Sonic83 Geschrieben 16. Januar 2001 Geschrieben 16. Januar 2001 Hallo FIler!! Ich hab mal ne Frage! Vielleicht kann sie mir jemand von euch beantworten! Ich habe so nebenher mitbekommenh , dass es jetzt nicht mehr zwingend notwendig ist, dass Berichtsheft zu schreiben. Ich habe gehört, dass es einem freigestellt ist, das Berichtsheft zu schreiben. Bei meiner Einladung zur Zwischenpfrüfung stand es auch nicht mehr mit drauf, dass man es mitbringen soll. Weiß vielleicht einer von euch Genaueres darüber! Ich hoffe auf zahlreiche Antwort MfG Sonic83
CaPPoCCinO Geschrieben 16. Januar 2001 Geschrieben 16. Januar 2001 Nein, davon weiss ich nichts! Zur Zwischenprüfung muss man es auch nicht unbedingt mitbringen, aber zur Abschlußprüfung, soviel weiss ich. Doch kläre mich auf, wenn ich falsch liege, will meinen ich lasse mich gerne von dieser unsinnigen Lasst befreien. bb Cappo
BlueScreen Geschrieben 22. Januar 2001 Geschrieben 22. Januar 2001 Tach allerseits (standardzitat eines bekannten ARD reporters (fussball)) hatte vor kurzem mit einem von der ihk ein gespräch gehabt, der hat zu mir gesagt das ich für meine abschlussprüfung kein berichtsheft vorlegen muss. fand ich natürlich ne geile sache, habe noch überhaupt nichts geschrieben und das seit ca 1.5 jahren, naja mann kann ja auch mal glück haben. dazu möchte ich noch sagen ich mache eine umschulung, wie es bei ner ausbildung aussieht die 3 jahre geht, ob man hier das berichtsheft vorlegen muss oder nicht kann ich dir leider nicht beantworten. have a nice day BlueScreen
kreisler Geschrieben 22. Januar 2001 Geschrieben 22. Januar 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von CaPPoCCinO: Nein, davon weiss ich nichts! Zur Zwischenprüfung muss man es auch nicht unbedingt mitbringen, aber zur Abschlußprüfung, soviel weiss ich.
FE Geschrieben 22. Januar 2001 Geschrieben 22. Januar 2001 Hi, ein Berichtsheft ist zu führen! Die IHK schaut aber erst danach, wenn es mit den Prüfungen knapp war.
peterb Geschrieben 22. Januar 2001 Geschrieben 22. Januar 2001 ... und noch einmal: Berufsbildungsgesetz BBiG § 39 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. ... 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hat SOWIE vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. ... UND sie sind spätestens bei der mündlichen Prüfung mitzubringen (... und so langsam glaube ich, das ich sie immer sehen will - keine Arme, kein Keks - kein Berichtsheft, keine Abschlussprüfung - spart Arbeit - für mich!) peterb
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