thiemo Geschrieben 10. Juni 2004 Geschrieben 10. Juni 2004 Hi zusammen, ich würde hier gern ein paar Meinungen zu folgendem Thema sammeln: In unserem Firmennetz gibt es einen Proxy (Squid auf SuSe). Ich habe diesen so eingerichtet, dass er beim Schreiben von Logfiles das letzte Oktett der IP-Adresse (von surfenden Clients) ausblendet. So lässt sich über die Logfiles also kein benutzerbezogenes Surfverhalten analysieren. Man sieht zwar aus welchem Subnetz die Anfrage kommt, nicht aber von welchem Client. So weit, so gut. Nun möchte ich gerne die Logfiles auswerten (Top-Ten Seiten; Auslastung zu unterschiedlichen Tageszeiten etc.). Der Betriebsrat stellt sich aber quer. Jetzt meine Frage: Solange keine benutzerbezogenen Daten ausgewertet werden kann der BR da doch nix machen, oder? Gruß Thiemo Zitieren
robotto7831a Geschrieben 11. Juni 2004 Geschrieben 11. Juni 2004 Melden sich die User bei euch am Squid an oder können alle ohne irgendein Passwort im Internet surfen? Man kann Squid so einrichten, dass er die Logfiles im Apache Format schreibt. Dann kann man webalizer drüber jagen und man bekommt ein paar schöne Statistiken. Man kann webalizer ja auch sagen, dass er bestimmte Grafiken oder Auswertungen nicht anzeigen soll. Frank Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. Juni 2004 Geschrieben 11. Juni 2004 Der Betriebsrat hat das Recht, sich Quer zu stellen. Das hängt aber davon ab, ob bei euch im Betrieb die private Internetnutzung (und sei es nur durch stillschweigendes Tolerieren) erlaubt ist oder nicht. Interessant dazu ist auch die Ausführung des Bundesverband Informationstechnologien, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). http://www.bitkom.org/de/publikationen/1357_7594.aspx Zitieren
bimei Geschrieben 11. Juni 2004 Geschrieben 11. Juni 2004 Jetzt meine Frage: Solange keine benutzerbezogenen Daten ausgewertet werden kann der BR da doch nix machen, oder? Wenn es überhaupt schon die Möglichkeit einer Auswertung von benutzerbezogenen Daten gibt, muss der BR einbezogen werden. Notfalls muss eben eine Betriebsvereinbarung her, in der aufgeführt ist, was ausgewertet wird. Zitieren
thiemo Geschrieben 12. Juni 2004 Autor Geschrieben 12. Juni 2004 Wenn es überhaupt schon die Möglichkeit einer Auswertung von benutzerbezogenen Daten gibt, muss der BR einbezogen werden. Notfalls muss eben eine Betriebsvereinbarung her, in der aufgeführt ist, was ausgewertet wird. danke erstmal für die hinweise der br ist in das thema mit einbezogen eine private internetnutzung ist nicht erlaubt eine auswertung mit webalizer o.ä hatte ich geplant...mir gehts mehr um die betriebsverfassungsthemen auf eine betriebsvereinbarung wirds hinauslaufen.....aber bis der br bei uns was entschieden hat....das dauert Zitieren
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