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Prüfung nicht bestanden weil 0,1 Punkt Fehlte


Gysmo

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Hey Leute,

ich glaube mich verfolgt das pesch, ich habe meine Prüfung um 0,1 Punkt leider nicht bestanden. War total sauer das es mich um 0,1 Punkt meine Prüfung gekostet hat. Jetzt muß ich in die Nachprüfung. Habt ihr alle bestanden?

Gruß Gysmo :confused: :confused: :(:(:(

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wie geht das???

ich weiß nur dass es als kleinste Punktezahl in einer Aufgabe 1/2e Punkte gibt, und beim Eintragen der Punkte wird laut einem Lehrer von mir aufgerundet! Also kapier ich nicht wie du um 0.1Punkt durchgefallen bist!

Aber wenn ich falsch liege belehrt mich besseren.

cu

didii

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wie geht das???

[...] , und beim Eintragen der Punkte wird laut einem Lehrer von mir aufgerundet! Also kapier ich nicht wie du um 0.1Punkt durchgefallen bist!

Vielleicht meint er die mündliche Prüfung? Und er hat da 49,4 (knapp an der Note "4" vorbei) oder gar nur 29,4 (Note "6") Punkte erreicht?

Bei der Präsi werden üblicherweise die Einzelwertungen der Prüfer arithmetisch gemittelt. Und da sind solche Werte normal.

gruss, timmi

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@Gysmo

Bist du sicher, dass dein IHK dann aufgerundet hätte? Die meisten machen es nämlich nicht.

Sei mir nicht böse. Aber eigentlich solltest du dich nicht über das "Nicht-Aufrunden" der IHK ärgern, sondern über dein schlechtes Ergebnis, was ja nicht an der IHK liegt. Sehe es doch mal so, du hast jetzt die Chance in einem halben Jahr mit viel Fleiß ein deutlich besseres Ergebnis zu erlangen.

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Bist du sicher, dass dein IHK dann aufgerundet hätte? Die meisten machen es nämlich nicht.

Gerunde hin, gerunde her. Der PA entscheidet bei solchen Ergebnissen grundsätzlich über bestanden oder nicht bestanden. Man darf unter bestimmten Gesichtspunkten auch bei 48 Punkten (o.ä.) ein bestanden aussprechen.

Notwendig dazu ist aber die Überzeugung, daß die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbildung beim Prüfling vorhanden sind.

Schliesslich ist in manchen Ausnahmesituationen durch den PA nicht die komplette Lebensplanung eines Prüflings über den Haufen zu werfen.

PS: Ich denke da an Schwangerschaft des (hier weiblichen) Prüflings, bzw. an einen schon bei Bestehen festen Arbeitsvertrag in einer, nahe an der 30 % - Arbeitslosenquote - Marke liegenden Region etc.

Ganz unmenschlich sind wir da auch nicht.

Also : Als PA darf man rechnen, man darf lange beratschlagen, man darf Ausrutscher in der Prüfung leicht korrigieren und man darf menschlich bleiben.

Natürlich nur, wenn wir kein schlechtes Gewissen dadurch bekommen sollten.

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@Der Kleine

Gilt das auch für die schriftliche? Um die geht es hier nämlich. Der PA weiß doch bei der Korrektur der schrifltichen Prüfung absolut nichts persönliches über den Prüfling. Bei der mündlichen kann ich das ja nachvollziehen, was du hier geschrieben hast, aber nicht bei der mündlichen. Werden die schriftlichen Prüfungen nicht anhand der Prüflingsnummer sozusagen anonymisiert, so dass der PA gar nicht weiß, wessen Prüfung er da gerade korrigiert? Wäre dies anders, würde ich ehrlich gesagt an der Gerechtigkeit der Benotung zweifeln.

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@Der Kleine

Gilt das auch für die schriftliche? Um die geht es hier nämlich. Der PA weiß doch bei der Korrektur der schrifltichen Prüfung absolut nichts persönliches über den Prüfling. Bei der mündlichen kann ich das ja nachvollziehen, was du hier geschrieben hast, aber nicht bei der mündlichen. Werden die schriftlichen Prüfungen nicht anhand der Prüflingsnummer sozusagen anonymisiert, so dass der PA gar nicht weiß, wessen Prüfung er da gerade korrigiert? Wäre dies anders, würde ich ehrlich gesagt an der Gerechtigkeit der Benotung zweifeln.

Anonymisiert? Nein. Es steht schon der vollständige Name auf den Lösungsbögen.

Dazu passend gibt es dann die Doku. Und im Endeffekt das Fachgespräch.

Mir sagen aber die Namen nicht unbedingt etwas aus. Ich schaue meist erst auch nach meiner Kontrolle etwas detaillierter auf das Prüflingsblatt (mit Geburtsdatum, Nationalität, Projekt, Auflagen, Ausbildungsbetrieb, Umschulung oder Erstausbildung etc.)

Sicher sind persönliche Belange in der schriftlichen nicht Entscheidungskriterium über gut und böse. Aber gerade in den Ganzheitlichen sind die Fragestellungen und die Lösungshinweise schon ein Indiz auf die Schwierigkeiten, die einen Prüfer erwarten.

Wenn es in der schriftlichen nicht reicht (Ich rede hier nicht unbedingt von 10 fehlenden Punkten, sondern von 1 - 2 ), dann verlagert sich das ganze Problem in die anfolgende MEPR.

Und dort brauchen wir im Ende ein gutes Gewissen, welches wir aber nicht immer haben können.

*Ich denke an unseren Kandidaten, der im dritten und damit letzten Versuch selbst die nur geforderten 51 % in der MEPR nicht erreicht hat - traurig aber mit guten Gewissen war einfach nichts zu machen*

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Wir hatten in München heute genau deinen Fall, also 49,4 als Ergebnis aus GH1, GH2 und WISO. Bei uns liegt das daran, dass die "elektronsichen" Werte aus WISO quasi "ungeprüft auf derartige Fälle" zusammengerechnet werden und dann in wenigsten Ausnahmefällen diese Ergebnisse rauskommen. Klar wird dann (sogar in meinen Augen berechtigt) Einsichtnahme verlangt - und die 0,1 Punkte werden wir vorauss. in GH1 bzw. GH2 finden ;) ;) ;)

Bitte aber noch Mal um Verständnis - wir machen IT. Lasst doch mal Maschinen machen und beschwert euch danach. Und wenn dann die Maschinen kontrollierenden Menschen zusammen sitzen, dann wird i.d.R. das Ergebnis passen. Wir sind alle Menschen.

LiGrü

Michael (der nun neugierig den Threadersteller fragt, was bei ihm rausgekommen ist?)

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