U-- °LoneWolf° Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Hallo zusammen, kennt sich jemand hier vielleicht mit folgender Problematik aus ? Zu meiner Situation ich war drei Wochen auf grund eines Krankenhaus Aufenthaltes Krank geschrieben (Bzw. nicht in der Berufsschule). An meine ersten Berufsschultag sollten wir dann ein Klasseenarbeit schreiben von der ich nicht wirklich etwas wusste (obwohl ich mich bei Klassenkameraden erkundigt habe). Deshalb hab ich den Lehrer gefragt ob es ok währe wenn ich die arbeit in einer Woche nachschreiben würde. Da in der Arbeit stoff abgefragt wurde von dem ich nie etwas gehört habe. Der Lehrer meinte ich müsste sie mitschreiben, na ja das Ergebnis kann man sich mit Sicherheit vorstellen. Jetzt meine frage war es ok das ich diese mitschreiben musste ? oder kann ich da im nachhinein noch was Tran tun z.b. das ich die arbeit neu schreiben darf oder so? schon mal danke im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Was hast du den für einen Netten Berufsschullehrer? Also ich würde da notfalls auch mal zu deinem Ausbilder gehen und dem das sagen (der weiß ja nun von deinem Krankenhausaufenthalt) Das ER dann noch mal in der Berufsschule anruft und mit dem Leiter darüber redet das du die noch mal schreiben kannst... Ansonsten sprich selber mal mit dem Leiter der Schule... und versuche das zu klären Als Entschuldigt (Krank geschrieben) warst du ja gemeldet (oder?) Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 würde für mich auch keinen Sinn ergeben drei Wochen krank zu sein bzw. länger, komme dann in die Schule und schreib ne Klausur. Als Lehrer müsste man für sowas Verständnis haben und denjenigen an einem anderen Tag schreiben lassen. Bei uns wurde es so gehandhabt, das diese dann Tage später in einer Parallelklasse geschrieben wurde und falls es da keine gab, halt mal so im Unterricht. Allerdings gab es bei manchen Lehrern auch die Möglichkeit, falls du eine schlechte Note hattest, sie nochmal zu schreiben. Natürlich nicht mehr die gleiche Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Normal heisst es, dass man den Stoff nachholen muss. Aber dazu muss man z.B. an Tag 1 wieder da sein und an Tag 2 mitschreiben. Aber einen Tag um die Sachen zu kopieren etc. sollten (müssten?) die dir schon geben. Zumind. war das bei uns immer die Sprachregelung, ob das wo steht weiss ich leider nicht. Gerade in BS Klassen, wo nicht alle in der nähe wohnen und nicht jeder jeden wirklich kennt.....ist es wohl schwer, den Stoff ausserhalb der Schule zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 15. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Ich sehe das auch so wie ihr nur mein lehrer ist da vermutlich anderer meinung hab auch im nachhinein mal mit ihm geredet. Ich komm zwar auf dem JZ auf ne 3 aber ärgen tuts mich halt trotzdem. achja und ich war für die 3 wochen schulunfähig geschrieben ( der mist hat mich noch 6 € gekostet). Das Problem ist halt das der Lehrer meinet ich hätte mich halt informieren solllen tja nur wie ihr das auch schon gesagt habt ist es halt schwierig vor allem wenn man dann gesagt bekommt " ne wir haben nichs neues gemacht ". Achja mit der Ausbilderin habe ich schon gesprochen, die bekommt sowieso jede arbeit vorgelegt. Habe ihr die sache dann auch erklärt aber gesagt das ich mich erst mal selbst drumm kümmern wollte. Hoffe halt das jemand dazu vieleicht ne rechtsgrundlage kennt? PS: wer nen fehler findet darf ihn behalten hab grad keine zeit daruf zu achten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Ich sehe das auch so wie ihr nur mein lehrer ist da vermutlich anderer meinung hab auch im nachhinein mal mit ihm geredet. Ich komm zwar auf dem JZ auf ne 3 aber ärgen tuts mich halt trotzdem. Hoffe halt das jemand dazu vieleicht ne rechtsgrundlage kennt? Wenn du im Krankenhaus gelegen hast, hattest du ja eigentlich genug Zeit dir den Stoff ohne die Schule anzueigenen. Wenn man dann allerdings Klassenkameraden hat, die einen mit falschen Infos füttern ist das so aber auch nicht möglich. Bei uns wurde es im übrigen aber so gehandhabt, das du eine Klausur mit schreiben musstest egal ob du dem Unterricht beigewohnt hast oder krank warst. Wenn du die Arbeit nicht neu schreiben darfst, frag nach einer Möglichkeit, deine Note zu verbessern und zu zeigen, dass du den verpassten Stoff nach gearbeitet hast. Ein Referat z.B. oder eine zusätzliche mündliche Prüfung. So haben manche Lehrer bei uns denen eine Chance gegeben, die auf Grund von Fehlzeiten die Klausuren schlechter geschrieben haben. