahrung. Soviel vom Kleinen, der dieses heute erst auf seinem AEVO - Lehrgang lernen durfte (und im Juli die Prüfung ablegen möchte).
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