Der Kleine Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 ERD, PAP, Struktogramme sind jedoch Planungsunterlagen. Sie sind kein Nachweis dafür, dass diese Planungen auch in irgendeiner Form realisiert wurden.!Sorry, man erkennt mit diesen Planung inklussive des angehängten Quelltextes sowie der Beschreibung in der Doku mehr an der Umsetzung, als an einfachen (auch schnell zusammenklickbaren) Screenshots. Wichtig ist die Stimmigkeit im Ablauf des Projektes. Schliesslich geht es um Projektmanagement, nicht um Produktpräsentation, wofür wiederum Screenshots geeigneter wären. Ich habe nicht's gegen Screenshots, nur sie müssen an der richtigen Stelle in der Doku den richtigen Aussagengehalt einnehmen und nicht eine Form der Erreichung der Seitenzahl in einer 10seitigen Doku sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasenfuss Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 Sorry, man erkennt mit diesen Planung inklussive des angehängten Quelltextes sowie der Beschreibung in der Doku mehr an der Umsetzung, als an einfachen (auch schnell zusammenklickbaren) Screenshots. Wichtig ist die Stimmigkeit im Ablauf des Projektes. Schliesslich geht es um Projektmanagement, nicht um Produktpräsentation, wofür wiederum Screenshots geeigneter wären. Ich habe nicht's gegen Screenshots, nur sie müssen an der richtigen Stelle in der Doku den richtigen Aussagengehalt einnehmen und nicht eine Form der Erreichung der Seitenzahl in einer 10seitigen Doku sein. Hmmm, liest du eigentlich meine Postings? Es geht mir nicht um die Screenshots! Es geht mir um einen Nachweis, dass die Planung auch in ein Programm umgesetzt wurde. Ich sage, dass Screenshots zu diesem Nachweis nützlich sind. Du schreibst doch oben selber: "inklussive des angehängten Quelltextes" Damit ist doch ein Nachweis erbracht ... und ich bin als Prüfer glücklich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 Sorry, wir diskutieren als Kollegen doch beide in die gleiche Richtung mit denselben Argumenten, nur wählen wir andere Worte. Screenshots können hilfreich sein. Screenshots sind kein muss. Screenshots dürften einen Anhaltspunkt auf die Existenz von Programmen geben (wobei ich als Kaufmann die technische Problemrealisierung durchaus berechtigt anzweifeln mögen könnte). Da gibt es aber auch mehrere Anhaltspunkte. Mehr nicht. In der Summe geht es um den Gesamteindruck des vorgestellten Projektes inklussive der abgegebenen Doku. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasenfuss Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 @Der KleÃne Weise Worte Wir meinen beide dasselbe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jesusfreak83 Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 ich habe die Doku nur grob ueberflogen, ich kenne die IHK Bewertungskriterien auch nciht, aber ich habe nichts zur Durchfuehrung gefunden, du hast zwar viel geplant, aber keine PAPs, Struktogramme, Klassendiagramme oder sowas, die fehlen völlig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 18. Juni 2004 Teilen Geschrieben 18. Juni 2004 Zum Umfang: Laut den mir vorliegenden Informationen soll dieser 10-15 Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten! Unterschreiten wohl auch nicht, zumal es auch schwer ist den Anforderungen mit weniger Umfang gerecht zu werden... Allgemein gilt auch hier: Qualität vor Quantität! Und wenn die Doku eh shclecht ist, wird sie auch nicht besser bewertet wenn der arme prüfer vier mal lange dran lesen (leiden) muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 18. Juni 2004 Teilen Geschrieben 18. Juni 2004 Das mit dem Umfang ist auch wieder IHK abhängig. Bei uns (IHK Heilbronn-Franken) sollte der Umfang sowohl bei SI´s als auch bei AE´s den Umfang von 10-15 Seiten zzgl. Anhang nicht überschreiten. Aber bei uns hats anscheinend einer geschafft, 6 Seiten inklusive Inhaltsverzeichnis und allem drum und dran abzugeben... :eek: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 18. Juni 2004 Teilen Geschrieben 18. Juni 2004 Ok, ich gebs zu, ich bin weder AEler, noch Prüfer der das verstehen müsste. Aber was ich mich, nachdem ich deine Doku gelesen habe, frage ist: Und was hast du gemacht? Da steht ewig viel drin, wie es mal sein soll, dann ein Teil, welche Funktionen eine bestehende Lösung bietet, aber nichts dazu, wie das ganze umgesetzt wurde. Oder hab ich den Teil überlesen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gicio Geschrieben 18. