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Geschrieben

Hallo zusammen,

da meine Frage in einem Prüfungsthread weiter unten irgendwie verloren gegangen ist, hier noch einmal in einem extra Thema...

Wie sieht das eigentlich mit der Einsichtnahme in die schriftliche Prüfung aus? Kann man das so ohne weiteres anfordern oder ist das normalerweise nicht so einfach von IHK-Seite aus zu entscheiden?

Ich wüsste nämlich schon gerne, was ich alles so falsch gemacht habe.

Aus Fehlern sollte man ja schließlich auch lernen... ;)

Geschrieben

Standardablauf dürfte sein: Du hast das Recht der Einsichtnahme. Du beantragst dieses Recht bei deiner zuständigen IHK, teilweise dürfte telefonisch ausreichen. Du bekommst einen Termin der Einsichtnahme vor Ort. Du darfst dort einsehen, nicht aber kopieren oder mitnehmen.

Wenn du willst, kann zu einem Termin dein PA - Vorsitzender zur Begründung der Einschätzung hinzugezogen werden. Dieses bedarf allerdings einer gezielten Terminabsprache.

Bei begründeter Fehleinschätzung durch den PA (was eher unwahrscheinlich sein dürfte) kannst du weitere Schritte in Erwägung ziehen.

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