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Verkürzung auf 2 Jahre?


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Halli hallo,

ich hätte da mal einen Frage an euch...Ich hab meine Ausbildung zum FIAE zum 1.5.04 angefangen. Ich habe zuvor 3 Semester Wirtschaftsinformatik studiert und von der IHK Seite aus wurde es genehmigt und mir so auch die ersten Monate angerechnet. Ich bin jetzt also im 1ten Ausbildungsjahr und ab September im 2ten. Es gibt ja die Möglichkeit das Ganze auch auf 2 Jahre zu verkürzen, wie läuft das denn ab? Muss das der Betrieb unterschreiben?Muss ich einen bestimmten Notendurchschnitt vorweisen?Bis wann müßte ich dann einen Antrag stellen usw?

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten.

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Hallo,

soweit ich weiß, kann man die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen, wenn man die Allgemeine Hochschulreife hat.

Natürlich muss der Notendurchschnitt in der Berufsschule besser als 2,0 sein und Dein Chef bzw. Ausbilder einverstanden sein.

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2 Jahre ist in der Regel leicht zu machen. Möglichkeiten:

  1. Umschulung
  2. verkürzte Lehrzeit + vorgezogene Prüfung

Wenn Du eine Umschulung machst, ist die Regelzeit für die Ausbildung 2 Jahre. Die kannst Du sogar noch mit einer vorgezogenen Prüfung auf 18 Monate (theoretisch) verkürzen. Funktioniert garantiert, hab ich so gemacht. Dafür musst Du allerdings die Voraussaetzungen für einen Umschulungsvertrag erfüllen. In der Regel heisst das bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, "fortgeschrittenes" Lebensalter, oder ähnliches (alles hab ich auch grad nicht im Kopf. Haken an der Sache ist das beim Umschulungsvertrag im Gegensatz zum normalen Ausbildungsvertrag keine Vergütungspflicht des Ausbildungsbetriebes besteht. Also mit dem Betrieb schnacken, bzw. Arbeitsamt. Genauere Auskünfte ob Du für eine Umschulung in Frage kommst (Voraussetzungen) kann Dir z.B. die IHK geben.

Für eine verkürzte Ausbildung kommst Du aber auf jeden Fall in Frage. Würde in der Regel bedeuten Ausbildungszeit 2,5 Jahre. Mit vorgezogener Prüfung landest Du dann bei 2 Jahren. Hatte in der Schule einen Fall der mit 2,5 Jahren angefangen hat, nach der Zwischenprüfung ne weitere Lehrzeitverkürzung auf 2 Jahre vom Arbeitgeber bekommen (nach Absprache IHK) und dann noch die Prüfung vorgezogen. Also auch 18 Monate.

Beim Ausbildungsvertrag musst Du Dich aber zunächst mal mit dem Betrieb einigen. soll wohl auch solche geben die kein Interesse haben Dir erstmal nen Vertrag mit 2,5 Jahren zu geben.

Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen.

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Hallo,

als Abiturient kann man generell auf zwei Jahre verkürzen, sofern die Firma ihr OK gibt. Ein bestimmter Notendurchschnitt ist dafür nicht erforderlich.

Empfehle ich bei der gegenwärtigen Marktlage aber nur Leuten mit Garantie auf unbefristete Übernahme.

hajo!

dem ist leider nicht so. abitur hin oder her. bei einem 3-jahresvertrag kannst du bei entsprechenden schulleistungen und der zustimmung des ausbildungsbetriebes auf 2,5 verkürzen. bei einem 2,5-jahresvertrag analog auf 2. welche vertragsdauer der betrieb (3/2,5/2) vorschreibt obliegt bis auf wenige ausnahmen (abitur ist keine) seinem ermessen.

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hajo!

dem ist leider nicht so. abitur hin oder her. bei einem 3-jahresvertrag kannst du bei entsprechenden schulleistungen und der zustimmung des ausbildungsbetriebes auf 2,5 verkürzen. bei einem 2,5-jahresvertrag analog auf 2. welche vertragsdauer der betrieb (3/2,5/2) vorschreibt obliegt bis auf wenige ausnahmen (abitur ist keine) seinem ermessen.

Falsch!

Eine Umschulung dauert regulär 2 Jahre. Nicht verkürzbar.

Eine Ausbildung zum FI dauert regulär 3 jahre. Mit allg. Hochschulreife (Abi) kann man auf 2 Jahre verkürzen. BS-Noten zählen hier nicht. Man kann auch auf 2,5 Jahre verkürzen. Dazu ist entweder ebenfalls Abi nötig, oder entsprechende Leistung in der BS.