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2004 Ok, ich gebs zu, ich bin weder AEler, noch Prüfer der das verstehen müsste. Aber was ich mich, nachdem ich deine Doku gelesen habe, frage ist: Und was hast du gemacht? Da steht ewig viel drin, wie es mal sein soll, dann ein Teil, welche Funktionen eine bestehende Lösung bietet, aber nichts dazu, wie das ganze umgesetzt wurde. Oder hab ich den Teil überlesen? Doku --> 4.3.1 ... ich bin der wo xxx (3 * x !!!) steht gicio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milkcat Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 - Die anhänge werden nicht mit in der doku gezählt, da fängt man in römischen zahlen an und vor allem von vorne also I, II , III , IV usw. ach herje, ich habe auch keine römischen Zahlen verwendet. Wieviel Minuspunkte gibt es denn für so was??? *langsam angst bekommt* ich habe das so gemacht: 5 Anhang 15 (Seitenzahl) A Pflichtenheft 16 A.1. .... B Glossar (als Beispiel) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Seitenzahlen und Anhänge das mit den römischen, griechischen und ägyptischen Zahlen halte ich für Mumpitz... Wenn ein eindeutiges System erkennbar ist, dann ist das für den PA ok. Wobei ich schon Helden a) ohne Seitenzahlen und mit Seitenzahlen, die nicht im Inhaltsverzeichnis sind hatte - und das ist PUNKTABZUG!!! LiGrü Michael (Zahlenfetischist) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gicio Geschrieben 22. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 BTW: gibt es irgendwo gesetzliche Vorschriften wie eine Doku aussehen soll? Oder macht jede IHK das was sie will? gicio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 BTW: gibt es irgendwo gesetzliche Vorschriften wie eine Doku aussehen soll? Oder macht jede IHK das was sie will?Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Ja, es haben sich sogenannte Richtwerte für Veröffentlichungen etabliert, wie hier weiter oben zu lesen ist. Schön wäre : Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Text, Literatur - und Quellennachweis, Selbständigkeitserklärung, Glossar, Anhang, etc. (PS: Reihenfolge muss nicht stimmen). Und ja, es gibt regionale Unterschiede in den Anforderungen im Detail, was manch einer erlaubt, ist woanders strikt verboten. Und nochmal nein, nicht jede IHK macht dort, was sie will, das ist teilweise schon vom PA abhängig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gicio Geschrieben 22. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Das kling für mich nicht grade fair ! gicio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gicio Geschrieben 22. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Wenn es aber keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie will den die IHK bei einen Einspruch überhaupt argumentieren? gicio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Das kling für mich nicht grade fair ! Es ist aber auch nicht unfair, weil es irrelevant dafür ist, ob man eine gute/vernünftige/bewertbare Dokumentation zusammenbekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Wenn es aber keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie will den die IHK bei einen Einspruch überhaupt argumentieren? Die IHK argumentiert schomal gar nichts. Erstmal müsste der Einsprechende argumentieren ---> "begründeter Einspruch", alles weitere ist dann erstmal Sache des beurteilenden PA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Wenn es aber keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie will den die IHK bei einen Einspruch überhaupt argumentieren?Einspruch weshalb? Wegen falscher Bewertung der Formalien einer Dokumentation? Ohne diese Freiheiten und mit streng reglementierten Normen würden viele Dokumentationen noch schlimmer bewertet werden müssen. Schliesslich geht es jetzt noch um den Inhalt, nicht um Krümmelsucherei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gicio Geschrieben 22. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Ich hab so langsam den Eindruck du willst uns allen hier weismachen das ein Einspruch immer scheitern wird und es von Anfang an fest steht das die IHK den Einspruch ablehnt. Wieso? Kann sich vielleicht auch jemand dazu äußern der schon mal ein Einspruch eingelegt hat oder ein PA der schon mal mit einen Einspruch zutun hatte. gicio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Wenn es aber keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie will den die IHK bei einen Einspruch überhaupt argumentieren?Indem sie, wie hier bei uns, ganz klare Vorgaben macht. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Ich hab so langsam den Eindruck du willst uns allen hier weismachen das ein Einspruch immer scheitern wird und es von Anfang an fest steht das die IHK den Einspruch ablehnt. Das hat nie einer Behauptet oder geschrieben. Dir sollte nur die Prozedur, die in Kraft tritt, sofern man einen Einspruch erhebt, bekannt sein. Und aus Kenntnis dieser Sachlage werden alle dich darauf hinweisen, daß ein Einspruch wohl begründet sein muss und gewissermassen eine Aussicht auf Erfolg benötigt. Jede Entscheidung der Prüfungskommisionen ist wohldokumentiert und mit Unterschrift der teilnehmenden Prüfer beurkundet. Das die Bewertung kein Spiel ist, bei dem man mal verliert und mal gewinnt, ist jedem Prüfer klar. Ebenso weiss ein jeder Prüfer, daß von ihm in einer ehrenamtlichen Tätigkeit eine faire und objektive Beurteilung zu den an dem Tag bekannten Fakten erwartet wird. Schliesslich geht es nicht um irgendeine Sache, die man nicht benötigt, sondern um die persönliche weitere Lebensplanung eines jeden einzelnen Prüflings. Daraus resultierend werden die