MBaeuml Geschrieben 14. Juni 2004 Geschrieben 14. Juni 2004 So bin soooo kurz davor den Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Allerdings endet meine Ausbildung am 10.7. (am 9. ist Prüfung und mir reicht ne 5 *g*), der Arbeitsvertrag gilt aber erst ab dem 1.8. So mein Chef hätte es halt gerne das es der 1.8. bleibt, warum auch immer. Mir wäre es lieber wen er den 10.7. nehmen würde. Wegen Bezahlung usw. ist eigentlich kein Problem, kriege jetzt schon "normalen" Lohn. Wir wollen das nur irgendwie beide rechtlich einwandfrei festhalten. Müssen wir da extra einen Übergangsvertrag oder so machen? Er wollte nochmal den Steuerberater fragen.(warum eigentlich Steuerberater???) Wie machen andere Betriebe das? schon mal Danke für die Antworten Marc PS: Hey ich hab schon nen neuen TFT bekommen und der Tablet PC (da zahle ich zu) folgt. Nicht mehr der "dumme" Azubi zu sein hat auch Vorteile Zitieren
SaPaul Geschrieben 14. Juni 2004 Geschrieben 14. Juni 2004 Bei mir war der Tag nach Präsi und Fachgespräch der erste Tag des neuen Vertrags. Der Vertrag wurde auch erst aufgesetzt, als dieser Termin bekannt war (was recht früh der Fall war, da mein Ausbilder in meinem PA sitzt) Zitieren
MBaeuml Geschrieben 14. Juni 2004 Autor Geschrieben 14. Juni 2004 Ja eben so will ich das ja auch haben. Keine Ahnung was da Probleme geben soll. Vielleicht ist der Steuerberater (der macht unsere Gehälter) zu dumm einen Monat halb so und halb so abzurechnen zumal er das ja gar nicht mehr muss und das schon längst Geschichte ist, schließlich bekomme ich ja nun schon seit gut nem halben Monat volles Gehalt. Da mußte er auch erst so 2 Wochen Azubigehalt und den Rest normal rechnen. Naja mal abwarten, mein Chef meinte nur er will nächste Woche den Vertrag haben sonst sucht er sich vielleicht doch noch einen neuen Azubi. (er will eigentlich keinen neuen, weil wir genug Leute sind, aber sämtliche Arbeitsämter der Umgebung bimmeln hier alle 2 Wochen durch *gg*) Zitieren
ingh Geschrieben 15. Juni 2004 Geschrieben 15. Juni 2004 Allerdings endet meine Ausbildung am 10.7. [...] , der Arbeitsvertrag gilt aber erst ab dem 1.8. Wenn es beim 1.8. bleibt, denk dran, dich am Tag nach deiner Prüfung beim Arbeitsamt zu melden. Die werden dich zwar kaum für die paar Tage vermitteln, aber es ist wichtig, damit auch während dieser Zeit deine Sozial- und Krankenversicherung weiterläuft! Zitieren
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