Bei allen Verkürzungen muss stets der Betrieb zustimmen.

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Also auch ohne Umschulung kann man auf 2 Jahre verkürzen!

Ich selber wollte das auch machen. Wenn die normale Ausbildungszeit 3 Jahre beträgt kann jeder auf 2 1/2 Jahre verkürzen wenn der Betrieb zustimmt, das habt ihr ja alle so gesagt. Wenn du Abitur hast kannst du auch ein halbes Jahr verkürzen. Wenn du also Abitur hast und dein Betrieb dir noch ein halbes Jahr zutraut kannst du auch ein ganzes Jahr verkürzen.

Da gibbet ein Formular bei der IHK (oder besser:2 Forms ;) ) und die füllst du aus und gibst deinem Betrieb, fertig is.

Edit: sorry, red hatte es ja auch schon geschrieben :rolleyes:

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Also, ich HABE auf 2 Jahre verkürzt.

Von 3 auf 2.5 durch das Abitur von anfang an im Vertrag geregelt. Hierfür benötigt man auch keien Genehmigung oder sowas.

Und dann nochmal ein halbes Jahr verkürzt. Dafür mussten die Noten in der BS 2.0 oder besser sein. Es musste ein Antrag gestellt werden bei der IHK, wo die Noten eingereicht wurden + eine betriebliche Beurteilung.

Dieser Antrag wurde dann bei 3 von uns genehmigt (mit 5 Leuten haben wirs versucht).

Hmmm, ist das ganze vielleicht für jedes Bundesland anders? Mich wundert das hier jeder was andres schreibt...

Aber bei mir war es definitiv so.

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Hmmm, ist das ganze vielleicht für jedes Bundesland anders?

Gesetzliche Grundlage ist erstmal:

BBiG § 29 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, daß der Besuch einer berufsbildenden Schule oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzurechnen ist.

(2) Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.

(3) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

(4) Vor der Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 sind die Beteiligten zu hören.

Zuständige Stelle ist die jeweilige IHK, die Beteiligten in Absatz 4 sind Arbeitgeber und Schule.

D.h. zusammengefasst: Auf Antrag kann verkürzt werden, Berufsschule, Arbeitgeber und IHK müssen zustimmen. Ob ein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung ist (meistens 2,5 Durchschnitt letztes Berufsschulzeugnis) und wie und wann der Antrag zu stellen ist, kann nur die zuständige IHK beantworten.

Alle anderen in diesem Thread geschriebenen Aussagen sind keine allgemeingültigen.

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@Manitu

Muss ich Dir wohl recht geben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :bimei

@The_red_one

Kann Dir leider nur teilweise Recht geben mit der Umschulung. Die Dauer von 2 Jahren bei einer Umschulung ist nicht verkürzbar, aber auch als Umschüler steht einem der Weg (bei vorliegen aller Voraussetzungen) zur vorgezogenen Abschlussprüfung offen. Ist so, habe ich selbst so gemacht.

@Bimei

Ist es hier egal ob der Vertrag bereits zustandegekommen ist? Denn es gibt ja wohl auch die Möglichkeit den Vertrag während der Ausbildung zu ändern.

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Dann danke ich erstmal für euere zahlreichen Antworten.

Generell ist mein Ausbildungsvertrag auf 3 Jahre gestellt (3 Jahre mache ich ja schon mal nicht da ich erst im Mai angefangen habe), ich denke nciht das ich im Betrieb Steine in den Weg gelegt bekomme bei so einem Antrag.

Bis wann muss das denn geschehen? Gibt es da eine spezielle Frist? Ist es denn zu empfehlen eine Verkürzung zu versuchen?

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Folgendes kann ich dazu sagen. Ich mache eine Ausbildung zum FA-AW in Essen. Ich habe direkt eine 2 jährige Ausbildung angefangen und der Grund dafür war mein Abitur. Desweiteren habe ich laut IHK-Essen die Möglichkeit die Ausbildung um ein weiteres halbes Jahr zu verkürzen wenn meine Noten einen bestimmten Schnitt haben. Denn die mind. Ausbildungszeit beträgt 11/2 Jahre!!! Gleiches sagte mir auch meine BS. Aber 11/2 Jahre finde ich persönlich dann doch zu wenig und bin bei den 2 Jahren geblieben.

Bis dann

dragi

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