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Rechtsfrage zum Thema Tauschbörsen


kuekenMcNugget

Empfohlene Beiträge

wenn man es genau nimmt vielleicht schon. aber für den Eigengebrauch eigentlich nicht strafbar. Am TV kannst es ja auch aufnehmen und auf DVD brennen. Anders sieht es z.B. bei Premiere aus. Die PPV müssen sie vom Gesetz her mit Macrovision versehen. Die normalen filme kann man wieder schneiden. Nur weiß ich jetzt ned, wie die Lage ist, wenns über Kazaa oder so laufen würde. Denk mal da wärs illegal, weil du es ja jeden anbietest und dann nicht mehr der Eigengebrauch zutrifft.

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Es gibt juristisch einen Unterschied zwischen dem Aufnehmen eines Streamings (zB Rockpalast live) und dem Saugen der Aufnahme. Das erstere läuft unter "private Verwendung", beim zweiten verletzt du ggf. das Urheberrecht des Senders, falls dieser zB davon Videos vertreibt...

Mehr dazu auf gema.de bzw. einschlägigen Seiten - auch wenn vieles Gummi bleibt ;)

LiGrü

Michael

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