jesusfreak83 Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 ich habe Anfang nächster Woche meine Präsentation und somit Ausbildungsende. Eingestellt werde ich dann zum 1.7. ich muss mich fuer die Woche ja arbeitslos melden, wegen den Soziversicherungen usw. was sagt man denen da, ich fange am 1.7 wieder an oder was macht man? danke fuer eure hilfe Zitieren
lpd Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 was sagt man denen da, ich fange am 1.7 wieder an oder was macht man? Das ist kein Drama. Zum Arbeitsamt gehen, arbeitslos melden, mit dem Antrag auf ALG wirst du zum Arbeitsvermittler geschickt, dem sagst du das (Er fragt dich ohnehin, ob du etwas in Aussicht hast), Nachweis (Vertrag) mitnehmen, ihm zeigen, fertig. Zitieren
jesusfreak83 Geschrieben 16. Juni 2004 Autor Geschrieben 16. Juni 2004 und wenn ich da noch keinen arbeitsvertrag habe? was zeige ich dem dann als nachweis? wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus? die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient? Zitieren
lpd Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 und wenn ich da noch keinen arbeitsvertrag habe? was zeige ich dem dann als nachweis? wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus? die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient? Das sagst du das genau so. Allerdings gilt dann für dich, dass du alles tun musst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden, soll heissen, das Motto lautet "Ich bewerbe mich weiter, solange ich noch keinen Vertrag in der Hand halte". Es gelten dann für dich die Pflichten eines Arbeitslosen genau so wie für jemanden, der keine Stelle in Aussicht hat (Verfügbarkeit, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge von der Agentur, usw.) Grundlage für das ALG sind die letzten 7 Jahre, da wird der Durchschnitt ermittelt und davon dann ... ich glaube, + / - 60% genommen. Wenn du nur drei Jahre gearbeitet hast (Ausbildung), dann werden nur diese drei Jahre auch tatsächlich berücksichtigt. Zitieren
Gast Saesh Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 Also ich habe gestern Prüfung gehabt. Habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet und gesagt, dass ich bis morgen arbeitslos bin Da mussten die selber schmunzeln Zitieren
Soulmate Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 Also ich hatte damals 5 tage zwischen Ausbildungsende und neuer Arbeitsplatz... Bin da hin und habe gleich gesagt das ich mich nur wegen der Versicherungen melde... da ich in 5 Tagen einen neue Stelle anfange... die kennen so was ja nun schon zu genüge.. (bist ja nicht der erste Azubi dem es so geht) Ich mußte auch keinen Vertrag oder so vorzeigen auch nicht zu einem Arbeitsvermittler... Man fühlt einen Wisch aus der Beamte vom Arbeitsamt zeichnet da was gegen (Stempel usw.) und dann kann man wieder gehen... Alles kein Drama und Alltag für die beim Arbeitsamt... Nadine PS du meldest dich NUR Arbeitslos nicht Arbeitssuchend ist ein unterschied... Zitieren
lpd Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 PS du meldest dich NUR Arbeitslos nicht Arbeitssuchend ist ein unterschied... Arbeitssuchende beziehen keine Leistungen vom Arbeitsamt (und werde damit auch nicht versichert), Arbeitlose schon. Zitieren
bimei Geschrieben 16. Juni 2004 Geschrieben 16. Juni 2004 wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus? die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient? Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Quelle u. a. Arbeitsamt. Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47701 Zitieren
jesusfreak83 Geschrieben 16. Juni 2004 Autor Geschrieben 16. Juni 2004 ach ja, was sagt das Arbeitsamt dazu, das ich im selben Betrieb nach einer Woche Arbeitslosigkeit wieder anfange, indem ich Ausbildung gemacht habe...? Zitieren
Zornas Geschrieben 18. Juni 2004 Geschrieben 18. Juni 2004 Nix! Die sind froh, dass sie dich wieder los sind! Bis denn Zornas Zitieren
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