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Wenn du im Krankenhaus gelegen hast, hattest du ja eigentlich genug Zeit dir den Stoff ohne die Schule anzueigenen. nicht jeder liegt z.B. mit nem Gipsbein im Krankenbett und kann sich die Zeit mit lernen vertreiben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Hi, ich weiß nicht wie alt und wie groß dein Selbstvetrauen ist und wahrscheinlich werden mir die Lehrer den Kopf abreißen, aber ich hätte meinen Ausbilder direkt angerufen und im Notfall den Sachverhalt auf den Klausurbogen geschrieben und das dann ohne weitere Bearbeitung abgegeben. Natürlich kann man sich den Stoff besorgen, aber wenn man im Krankenhaus liegt hat man wahrscheinlich auch andere Sorgen. Eine Klausur zu schreiben wo du nix vom Stoff kennst, bringt dir, dem Lehrer und dem Betrieb nix. Rechtsgrundlage ist jetzt im nach hinein allerdings auch kindisch, wenn es nicht versetzungsgefährdend ist oder die Verkürzung verbaut, lass es darauf beruhen und sehe es als Lektion fürs Leben an. Das BS Zeugniss interessiert in den meisten Fällen sowieso niemanden. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Ich habe es auch oft mit Schülern zu tun, die mal gefehlt haben und dann meinen, Sie müssten eine extra Klassenarbeit bekommen. Deswegen gibts bei mir auch die Regel, dass Fehlzeiten nicht berücksichtigt werden. Dein Fall liegt aber definitiv anders. Von einer Rechtsgrundlage in der Richtung habe ich noch nichts gehört. Aber mit ein bißchen gesunden Menschenverstand und evtl. Hilfe von deinem Ausbilder sollte sich der Kollege schon überzeugen lassen. Im Übrigen fände ich es gut, wenn zuvor (auch von deinem Ausbilder) das Gespräch mit dem Kollegen gesucht wird und erst danach die Schulleitung kontaktiert wird. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Ich hab erstmal eine grundsätzliche Nachfrage: ich war drei Wochen auf grund eines Krankenhaus Aufenthaltes Krank geschrieben (Bzw. nicht in der Berufsschule). achja und ich war für die 3 wochen schulunfähig geschrieben. Heisst das, Du warst drei Wochen im Krankenhaus, oder Du warst drei Wochen arbeitsunfähig geschrieben nach einem Krankenhausaufenthalt, oder warst Du für die Zeit nur schulunfähig geschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 15. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Alles klar vielendank. bei der Rechtsgrundlage ging es mir nur darum das ich was in der hand habe. Damit ich sagen kann normalerweis hätte das so laufen müssen, da dieser Lehrer doch sagen wir etwas ...........( Ok an dieser stelle hör ich jetzt besser auf) schwierig ist.Ich werd dann nochmal mit ihm drüber reden mit dem ausgleichen is nich da die arbeit ne Fünf war ich komm halt noch auf ne drei das ist zwar ok aber ich finde die ganze sache halt einfach nicht ok. ABer wie gesagt vielen dank nochmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 ich kenne es so: wenn man krank war, dass man sich die unterlagen selber holen muss und die Arbeit mitschreiben muss. Der Rest liegt im ermessen des Lehrers. Aber wie gesagt, so war die Regelung bei uns an der schule. Dass es nicht immer fair ist, damit musste ich auch leben. aber ich würde an deiner stelle fragen, ob es die möglichkeit eines mündlichen tests gibt, um die note wenigstens ausgleichen zu können. gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schachcomputerfreak Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 www.bildungsserver.de und geh auf die Links zu Deinem Bundesland. Da wirst Du dann irgendwo schon fündig. Steht in der Schulordnung was drin, dass Du die Klausur nicht hättest mitschreiben müssen, dann hast Du gute Karten. Steht sowas nicht drin... Leider verloren. Wenn das allerdings eine normale Klausur war (und keine Ex) dann war die bekannt und angesagt. Da hätte ich mich halt einen Tag länger krank schreiben lassen (das wird jeder einigermaßen verständnisvolle Arzt machen, wenn Du 3 Wochen krank warst und dann eine Klausur hast). Wenn Du von Deinen Klassenkameraden keine Info darüber gekriegt hast, dann hast Du allerdings definitiv die falschen Freunde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 16. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. Juni 2004 Hi also ich hatte ca 1,5 Wochen Krankenhaus aufenthalt in denen ich mein zimmer 6 tage nicht verlassen durfte ( das ist allerdings ein anderes thema Fehler des Krankenhauses). Danach habe ich noch 1,5 wochen zuhause Verbracht in denen ich ebnefals liegenbleiben musste bzw. nicht sonderlich mobiel war in dieser zeiz habe ich versucht mich zu informieren aber erhielt als antwort nur das nichts neues gemacht wurde. Somit hatte ich erst an meinem ersten schultag über die inhalte der Klassenarbeit erfahren. Hinzukomment wurden in dieser zeit themen behandelt von dennen ich noch nie etwas gehört habe. is halt ne .......... Situation, mich Ärgert das halt einfach auch grundsätzlich und ich hätte gerne ein chance bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 16. Juni 2004 Teilen Geschrieben 16. Juni 2004 Und du hast nicht die Chance, deinen Note mit einer Zusatzleistung (Referat,...) zu verbessern? Bei uns wurde es imme so gehandhabt, dass man auf jeden Fall die Klassenarbeit mitschreiben musste, auch wenn man krank war und die Arbeit am ersten Tag nach Rückkehr in die Schule geschrieben wurde. Aber unsere Lehrer haben denjenigen, die eine AU hatten, dann immer die Möglichkeit gegeben ihre Note mit einem Referat aufzubessern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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