Ergebnisse irgendwie schon anders ermittelt, als bei einem Würfelspiel. Die meisten Prüfer kennen ziemlich genau die Anforderungen und die Leistungen bei den Prüfungen der letzten Jahre, sowie die wechselnden Anforderungen der Wirtschaft (welche nicht zuletzt irgendwo die Ausbildung im Dualen System zum größten Teil finanziert und somit ebenfalls gewisse Erwartungen an ein Abschlußzeugniss einer IHk stellt). Ein Einspruch in einem Einzelfall bedeutet jetzt, daß dieses System irgendwo Lücken aufweisen muss. Diese Lücken sind von demjenigen, welcher den Einspruch tätigt, nachzuweisen. Auftreten können diese gerne. Aber der Erfolg des Nachweises dürfte mäßig aussehen. Wenn jetzt irgendwie (wie schon öfter gelesen) der Einspruch ein "Hobby" (verzeih mir meinen überspitzen Ausdruck) werden sollte, dann wird irgendwann jeder Einspruch irgendein Routinefall, so daß die begründeten Einsprüche nur schwer identifizierbar werden sollten. Und dieses ist wohl nicht in deinem Sinne. Daher, wenn Einspruch, dann bitte so detailliert, daß es einleuchtend ist und ein jeder dem Einspruch zustimmen wird. Sollte irgendetwas fraglich bleiben, eine Zweit - / oder Drittbewertung Ziel des Einspruches werden, dann kann die Zweit - / und Drittbewertung nur nach Maßstäben erfolgen, welche die Gründe des Einspruches dermassen genau einschätzen, sich folglich an anderen Bewertungen halten (zusätzliche Kosten bei der IHK und damit be der Wirtschaft verursachen), daß ich kaum glaube, daß bei einer genauen hochwissenschaftlichen Interpretation der Dinge und einer allseits beleuchtenten Anschauung der Leistungen des Prüflings wirklich signifikant bessere Ergebnisse erzielt werden, als bei der ersten Bewertung. Oder ganz kurz: IMO ist das Risiko, wenn der Grund des Einspruches fraglich bleibt, nur auf Seiten dessen, der den Einspruch legte. Und daher meine Frage: Willst du wirklich wegen scheinbar falsch bewerteter Formalien einer Dokumentation einen Einspruch und somit einer kompletten und detaillierten neubewertung deiner Projektleistung riskieren? Falls ja, dann bitte, die Wege stehen dir offen. Indem sie, wie hier bei uns, ganz klare Vorgaben macht. gruss, timmiAber doch nicht zur Argumentation, sondern höchstens zur Vorgehensweise, denn zu Argumnetation gibt es nunmal jeden Einzelfall mit den entsprechend niedergeschriebenen Dokumentationen der Prüfungsleistungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Wir haben von der IHK ein Merkblatt bekommen, wie die Doku aussehen soll. 1. Deckblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Aufgabenstellung und kurze Situationsbeschreibung 4. Durchführungsbeschreibung 5. Kurze Zusammenfassung/Fazit/Resümee 6. Quellenverzeichnis/Literaturhinweise/Abkürzungsverzeichnis 7. Ehrenwörtliche Erklärung Deswegen hab ich auch gefragt, wo steht, was du gemacht hast. Das entspräche bei mir Punkt 4 - Durchführungsbeschreibung. Und darunter verstehe ich nicht eine Tabelle mit groben Stichpunkten und Dauer, sondern eine Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten. Wie du was umgesetzt hast, z.B. Und ich denk mal, die IHK wird sich darauf berufen, wie gut/schlecht du dein Projekt dokumentiert hast, ganz einfach. Man kann schliesslich auch ohne genaue Vorgaben entscheiden ob etwas gut und verständlich dokumentiert ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sumpfie Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 so eine gliederung hab ich nie bekommen - bei mir ist das etwas anders - deckblatt, ehrenwörtige erklärung, inhaltsverzeichnis, Hauptteil, anlagenverzeichnis - anlagen, fremdwortverzeichnis, quellen, meint ihr das das auch passt??? lg Sumpfie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 Ebenso weiss ein jeder Prüfer, daß von ihm [...] eine faire und objektive Beurteilung zu den an dem Tag bekannten Fakten erwartet wird. Du kannst sogar noch einen Schritt weiter gehen: Da in jedem PA Lehrer vertreten sind, und Lehrer "von Amts wegen" sogar bescheinigt kriegen, daß sie objektiv und unparteiisch sind, ist ein Widerspruch hier von vornherein mehr als schwierig. Aber doch nicht zur Argumentation, sondern höchstens zur Vorgehensweise, [...] Ja natürlich. Ich hatte ausschliesslich die äussere Form und Gliederung der Doku gemeint. Da hatte ich dann wohl was falsch verstanden. Sorry! gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 22. Juni 2004 Teilen Geschrieben 22. Juni 2004 so eine gliederung hab ich nie bekommen - bei mir ist das etwas anders - deckblatt, ehrenwörtige erklärung, inhaltsverzeichnis, Hauptteil, anlagenverzeichnis - anlagen, fremdwortverzeichnis, quellen, meint ihr das das auch passt??? lg Sumpfie Jede IHK stellt die Vorgaben anders; manchmal genauer, manchmal nicht. Wenn genaue Richtlinien vorgegeben sind, tut man natürlich gut daran, sich danach zu richten. Ansonsten ist es kein Beinbruch, eine andere Reihenfolge gewählt zu haben, solange die Doku in sich schlüssig und vollständig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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